Zivilprozessordnung - ZPO | § 317 Urteilszustellung und -ausfertigung

(1) Die Urteile werden den Parteien, verkündete Versäumnisurteile nur der unterliegenden Partei in Abschrift zugestellt. Eine Zustellung nach § 310 Abs. 3 genügt. Auf übereinstimmenden Antrag der Parteien kann der Vorsitzende die Zustellung verkündeter Urteile bis zum Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung hinausschieben.

(2) Ausfertigungen werden nur auf Antrag und nur in Papierform erteilt. Solange das Urteil nicht verkündet und nicht unterschrieben ist, dürfen von ihm Ausfertigungen, Auszüge und Abschriften nicht erteilt werden. Die von einer Partei beantragte Ausfertigung eines Urteils erfolgt ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe; dies gilt nicht, wenn die Partei eine vollständige Ausfertigung beantragt.

(3) Ausfertigungen, Auszüge und Abschriften eines als elektronisches Dokument (§ 130b) vorliegenden Urteils können von einem Urteilsausdruck erteilt werden.

(4) Die Ausfertigung und Auszüge der Urteile sind von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu unterschreiben und mit dem Gerichtssiegel zu versehen.

(5) Ist das Urteil nach § 313b Abs. 2 in abgekürzter Form hergestellt, so erfolgt die Ausfertigung in gleicher Weise unter Benutzung einer beglaubigten Abschrift der Klageschrift oder in der Weise, dass das Urteil durch Aufnahme der in § 313 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 bezeichneten Angaben vervollständigt wird. Die Abschrift der Klageschrift kann durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder durch den Rechtsanwalt des Klägers beglaubigt werden.

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Gesellschaftsrecht: Zum Ausscheiden eines Kommanditisten bei Pfändung des Kommanditanteils

05.08.2014

Erwirkt ein Mitgesellschafter die Pfändung des Kommanditanteils, so scheidet ein Kommanditist aufgrund gesellschaftsvertraglichen Regelung im Fall der Pfändung aus der Gesellschaft aus.

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 7 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Zivilprozessordnung - ZPO | § 329 Beschlüsse und Verfügungen


(1) Die auf Grund einer mündlichen Verhandlung ergehenden Beschlüsse des Gerichts müssen verkündet werden. Die Vorschriften der §§ 309, 310 Abs. 1 und des § 311 Abs. 4 sind auf Beschlüsse des Gerichts, die Vorschriften des § 312 und des § 317 Abs. 2

Zivilprozessordnung - ZPO | § 697 Einleitung des Streitverfahrens


(1) Die Geschäftsstelle des Gerichts, an das die Streitsache abgegeben wird, hat dem Antragsteller unverzüglich aufzugeben, seinen Anspruch binnen zwei Wochen in einer der Klageschrift entsprechenden Form zu begründen. § 270 Satz 2 gilt entsprechend.
zitiert 5 andere §§ aus dem .

Zivilprozessordnung - ZPO | § 313 Form und Inhalt des Urteils


(1) Das Urteil enthält:1.die Bezeichnung der Parteien, ihrer gesetzlichen Vertreter und der Prozessbevollmächtigten;2.die Bezeichnung des Gerichts und die Namen der Richter, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben;3.den Tag, an dem die mündliche Ve

Zivilprozessordnung - ZPO | § 310 Termin der Urteilsverkündung


(1) Das Urteil wird in dem Termin, in dem die mündliche Verhandlung geschlossen wird, oder in einem sofort anzuberaumenden Termin verkündet. Dieser wird nur dann über drei Wochen hinaus angesetzt, wenn wichtige Gründe, insbesondere der Umfang oder di

Zivilprozessordnung - ZPO | § 313b Versäumnis-, Anerkenntnis- und Verzichtsurteil


(1) Wird durch Versäumnisurteil, Anerkenntnisurteil oder Verzichtsurteil erkannt, so bedarf es nicht des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe. Das Urteil ist als Versäumnis-, Anerkenntnis- oder Verzichtsurteil zu bezeichnen. (2) Das Urteil ka

Zivilprozessordnung - ZPO | § 130b Gerichtliches elektronisches Dokument


Soweit dieses Gesetz dem Richter, dem Rechtspfleger, dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder dem Gerichtsvollzieher die handschriftliche Unterzeichnung vorschreibt, genügt dieser Form die Aufzeichnung als elektronisches Dokument, wenn die verantw

Zivilprozessordnung - ZPO | § 298 Aktenausdruck


(1) Werden die Akten in Papierform geführt, ist von einem elektronischen Dokument ein Ausdruck für die Akten zu fertigen. Kann dies bei Anlagen zu vorbereitenden Schriftsätzen nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erfolgen, so kann ein Ausdr

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Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Juni 2018 - I ZB 82/17

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 82/17 vom 21. Juni 2018 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2018:210618BIZB82.17.0 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 21. Juni 2018 durch die Richter Prof. Dr. Koch, Dr. Löffler, die Richterin Dr. Schw

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Juni 2018 - I ZB 73/17

bei uns veröffentlicht am 21.06.2018

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Bundesgerichtshof Urteil, 21. Feb. 2019 - III ZR 115/18

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 115/18 Verkündet am: 21. Februar 2019 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 839 Ca,

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Okt. 2007 - I ZB 19/07

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 19/07 vom 25. Oktober 2007 in der Zwangsvollstreckungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR : ja SGB X § 66 Abs. 4 Satz 1; ZPO § 724 Abs. 1, § 725 Nimmt eine Behörde die Zwangsvollstreckung aus ein

Bundesgerichtshof Beschluss, 30. Aug. 2017 - II ZA 5/17

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZA 5/17 vom 30. August 2017 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2017:300817BIIZA5.17.0 Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 30. August 2017 durch die Richterin Grüneberg als Einzelrichterin beschlossen: Di

Bundesgerichtshof Beschluss, 30. Mai 2007 - XII ZB 82/06

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Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Juni 2007 - V ZB 187/06

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Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Nov. 2014 - IX ZB 51/14

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Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Jan. 2001 - XII ZB 75/00

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Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Dez. 2018 - II ZB 21/16

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Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Mai 2006 - IV ZB 47/05

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Bundesgerichtshof Urteil, 16. Okt. 2001 - X ZR 212/99

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 212/99 Verkündet am: 16. Oktober 2001 Fritz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat au

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Aug. 2006 - XII ZR 26/04

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 26/04 Verkündet am: 23. August 2006 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Mai 2010 - IV ZR 14/08

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 14/08 Verkündetam: 19.Mai2010 Heinekamp Justizhauptsekretär alsUrkundsbeamter derGeschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO §

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Okt. 2006 - V ZR 282/05

bei uns veröffentlicht am 06.10.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 282/05 Verkündet am: 6. Oktober 2006 W i l m s, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Juni 2010 - XII ZB 133/09

bei uns veröffentlicht am 09.06.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 133/09 vom 9. Juni 2010 in der Familiensache Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 9. Juni 2010 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Hahne, den Richter Prof. Dr. Wagenitz, die Richterin Dr. Vézina und

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Juni 2010 - XII ZB 132/09

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 132/09 vom 9. Juni 2010 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ZPO §§ 166, 317, 517 Der Beginn der einmonatigen Berufungsfrist des § 517 ZPO setzt die Zustellung einer Ausfert

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Nov. 2006 - VIII ZB 116/05

bei uns veröffentlicht am 28.11.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VIII ZB 116/05 vom 28. November 2006 in dem Rechtsstreit Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 28. November 2006 durch den Vorsitzenden Richter Ball, den Richter Wiechers, die Richterin Dr. Milger, den Richte

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Dez. 2010 - XII ZR 27/09

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL XII ZR 27/09 Verkündet am: 15. Dezember 2010 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Sept. 2003 - V ZB 9/03

bei uns veröffentlicht am 18.09.2003

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 9/03 vom 18. September 2003 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GG Art. 12; ZPO §§ 78, 574 Abs. 2 Nr. 1, 575 Abs. 3 Nr. 2 EGZPO § 25; BRAO § 209 a) Die Grundsatzbedeutung einer Recht

Bundesgerichtshof Urteil, 30. Sept. 2003 - X ZR 41/02

bei uns veröffentlicht am 30.09.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 41/02 Verkündet am: 30. September 2003 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat au

Oberlandesgericht München Endurteil, 14. Sept. 2017 - 6 U 1864/17

bei uns veröffentlicht am 14.09.2017

Tenor Die Berufung der Antragsgegnerin wird zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Tatbestand I. Die Antragstellern macht im einstweiligen Verfügungsverf

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 13. Jan. 2016 - 3 W 121/15

bei uns veröffentlicht am 13.01.2016

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde der Antragsstellerin gegen den Beschluss des Landgerichts Würzburg vom 30.09.2015, Az. 73 OH 542/15, wird zurückgewiesen. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. 3.

Oberlandesgericht München Beschluss, 24. Mai 2016 - 34 Wx 16/16

bei uns veröffentlicht am 24.05.2016

Tenor I. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Passau - Grundbuchamt - vom 22. Dezember 2015 wird zurückgewiesen. II. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Gründe

Landgericht Memmingen Beschluss, 08. März 2017 - 44 T 1513/16

bei uns veröffentlicht am 08.03.2017

Tenor I. Die sofortige Beschwerde des Schuldners vom 13.10.2016 gegen den Beschluss des Amtsgerichts ... vom 29.09.2016 (Aktenzeichen: 50 M 2930/15) wird kostenfällig als unbegründet zurückgewiesen. II. Der Streitw

Oberlandesgericht München Beschluss, 10. Feb. 2016 - 34 Wx 337/15

bei uns veröffentlicht am 10.02.2016

Gründe Oberlandesgericht München Az.: 34 Wx 337/15 Beschluss vom 10.2.2016 AG Altötting – Grundbuchamt 34. Zivilsenat Leitsatz: In der Grundbuchsache ... Beteiligte: B.R. - Ant

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 18. Mai 2018 - L 10 AL 67/18 B

bei uns veröffentlicht am 18.05.2018

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg vom 06.04.2018 wird verworfen. II. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt. Gründe

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 15. Juli 2015 - L 11 AS 353/15 B ER

bei uns veröffentlicht am 15.07.2015

Tenor I. Der Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 22.04.2015 wird abgeändert. Der Antragsgegner wird verpflichtet, der Antragstellerin ab 07.04.2015 vorläufig Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes längstens bis 30.09.201

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 03. Aug. 2017 - 8 ZB 15.2642

bei uns veröffentlicht am 03.08.2017

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 10.000 Euro festgesetzt. Gründe

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 10. Feb. 2015 - L 11 AS 60/15 NZB

bei uns veröffentlicht am 10.02.2015

Tenor I. Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Bayreuth vom 02.12.2014 - S 13 AS 115/13 - wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. D

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 10. Feb. 2015 - L 11 AS 59/15 NZB

bei uns veröffentlicht am 10.02.2015

Tenor I. Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Bayreuth vom 02.12.2014 - S 13 AS 713/12 - wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. D

Oberlandesgericht München Beschluss, 10. Sept. 2015 - 34 Wx 256/15

bei uns veröffentlicht am 10.09.2015

Gründe Oberlandesgericht München Az.: 34 Wx 256/15 Beschluss vom 10.9.2015 AG Mühldorf a. Inn - Grundbuchamt 34. Zivilsenat In der Grundbuchsache Beteiligte: 1) H. - Beschwerdeführer 2) G

Oberlandesgericht München Beschluss, 21. Okt. 2016 - 34 Wx 327/16

bei uns veröffentlicht am 21.10.2016

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Rosenheim - Grundbuchamt - vom 16. August 2016 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000,- € f

Landgericht Würzburg Beschluss, 13. Feb. 2017 - 3 T 130/17

bei uns veröffentlicht am 13.02.2017

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Kitzingen – Abteilung für Mobiliarvollstreckung – vom 19.01.2017 (Az.: 701 M 57/17) wird zurückgewiesen. 2. Die Beschwerd

Finanzgericht München Urteil, 26. Juni 2018 - 2 K 2789/17

bei uns veröffentlicht am 26.06.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt. Gründe I. Der Kläger wurde in den Streitjahren beim Beklagten und beim damaligen Finanzamt M. zur Einkomme

Amtsgericht Amberg Beschluss, 20. Juni 2018 - HRA 1414

bei uns veröffentlicht am 20.06.2018

Tenor 1. Dem mit Schreiben vom 18.06.2018 eingelegten Rechtsmittel der Beschwerde gegen die Zwischenverfügung vom 12.06.2018 wird nicht abgeholfen. 2. Die Beschwerde wird dem zuständigen Beschwerdegericht, Oberlandesgericht Nürnb

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 03. Aug. 2016 - 11 CS 16.1185

bei uns veröffentlicht am 03.08.2016

Tenor I. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 23. Mai 2016 wird in Nr. I abgeändert. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 24. März 2016 wird hinsichtl

Verwaltungsgericht München Beschluss, 28. Juli 2016 - M 15 S 16.2591

bei uns veröffentlicht am 28.07.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Der Antragsteller begehrt einstweiligen Rechtsschutz ge

Landgericht Memmingen Beschluss, 24. Jan. 2017 - 44 T 1803/16

bei uns veröffentlicht am 24.01.2017

Tenor I. Die sofortige Beschwerde des Schuldners vom 19.12.2016 gegen den Haftbefehl des Amtsgerichts Memmingen vom 22.01.2015 in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 29.12.2016 (Az.: 1 M 3387/14) wird kostenfällig als unb

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 27. Juli 2015 - 13 A 14.1109, 13 A 15.1422

bei uns veröffentlicht am 27.07.2015

Tenor I. Das Ablehnungsgesuch gegen den Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgerichtshof Dr. M., den Richter am Verwaltungsgerichtshof G. und den Beisitzer Leitender Baudirektor Dipl.-Ing. W. wird verworfen. II. Das Ablehnung

Bayerischer Verfassungsgerichtshof Entscheidung, 20. Juli 2016 - Vf. 74-VI-15

bei uns veröffentlicht am 20.07.2016

Tenor 1. Die Verfassungsbeschwerde wird abgewiesen. 2. Dem Beschwerdeführer wird eine Gebühr von 750 € auferlegt. Gründe I. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen den Beschluss des Bayerischen

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 11. Nov. 2014 - L 10 AL 208/14 NZB

bei uns veröffentlicht am 11.11.2014

Tenor I. Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 28.08.2014 - S 1 AL 85/14 - wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe

Verwaltungsgericht München Urteil, 10. März 2017 - M 7 K 15.3998

bei uns veröffentlicht am 10.03.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu

Hanseatisches Oberlandesgericht Urteil, 25. Juli 2018 - 3 U 51/18

bei uns veröffentlicht am 25.07.2018

Tenor I. Die Berufung der Antragstellerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 21.2.2018, Az. 416 HKO 222/17, wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Gründe I. 1 Die

Landgericht Hamburg Urteil, 21. Feb. 2018 - 416 HKO 222/17

bei uns veröffentlicht am 21.02.2018

Tenor I. Der Antrag auf Aufhebung der einstweiligen Urteilsverfügung des OLG Hamburg vom 09.11.2017 (Az.: 3 U 246/16) wird zurückgewiesen. II. Die Aufhebungsklägerin trägt die Kosten des Aufhebungsverfahrens. III. Das Urteil ist vorläufi

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Feb. 2018 - V ZR 76/17

bei uns veröffentlicht am 15.02.2018

Tenor Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 9. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. Januar 2017 wird auf Kosten der Kläger, die auch

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 06. Nov. 2017 - 8 PKH 3/17, 8 PKH 3/17 (8 PKH 1/17)

bei uns veröffentlicht am 06.11.2017

Gründe 1 Das im Schriftsatz des Klägers vom 2. September 2017 zur Erhebung einer "sofortigen Gehörsrüge und Beschwerde" gegen den Prozesskostenhilfe für eine beabsichtig

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Juli 2017 - VIII ZB 85/16

bei uns veröffentlicht am 04.07.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VIII ZB 85/16 vom 4. Juli 2017 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2017:040717BVIIIZB85.16.0 Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 4. Juli 2017 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Milger, die Richter

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 07. Apr. 2017 - 1 M 186/17

bei uns veröffentlicht am 07.04.2017

Tenor Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist wird abgelehnt. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 3. März 2017 – 1 B 874/17 SN – wird verw

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Apr. 2017 - III ZR 368/16

bei uns veröffentlicht am 06.04.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 368/16 Verkündet am: 6. April 2017 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ZPO § 520 Abs.

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