Zivilprozessordnung - ZPO | § 301 Teilurteil
(1) Ist von mehreren in einer Klage geltend gemachten Ansprüchen nur der eine oder ist nur ein Teil eines Anspruchs oder bei erhobener Widerklage nur die Klage oder die Widerklage zur Endentscheidung reif, so hat das Gericht sie durch Endurteil (Teilurteil) zu erlassen. Über einen Teil eines einheitlichen Anspruchs, der nach Grund und Höhe streitig ist, kann durch Teilurteil nur entschieden werden, wenn zugleich ein Grundurteil über den restlichen Teil des Anspruchs ergeht.
(2) Der Erlass eines Teilurteils kann unterbleiben, wenn es das Gericht nach Lage der Sache nicht für angemessen erachtet.

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Referenzen - Veröffentlichungen | § 301 ZPO
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17 Artikel zitieren § 301 ZPO.
Arbeitsrecht: Arbeitgeber muss Ablehnung der Arbeitszeitverringerung umfassend begründen
06.03.2018
Zur Ablehnung eines Antrags zur Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit genügt nicht die Behauptung, es bestünde keine Beschäftigungsmöglichkeit für eine entsprechende Teilzeitkraft – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
Kündigungsrecht: Beweislast bei außerordentlicher Kündigung: Spesenbetrug muss nachgewiesen werden
28.07.2016
Bei einer Kündigung wegen Spesenbetrugs steht der Arbeitgeber in der Beweispflicht. Vor allem muss er sich die bisherige Praxis vorhalten lassen.
VwGO: Keine Stufenklage, wenn Auskunft nicht dem Zweck der Bestimmbarkeit des Leistungsanspruchs dient
21.06.2016
Eine Stufenklage ist nicht zulässig, wenn sie dem Kläger sonstige mit der Bestimmbarkeit als solcher nicht im Zusammenhang stehende Information über seine Rechtsverfolgung verschaffen soll.
Kreditsicherung: Sittenwidrigkeit einer Sicherungsübereignung wegen Gläubigergefährdung
21.06.2016
Zu den Voraussetzungen für die Nichtigkeit der Sicherungsübereignung eines Warenlagers wegen Sittenwidrigkeit gemäß § 138 Abs. 1 BGB.
Unfallschadensregulierung: Anscheinsbeweis bei der Kollision zweier Motorräder
07.01.2016
Dass der Fahrzeugführer lediglich auf ein in der Annäherung seinerseits auf der Gegenfahrbahn fahrendes Fahrzeug im Gegenverkehr reagiert, ist ein atypischer Geschehensablauf.
Zivilrecht: Zum Aufrechnungsverbot in AGB für synallagmatisch verknüpfte Gegenansprüche
17.12.2014
Ein solches Aufrechnungsverbot benachteiligt den Vertragspartner des Verwenders einer solchen Klausel entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist unwirksam.
ZPO: Zur zweitinstanzlich erhobene Widerklage
27.01.2014
Wird die den erstinstanzlichen Streitgegenstand betreffende Berufung zurückgewiesen, so verliert eine im Berufungsverfahren erhobene Widerklage ihre Wirkung.
Bankrecht: Zur Klage bei mehrfachen Beratungsfehlern innerhalb eines Beratungsgesprächs
28.11.2013
Die Rechtskraft einer Entscheidung gegen eine Bank steht einer Klage auf Ersatz desselben Schadens wegen eines anderen Beratungsfehlers im selben Beratungsgespräch entgegen.
Windenergieanlage: Keine Unmöglichkeit der Nacherfüllung
25.11.2013
bei reparablen Konstruktionsfehler am Ersatzteil.
Mietvertrag: Kündigung des Mietverhältnisses durch einen Vertreter
30.07.2013
Vertreter muss Vollmachtsurkunde vorlegen oder Vollmachtsgeber muss Bevollmächtigung bekannt geben-OLG Brandenburg vom 23.10.12Az:6 U 29/12

Referenzen - Gesetze | § 301 ZPO
§ 301 ZPO zitiert oder wird zitiert von 1 §§.
§ 301 ZPO wird zitiert von 1 anderen §§ im Zivilprozessordnung.
Zivilprozessordnung - ZPO | § 538 Zurückverweisung
(1) Das Berufungsgericht hat die notwendigen Beweise zu erheben und in der Sache selbst zu entscheiden.
(2) Das Berufungsgericht darf die Sache, soweit ihre weitere Verhandlung erforderlich ist, unter Aufhebung des Urteils und des Verfahrens an d

297 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 301 ZPO.
Arbeitsgericht Münster Urteil, 27. Apr. 2018 - 2 Ca 561/17
bei uns veröffentlicht am 18.08.2021
Az.: 2 Ca 561/17
Verkündet am 27.04.2018
ARBEITSGERICHT MÜNSTER
IM NAMEN DES VOLKES
TEILURTEIL
In dem Rechtsstreit
Dr. …, Kläger
Prozessbevollmächtigte
Rechtsanwälte Gerlach und Partner, Bergstr. 10, 48143 Müns
Bundesgerichtshof Beschluss, 27. März 2013 - III ZR 367/12
bei uns veröffentlicht am 27.03.2013
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 367/12 vom 27. März 2013 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO §§ 240, 250, 301; InsO §§ 179, 180 Die Teilaufnahme eines gemäß § 240 ZPO unterbrochenen Rechtsstreits ist
Bundesgerichtshof Urteil, 06. Juli 2018 - V ZR 39/17
bei uns veröffentlicht am 06.07.2018
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 39/17 Verkündet am: 6. Juli 2018 Weschenfelder Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2018:060718UVZR39.17.0 Der V. Zivi
Bundesgerichtshof Urteil, 13. Juli 2011 - VIII ZR 342/09
bei uns veröffentlicht am 13.07.2011
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 342/09 Verkündet am: 13. Juli 2011 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: