(1) Zur Vorbereitung des frühen ersten Termins zur mündlichen Verhandlung kann der Vorsitzende oder ein von ihm bestimmtes Mitglied des Prozessgerichts dem Beklagten eine Frist zur schriftlichen Klageerwiderung setzen. Andernfalls ist der Beklagte aufzufordern, etwa vorzubringende Verteidigungsmittel unverzüglich durch den zu bestellenden Rechtsanwalt in einem Schriftsatz dem Gericht mitzuteilen; § 277 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.

(2) Wird das Verfahren in dem frühen ersten Termin zur mündlichen Verhandlung nicht abgeschlossen, so trifft das Gericht alle Anordnungen, die zur Vorbereitung des Haupttermins noch erforderlich sind.

(3) Das Gericht setzt in dem Termin eine Frist zur schriftlichen Klageerwiderung, wenn der Beklagte noch nicht oder nicht ausreichend auf die Klage erwidert hat und ihm noch keine Frist nach Absatz 1 Satz 1 gesetzt war.

(4) Das Gericht kann dem Kläger in dem Termin oder nach Eingang der Klageerwiderung eine Frist zur schriftlichen Stellungnahme auf die Klageerwiderung setzen. Außerhalb der mündlichen Verhandlung kann der Vorsitzende die Frist setzen.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte |

2 relevante Anwälte

2 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch

Rechtsanwalt

Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht


Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
Arbeitsrecht
EnglischDeutsch

Referenzen - Veröffentlichungen |

Artikel schreiben

2 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren .

2 Artikel zitieren .

Arbeitsrecht: Arbeitnehmer kann nicht immer Weiterbeschäftigung am bisherigen Arbeitsplatz verlangen

29.10.2016

Ein Arbeitnehmer kann die Beschäftigung auf dem bisherigen Arbeitsplatz nicht verlangen, wenn dem Arbeitgeber die Beschäftigung auf dem bisherigen Arbeitsplatz unzumutbar ist - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Zivilprozessordnung - ZPO | § 296 Zurückweisung verspäteten Vorbringens


(1) Angriffs- und Verteidigungsmittel, die erst nach Ablauf einer hierfür gesetzten Frist (§ 273 Abs. 2 Nr. 1 und, soweit die Fristsetzung gegenüber einer Partei ergeht, 5, § 275 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3, 4, § 276 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3, § 277) vorgebrac

Zivilprozessordnung - ZPO | § 277 Klageerwiderung; Replik


(1) In der Klageerwiderung hat der Beklagte seine Verteidigungsmittel vorzubringen, soweit es nach der Prozesslage einer sorgfältigen und auf Förderung des Verfahrens bedachten Prozessführung entspricht. Die Klageerwiderung soll ferner eine Äußerung

Zivilprozessordnung - ZPO | § 272 Bestimmung der Verfahrensweise


(1) Der Rechtsstreit ist in der Regel in einem umfassend vorbereiteten Termin zur mündlichen Verhandlung (Haupttermin) zu erledigen. (2) Der Vorsitzende bestimmt entweder einen frühen ersten Termin zur mündlichen Verhandlung (§ 275) oder veranlas
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Zivilprozessordnung - ZPO | § 277 Klageerwiderung; Replik


(1) In der Klageerwiderung hat der Beklagte seine Verteidigungsmittel vorzubringen, soweit es nach der Prozesslage einer sorgfältigen und auf Förderung des Verfahrens bedachten Prozessführung entspricht. Die Klageerwiderung soll ferner eine Äußerung

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

18 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. März 2019 - IX ZB 54/18

bei uns veröffentlicht am 21.03.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 54/18 vom 21. März 2019 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO §§ 93, 276, 307 Satz 2 Ein sofortiges Anerkenntnis liegt nach Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens rege

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Juni 2005 - XII ZB 195/04

bei uns veröffentlicht am 29.06.2005

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 195/04 vom 29. Juni 2005 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO §§ 240, 104 Ein Kostenfestsetzungsverfahren für die Kosten der Vorinstanzen ist auch dann unterbrochen, wenn die.

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Okt. 2005 - III ZB 42/05

bei uns veröffentlicht am 27.10.2005

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZB 42/05 vom 27. Oktober 2005 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja RVG VV Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1; ZPO § 278 Abs. 6 Wird in einem in erster Instanz geführten Zivilprozess über den

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Dez. 2005 - III ZR 451/04

bei uns veröffentlicht am 21.12.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES ZWISCHEN- UND TEILURTEIL III ZR 451/04 Verkündet am: 21. Dezember 2005 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 30. Mai 2006 - VI ZB 64/05

bei uns veröffentlicht am 30.05.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VI ZB 64/05 vom 30. Mai 2006 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ZPO §§ 93, 276, 307 Bei Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens kann der Beklagte den geltend gemachten Anspruch i

Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Juli 2006 - II ZB 31/05

bei uns veröffentlicht am 03.07.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 31/05 vom 3. Juli 2006 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja RVG VV Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1; ZPO § 278 Abs. 6 Wird in einem in erster Instanz geführten Zivilprozess über den rechtshän

Verwaltungsgericht München Urteil, 27. Apr. 2017 - M 10 K 16.3714

bei uns veröffentlicht am 27.04.2017

Tenor I. Die Klagen werden abgewiesen. II. Die Kläger haben gesamtverbindlich die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Siche

Bundesgerichtshof Beschluss, 31. Jan. 2018 - XII ZB 565/16

bei uns veröffentlicht am 31.01.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 565/16 vom 31. Januar 2018 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO §§ 520 Abs. 2, 272 Abs. 4 Bei einem Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist in eine

Landgericht Köln Urteil, 30. Juni 2016 - 7 O 332/15

bei uns veröffentlicht am 30.06.2016

Tenor 1.       Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 49489,71 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.10.2015 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2791,74 Euro nebst

Landesarbeitsgericht Düsseldorf Urteil, 10. Juni 2016 - 10 Sa 614/15

bei uns veröffentlicht am 10.06.2016

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 23.04.2015 - 7 Ca 1184/15 - abgeändert. Die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 02.02.2010 - 7 Ca 6977/09 - wird für unzulässig

Landgericht Dessau-Roßlau Urteil, 06. Okt. 2014 - 2 O 702/13

bei uns veröffentlicht am 06.10.2014

Tenor 1. Das Versäumnisurteil vom 22.05.2014 wird aufrechterhalten. 2. Der Beklagte hat die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Be

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 17. März 2014 - 3 W 15/14

bei uns veröffentlicht am 17.03.2014

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde der Beklagten wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens tragen die Beklagten als Gesamtschuldner. 3. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird festgesetzt auf 148.546,10 €. Gründe

Bundessozialgericht Urteil, 01. Juli 2010 - B 13 R 74/09 R

bei uns veröffentlicht am 01.07.2010

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 24. September 2009 aufgehoben.

Bundessozialgericht Urteil, 01. Juli 2010 - B 13 R 58/09 R

bei uns veröffentlicht am 01.07.2010

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 18. März 2009 aufgehoben. D

Landgericht Mannheim Urteil, 05. März 2010 - 7 O 142/09

bei uns veröffentlicht am 05.03.2010

Tenor I. Die Beklagten zu 1 bis 6 werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin USD […] zu zahlen. II. Der Beklagte zu 7 wird verurteilt, an die Klägerin USD … zu zahlen. III. Die Beklagten zu 1 bis 6 tragen 25/27 der Kosten de

Landgericht Saarbrücken Urteil, 16. Dez. 2009 - 5 S 16/09

bei uns veröffentlicht am 16.12.2009

Tenor 1. Die Klage wird unter Aufhebung des am 11.02.2009 verkündeten Urteils des Amtsgerichts Saarbrücken (Az.: 1WEG C 24/08) abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten beider Instanzen. 3. Die Revision wird nicht zugelassen. 4. Der S

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 19. Aug. 2009 - 3 U 15/09

bei uns veröffentlicht am 19.08.2009

Tenor I. Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 09.09.2008 - 2 O 191/08 We - wird z u r ü c k g e w i e s e n.

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 05. Sept. 2007 - 14 W 46/07

bei uns veröffentlicht am 05.09.2007

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Freiburg vom 10.05.2007 - 5 AR 2/07 - wird als unbegründet zurückgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. 3. D

Referenzen

(1) In der Klageerwiderung hat der Beklagte seine Verteidigungsmittel vorzubringen, soweit es nach der Prozesslage einer sorgfältigen und auf Förderung des Verfahrens bedachten Prozessführung entspricht. Die Klageerwiderung soll ferner eine Äußerung dazu enthalten...