Zivilprozessordnung - ZPO | § 301 Teilurteil
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Zivilprozessordnung Inhaltsverzeichnis
(1) Ist von mehreren in einer Klage geltend gemachten Ansprüchen nur der eine oder ist nur ein Teil eines Anspruchs oder bei erhobener Widerklage nur die Klage oder die Widerklage zur Endentscheidung reif, so hat das Gericht sie durch Endurteil (Teilurteil) zu erlassen. Über einen Teil eines einheitlichen Anspruchs, der nach Grund und Höhe streitig ist, kann durch Teilurteil nur entschieden werden, wenn zugleich ein Grundurteil über den restlichen Teil des Anspruchs ergeht.
(2) Der Erlass eines Teilurteils kann unterbleiben, wenn es das Gericht nach Lage der Sache nicht für angemessen erachtet.
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Rechtsanwalt
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EN, DERechtsanwältin
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EN, DEWirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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EN, DERechtsanwalt
Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
Areas of lawArbeitsrecht
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by Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
06/03/2018 12:55
Zur Ablehnung eines Antrags zur Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit genügt nicht die Behauptung, es bestünde keine Beschäftigungsmöglichkeit für eine entsprechende Teilzeitkraft – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
SubjectsTeilzeitbeschäftigung
by Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
28/07/2016 10:37
Bei einer Kündigung wegen Spesenbetrugs steht der Arbeitgeber in der Beweispflicht. Vor allem muss er sich die bisherige Praxis vorhalten lassen.
21/06/2016 16:56
Eine Stufenklage ist nicht zulässig, wenn sie dem Kläger sonstige mit der Bestimmbarkeit als solcher nicht im Zusammenhang stehende Information über seine Rechtsverfolgung verschaffen soll.
SubjectsVerwaltungsrecht
21/06/2016 16:48
Zu den Voraussetzungen für die Nichtigkeit der Sicherungsübereignung eines Warenlagers wegen Sittenwidrigkeit gemäß § 138 Abs. 1 BGB.
SubjectsDarlehensrecht
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(1) Das Berufungsgericht hat die notwendigen Beweise zu erheben und in der Sache selbst zu entscheiden.
(2) Das Berufungsgericht darf die Sache, soweit ihre weitere Verhandlung erforderlich ist, unter Aufhebung des Urteils und des Verfahrens an d
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307 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
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published on 21/11/2023 11:44
Das Landgericht München I hat die Klage einer Kapitalverwaltungsgesellschaft auf Anerkennung von Schadenersatzansprüchen gegen den Insolvenzverwalter der Wirecard AG abgewiesen. Die Ansprüche konnten nicht als Insolvenzforderung zur In
published on 18/08/2021 20:46
Von der anstellenden Kanzlei übernommene Kosten für die Berufshaftpflichtversicherung und für Forbildungen sind als Sachbezüge zu versteuern und zu verbeitragen. Der Kläger als ehemaliger Arbeitnehmer hat Anspruch darauf, das
published on 27/03/2013 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 367/12 vom 27. März 2013 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO §§ 240, 250, 301; InsO §§ 179, 180 Die Teilaufnahme eines gemäß § 240 ZPO unterbrochenen Rechtsstreits ist
published on 06/07/2018 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 39/17 Verkündet am: 6. Juli 2018 Weschenfelder Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2018:060718UVZR39.17.0 Der V. Zivi
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