Zivilprozessordnung - ZPO | § 422 Vorlegungspflicht des Gegners nach bürgerlichem Recht
Der Gegner ist zur Vorlegung der Urkunde verpflichtet, wenn der Beweisführer nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts die Herausgabe oder die Vorlegung der Urkunde verlangen kann.

Anwälte | § 422 ZPO
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Referenzen - Gesetze | § 422 ZPO
§ 422 ZPO zitiert oder wird zitiert von 3 §§.
§ 422 ZPO wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.
GWB | § 89d Beweisregeln
(1) Beweismittel, die allein durch Einsicht in die Akten einer Wettbewerbsbehörde oder nach § 89c erlangt worden sind, können nur Beweis für Tatsachen in einem Rechtsstreit über einen Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Verstoßes nach § 33...
§ 422 ZPO wird zitiert von 2 anderen §§ im ZPO.
ZPO | § 371 Beweis durch Augenschein
(1) Der Beweis durch Augenschein wird durch Bezeichnung des Gegenstandes des Augenscheins und durch die Angabe der zu beweisenden Tatsachen angetreten. Ist ein elektronisches Dokument Gegenstand des Beweises, wird der Beweis durch Vorlegung oder...
ZPO | § 432 Vorlegung durch Behörden oder Beamte; Beweisantritt
(1) Befindet sich die Urkunde nach der Behauptung des Beweisführers in den Händen einer öffentlichen Behörde oder eines öffentlichen Beamten, so wird der Beweis durch den Antrag angetreten, die Behörde oder den Beamten um die Mitteilung der Urkunde..

23 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 422 ZPO.
Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Juli 2017 - V ZR 201/15
bei uns veröffentlicht am 20.07.2017
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BUNDESGERICHTSHOF
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BESCHLUSS
V ZR 201/15
vom
20. Juli 2017
in dem Rechtsstreit
ECLI:DE:BGH:2017:200717BVZR201.15.0
Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 20. Juli 2017 durch die Vorsitzende Richterin Dr.
Bundesgerichtshof Urteil, 25. Juli 2017 - XI ZR 260/15
bei uns veröffentlicht am 25.07.2017
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BUNDESGERICHTSHOF
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IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
XI ZR 260/15 Verkündet am:
25. Juli 2017
Weber,
Justizamtsinspektorin
als Urkundsbeamtin
der Geschäftsstelle
in dem Rechtsstreit
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: ja
BGHR: ja
Bundesgerichtshof Beschluss, 26. März 2019 - VI ZR 163/17
bei uns veröffentlicht am 26.03.2019
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BUNDESGERICHTSHOF
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BESCHLUSS
VI ZR 163/17
vom
26. März 2019
in dem Rechtsstreit
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: nein
BGHR: ja
GG Art. 103 Abs. 1; ZPO §§ 142, 445
Zum Vorliegen eines Gehörsverstoßes wegen...
Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Feb. 2008 - II ZR 277/06
bei uns veröffentlicht am 11.02.2008
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BUNDESGERICHTSHOF
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BESCHLUSS
II ZR 277/06
vom
11. Februar 2008
in dem Rechtsstreit
Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 11. Februar 2008
durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Goette und die Richter