(1) Die Anträge sind aus den vorbereitenden Schriftsätzen zu verlesen. Soweit sie darin nicht enthalten sind, müssen sie aus einer dem Protokoll als Anlage beizufügenden Schrift verlesen werden. Der Vorsitzende kann auch gestatten, dass die Anträge zu Protokoll erklärt werden.

(2) Die Verlesung kann dadurch ersetzt werden, dass die Parteien auf die Schriftsätze Bezug nehmen, die die Anträge enthalten.

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ZPO: Zur zweitinstanzlich erhobene Widerklage

27.01.2014

Wird die den erstinstanzlichen Streitgegenstand betreffende Berufung zurückgewiesen, so verliert eine im Berufungsverfahren erhobene Widerklage ihre Wirkung.
Zivilprozessrecht

ZPO: Zur Beweisentkräftung durch das Sitzungsprotokoll

10.09.2013

Der nach § 314 S. 1 ZPO erbrachte Beweis kann durch das Sitzungsprotokoll entkräftet werden, wenn dessen Feststellungen denjenigen des Tatbestands widersprechen.
Zivilprozessrecht

Arbeitsrecht: Flugkosten sind nicht automatisch erstattungsfähig

23.08.2012

Bewerber kann beim potenziellen Arbeitgeber anfragen, ob er Reisekosten per Flug übernimmt- BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

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38 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 8 BetrVG.

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. März 2019 - VIII ZR 190/18

bei uns veröffentlicht am 05.03.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VIII ZR 190/18 vom 5. März 2019 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 297 Abs. 2 Nimmt eine Partei ausdrücklich auf die Klageschrift Bezug, sind sämtliche darin angekündigten

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. März 2019 - X ZR 171/18

bei uns veröffentlicht am 26.03.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZR 171/18 vom 26. März 2019 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2019:260319BXZR171.18.0 Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 26. März 2019 durch die Richter Dr. Bacher, Dr. Grabinski und Hoffmann sowie die Ric

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Okt. 2011 - III ZR 235/10

bei uns veröffentlicht am 27.10.2011

BGHR: ja BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 235/10 vom 27. Oktober 2011 in dem Rechtsstreit Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 27. Oktober 2011 durch den Vizepräsidenten Schlick und die Richter Dörr, Wöstmann, Seiters und Tombrink

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Nov. 2017 - XI ZR 529/17

bei uns veröffentlicht am 07.11.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XI ZR 529/17 vom 7. November 2017 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2017:071117BXIZR529.17.0 Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 7. November 2017 durch den Vizepräsidenten Prof. Dr. Ellenberger, die Richter

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. März 2009 - IX ZB 152/08

bei uns veröffentlicht am 19.03.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 152/08 vom 19. März 2009 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 1, § 297 Bei der Bestimmung des Beschwerdegegenstands bleibt eine nach Schluss der mündlichen

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Okt. 2002 - XII ZR 173/02

bei uns veröffentlicht am 02.10.2002

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZR 173/02 vom 2. Oktober 2002 in dem Rechtsstreit Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 2. Oktober 2002 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Hahne und die Richter Gerber, Fuchs, Dr. Ahlt und Dr. Vézina bes

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Feb. 2004 - V ZR 249/03

bei uns veröffentlicht am 06.02.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 249/03 Verkündet am: 6. Februar 2004 K a n i k, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja B

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Feb. 2006 - II ZR 392/03

bei uns veröffentlicht am 13.02.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 392/03 Verkündet am: 13. Februar 2006 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Juli 2013 - III ZR 208/12

bei uns veröffentlicht am 18.07.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 208/12 Verkündet am: 18. Juli 2013 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO §§ 314, 528

Bundesgerichtshof Beschluss, 31. Juli 2013 - XII ZR 114/13

bei uns veröffentlicht am 31.07.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZR 114/13 vom 31. Juli 2013 in dem Rechtsstreit Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 31. Juli 2013 durch den Vorsitzenden Richter Dose, die Richterin Dr. Vézina und die Richter Dr. Klinkhammer, D

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Dez. 2013 - II ZR 21/12

bei uns veröffentlicht am 17.12.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil II ZR 21/12 Verkündet am: 17. Dezember 2013 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GmbHG

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Okt. 2013 - III ZR 403/12

bei uns veröffentlicht am 24.10.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 403/12 Verkündet am: 24. Oktober 2013 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ZPO § 522

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. März 2012 - V ZR 275/11

bei uns veröffentlicht am 20.03.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZR 275/11 vom 20. März 2012 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 719 Abs. 2, §§ 712, 522 Abs. 2 Ein Schutzantrag nach § 712 ZPO kann im Berufungsverfahren wirksam durch E

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Nov. 2006 - I ZR 276/03

bei uns veröffentlicht am 23.11.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 276/03 Verkündet am: 23. November 2006 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Ab

Landgericht München I Endurteil, 09. Juni 2016 - 32 O 12071/15

bei uns veröffentlicht am 09.06.2016

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.600,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 05.12.2014 zu zahlen. II. Die Beklagte wird verurteilt, an die ...  Rechtsschutzv

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 12. Juli 2018 - 14 ZB 17.696

bei uns veröffentlicht am 12.07.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert wird unter Abänderung des Streitwertbeschlusses des Verwaltungsgerichts vom 25. Jan

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 21. Nov. 2018 - 5 UF 1-18

bei uns veröffentlicht am 21.11.2018

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den am 14.11.2017 verkündeten Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Erkelenz wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin mit Ausnahme der Kosten der Neben

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Sept. 2018 - X ZR 76/18

bei uns veröffentlicht am 25.09.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZR 76/18 vom 25. September 2018 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Werkzeuggriff ZPO § 719 Abs. 2; PatG § 140b Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4 Ist der Schuldner zur Auskunft über

Oberlandesgericht München Endurteil, 12. Juli 2018 - 23 U 1884/17

bei uns veröffentlicht am 12.07.2018

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Landgerichts Landshut, 1 HK O 242/15, vom 13.01.2017 in der mit Beschluss vom 11.08.2017 berichtigten Fassung, wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 25. Apr. 2018 - 7 ABR 30/16

bei uns veröffentlicht am 25.04.2018

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 10. Februar 2016 - 7 TaBV 63/15 - teilweise aufgehoben, soweit das Landesarbeits

Landesarbeitsgericht Hamburg Urteil, 18. Apr. 2018 - 6 Sa 13/15

bei uns veröffentlicht am 18.04.2018

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 14. Januar 2015 – 4 Ca 92/14 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt von der Bekla

Bundesarbeitsgericht Urteil, 24. Okt. 2017 - 1 AZR 166/16

bei uns veröffentlicht am 24.10.2017

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 3. November 2015 - 7 Sa 655/14 - aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung

Bundesgerichtshof Beschluss, 30. Mai 2017 - VIII ZB 15/17

bei uns veröffentlicht am 30.05.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VIII ZB 15/17 vom 30. Mai 2017 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 520 Abs. 3 Erfüllt ein Schriftsatz, mit dem um die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nachgesucht wird, z

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 07. Juni 2016 - 1 ABR 26/14

bei uns veröffentlicht am 07.06.2016

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 9. April 2014 - 19 TaBV 7/13 - aufgehoben und die Sache zur neuen Anhörun

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 12. Mai 2016 - 1 U 133/13

bei uns veröffentlicht am 12.05.2016

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers zu 2 wird das Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 04.09.2013, Az. 5 O 119/13 Hg, abgeändert: I. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 2 einen Betrag von 152.576,50 EUR nebst Zinsen h

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 09. Sept. 2015 - 7 ABR 69/13

bei uns veröffentlicht am 09.09.2015

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 2. Juli 2013 - 1 TaBV 35/12 - unter Zurückweisung der Rechtsbeschwerde im Übrigen te

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 17. Juli 2015 - III-2 Ws 300/15

bei uns veröffentlicht am 17.07.2015

Tenor Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen. Die Kosten des Rechtsmittels werden dem Verteidiger Rechtsanwalt T. auferlegt. 1 G r ü n d e : 2I. 3Der Beschwerdeführer ist seit dem 6. November 2012 gemäß § 63 StGB in einem psychiatrischen K

Landgericht Bonn Urteil, 26. Juni 2015 - 2 O 281/14

bei uns veröffentlicht am 26.06.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1 Tatbestand 2Die Klägerin begehrt die Rück

Arbeitsgericht Stuttgart Urteil, 15. Apr. 2015 - 26 Ca 947/14

bei uns veröffentlicht am 15.04.2015

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 29. Oktober 2014 nicht zum 30. November 2014 aufgelöst wird.2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.3. Die Widerklage wird abgewiesen.4. Von

Landgericht Essen Urteil, 12. März 2015 - 3 O 315/13

bei uns veröffentlicht am 12.03.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils jeweils vollstreckbaren Be

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Jan. 2015 - II ZB 11/14

bei uns veröffentlicht am 20.01.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I I Z B 1 1 / 1 4 vom 20. Januar 2015 in dem Musterverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja KapMuG § 13 Abs. 1 in der bis zum 31. Oktober 2012 geltenden Fassung Die Parteien können den Gegenst

Landgericht Magdeburg Urteil, 08. Aug. 2013 - 11 O 379/13

bei uns veröffentlicht am 08.08.2013

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.415, 94 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 16.11.2012 und weiteren 272, 87 € zu bezahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Koste

Landgericht Magdeburg Urteil, 06. Nov. 2012 - 9 O 593/10

bei uns veröffentlicht am 06.11.2012

Tenor 1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 19.261,69 Euro nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf 18.712,75 ab dem 12.06.2009 sowie auf weitere 18.712,74 ab dem 01.01.2011 abzüglic

Landgericht Stralsund Urteil, 08. Mai 2012 - 6 O 39/11

bei uns veröffentlicht am 08.05.2012

Tenor 1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 25.763,09 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf einen Betrag in Höhe von 25.000,00 Euro seit dem 23.12.2009 zu zahlen.

Bundesfinanzhof Urteil, 15. Nov. 2011 - I R 96/10

bei uns veröffentlicht am 15.11.2011

Tatbestand 1 A. Der Beklagte und Revisionskläger (Beklagter) ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der S-GmbH. Die S-GmbH hat im Streitjahr (2005) Spielstätten unterh

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. Juni 2011 - 9 AZR 238/10

bei uns veröffentlicht am 21.06.2011

Tenor Auf die Revisionen der Beklagten und der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 25. Januar 2010 - 2 Sa 963/09 - aufgehoben und aus Gründen der Klarstellun

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 11. Mai 2007 - 6 U 148/06

bei uns veröffentlicht am 11.05.2007

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 11.08.2006 verkündete Urteil des Landgerichts Neubrandenburg (Az.: 3 O 446/04) wird auf seine Kosten, mit Ausnahme der Kosten der Nebenintervention, die die Nebenintervenientin selbst zu tragen hat, zurü

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 23. Aug. 2004 - 13 W 47/04

bei uns veröffentlicht am 23.08.2004

Tenor Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des LG Ravensburg vom 3.8.2004 wird als unzulässig verworfen. Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Streitwert: 5.000 Euro.