Zivilprozessordnung - ZPO | § 385 Ausnahmen vom Zeugnisverweigerungsrecht

(1) In den Fällen des § 383 Nr. 1 bis 3 und des § 384 Nr. 1 darf der Zeuge das Zeugnis nicht verweigern:

1.
über die Errichtung und den Inhalt eines Rechtsgeschäfts, bei dessen Errichtung er als Zeuge zugezogen war;
2.
über Geburten, Verheiratungen oder Sterbefälle von Familienmitgliedern;
3.
über Tatsachen, welche die durch das Familienverhältnis bedingten Vermögensangelegenheiten betreffen;
4.
über die auf das streitige Rechtsverhältnis sich beziehenden Handlungen, die von ihm selbst als Rechtsvorgänger oder Vertreter einer Partei vorgenommen sein sollen.

(2) Die im § 383 Nr. 4, 6 bezeichneten Personen dürfen das Zeugnis nicht verweigern, wenn sie von der Verpflichtung zur Verschwiegenheit entbunden sind.

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StPO: Zur Reichweite der Verschwiegenheitspflicht des als Strafverteidiger tätig gewordenen Rechtsanwalts

25.01.2012

Unter die Verschwiegenheitspflicht fällt alles, was dem Rechtsanwalt in Ausübung seines Berufs bekannt geworden ist, ohne dass es darauf ankommt, von wem und auf welche Weise er sein Wissen erworben hat-BGH vom 16.02.11-Az:IV ZB 23/09
Strafrecht

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Zivilprozessordnung - ZPO | § 383 Zeugnisverweigerung aus persönlichen Gründen


(1) Zur Verweigerung des Zeugnisses sind berechtigt:1.der Verlobte einer Partei;2.der Ehegatte einer Partei, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht;2a.der Lebenspartner einer Partei, auch wenn die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht;3.diejenigen, di

Zivilprozessordnung - ZPO | § 384 Zeugnisverweigerung aus sachlichen Gründen


Das Zeugnis kann verweigert werden:1.über Fragen, deren Beantwortung dem Zeugen oder einer Person, zu der er in einem der im § 383 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Verhältnisse steht, einen unmittelbaren vermögensrechtlichen Schaden verursachen würde;2.über

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Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Feb. 2011 - IV ZB 24/09

bei uns veröffentlicht am 16.02.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZB 24/09 vom 16. Februar 2011 in dem Zwischenstreit betreffend Bestehen eines Zeugnisverweigerungsrechts Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch die Vorsitzende Richterin Dr. Kessal-Wulf, die Richter Wendt

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Feb. 2011 - IV ZB 23/09

bei uns veröffentlicht am 16.02.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZB 23/09 vom 16. Februar 2011 in dem Zwischenstreit betreffend Bestehen eines Zeugnisverweigerungsrechts Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 383 Abs. 1 Nr. 6; BRAO § 43a Abs. 2 Zur Reichweite der Verschwie

Oberlandesgericht München Zwischenurteil, 24. Okt. 2018 - 13 U 1223/15

bei uns veröffentlicht am 24.10.2018

Tenor 1. Dem Antragsgegner steht im hiesigen Rechtsstreit zwischen Frau S. H. (Klägerin) und der Antragstellerin (Beklagte) kein umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht gem. § 383 Abs.1 Nr. 6 ZPO in Bezug auf den Erblasser M. H. zu.

Landgericht Landshut Endurteil, 04. März 2016 - 54 O 2287/12

bei uns veröffentlicht am 04.03.2016

Gründe Landgericht Landshut Az.: 54 O 2287/12 IM NAMEN DES VOLKES Verkündet am 04.03.2016 In dem Rechtsstreit ... - Kläger - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte ... gegen 1) ... - Bek

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. Aug. 2017 - 9 ZB 17.766

bei uns veröffentlicht am 09.08.2017

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt. Gründe

Oberlandesgericht München Beschluss, 31. Mai 2017 - 5 W 556/17

bei uns veröffentlicht am 31.05.2017

Tenor 1. Das Beschwerdeverfahren wird vom Senat übernommen. 2. Die sofortige Beschwerde der Kläger gegen das Zwischenurteil des Landgerichts München I vom 10.03.2017, Az. 3 O 24975/14, wird zurückgewiesen. 3. Die Kläger trag

Amtsgericht Pfaffenhofen a.d.Ilm Urteil, 25. Juli 2014 - 1 C 159/14

bei uns veröffentlicht am 25.07.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Nov. 2018 - II ZB 22/17

bei uns veröffentlicht am 20.11.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 22/17 vom 20. November 2018 in dem Zwischenstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ZPO § 385 Abs. 1 Nr. 4 a) Vor Vernehmung eines Zeugen müssen die Voraussetzungen des § 385 Abs. 1 Nr. 4

Bundesgerichtshof Beschluss, 31. Mai 2016 - VI ZR 449/14

bei uns veröffentlicht am 31.05.2016

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Bundesgerichtshof Urteil, 16. Feb. 2016 - VI ZR 441/14

bei uns veröffentlicht am 16.02.2016

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 5. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 25. September 2014 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Berufung

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Jan. 2016 - XI ZR 91/14

bei uns veröffentlicht am 26.01.2016

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird der Beschluss des 5. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 22. Januar 2014 aufgehoben.

Oberlandesgericht Stuttgart Entscheidung, 21. Okt. 2015 - 14 U 4/14

bei uns veröffentlicht am 21.10.2015

Tenor 1. Die Weigerung des Zeugen Prof. Dr. X., Fragen zum Inhalt seines Telefonats mit Rechtsanwalt Dr. Z. aus dem Jahr 2003 zu beantworten, ist berechtigt und der Zeuge daher nicht verpflichtet, Urkunden zum Inhalt dieses Gesprächs vorzulegen.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 13. Apr. 2015 - 3 Sa 368/13

bei uns veröffentlicht am 13.04.2015

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 22.07.2013, Az.: 4 Ca 764/12, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien des vorlie

Landessozialgericht NRW Beschluss, 28. Okt. 2014 - L 19 AS 1880/14 B

bei uns veröffentlicht am 28.10.2014

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 23.07.2014 wird zurückgewiesen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten. 1Gründe: 2I. 3Der Beschwerdeführer wendet sich gegen eine Entscheidung des Sozialgerichts

Landessozialgericht NRW Beschluss, 28. Okt. 2014 - L 19 AS 1906/14 B

bei uns veröffentlicht am 28.10.2014

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 23.07.2014 wird zurückgewiesen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten. 1Gründe: 2I. 3Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen eine Entscheidung des Sozialgericht

Bundesarbeitsgericht Urteil, 08. Mai 2014 - 2 AZR 75/13

bei uns veröffentlicht am 08.05.2014

Tenor 1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 19. Dezember 2012 - 7 Sa 603/12 - aufgehoben.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 10. Feb. 2014 - 3 Sa 372/13

bei uns veröffentlicht am 10.02.2014

Diese Entscheidung zitiert Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen - Auswärtige Kammern Landau - vom 06.08.2013, Az.: 6 Ca 827/12, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zug

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 19. Nov. 2012 - 11 W 4/12

bei uns veröffentlicht am 19.11.2012

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird das Zwischenurteil des Landgerichts Rottweil vom 27.9.2012 (3 O 182/11) abgeändert: Der Zeuge Dr. med. V. J. ist nicht gemäß § 142 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 383 Abs. 1 Nr. 2 ZPO ber

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(1) Zur Verweigerung des Zeugnisses sind berechtigt:1.der Verlobte einer Partei;2.der Ehegatte einer Partei, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht;2a.der Lebenspartner einer Partei, auch wenn die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht;3.diejenigen, die mit einer...
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Das Zeugnis kann verweigert werden:1.über Fragen, deren Beantwortung dem Zeugen oder einer Person, zu der er in einem der im § 383 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Verhältnisse steht, einen unmittelbaren vermögensrechtlichen Schaden verursachen würde;2.über Fragen, deren...
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