(1) Hat der Beklagte die Aufrechnung einer Gegenforderung geltend gemacht, so kann, wenn nur die Verhandlung über die Forderung zur Entscheidung reif ist, diese unter Vorbehalt der Entscheidung über die Aufrechnung ergehen.

(2) Enthält das Urteil keinen Vorbehalt, so kann die Ergänzung des Urteils nach Vorschrift des § 321 beantragt werden.

(3) Das Urteil, das unter Vorbehalt der Entscheidung über die Aufrechnung ergeht, ist in Betreff der Rechtsmittel und der Zwangsvollstreckung als Endurteil anzusehen.

(4) In Betreff der Aufrechnung, über welche die Entscheidung vorbehalten ist, bleibt der Rechtsstreit anhängig. Soweit sich in dem weiteren Verfahren ergibt, dass der Anspruch des Klägers unbegründet war, ist das frühere Urteil aufzuheben, der Kläger mit dem Anspruch abzuweisen und über die Kosten anderweit zu entscheiden. Der Kläger ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der dem Beklagten durch die Vollstreckung des Urteils oder durch eine zur Abwendung der Vollstreckung gemachte Leistung entstanden ist. Der Beklagte kann den Anspruch auf Schadensersatz in dem anhängigen Rechtsstreit geltend machen; wird der Anspruch geltend gemacht, so ist er als zur Zeit der Zahlung oder Leistung rechtshängig geworden anzusehen.

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Zivilrecht: Zum Aufrechnungsverbot in AGB für synallagmatisch verknüpfte Gegenansprüche

17.12.2014

Ein solches Aufrechnungsverbot benachteiligt den Vertragspartner des Verwenders einer solchen Klausel entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist unwirksam.
Wirtschaftsrecht

IPR: Zur Aufrechnung nach internationalem Privatrecht

09.10.2014

Bei Sachverhalten mit einer Verbindung zum Recht eines ausländischen Staats unterliegt die Aufrechnung gem. Art. 17 I Rom I-VO der für die Hauptforderung berufenen Rechtsordnung.

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Zivilprozessordnung - ZPO | § 145 Prozesstrennung


(1) Das Gericht kann anordnen, dass mehrere in einer Klage erhobene Ansprüche in getrennten Prozessen verhandelt werden, wenn dies aus sachlichen Gründen gerechtfertigt ist. Die Entscheidung ergeht durch Beschluss und ist zu begründen. (2) Das Gl

Zivilprozessordnung - ZPO | § 600 Nachverfahren


(1) Wird dem Beklagten die Ausführung seiner Rechte vorbehalten, so bleibt der Rechtsstreit im ordentlichen Verfahren anhängig. (2) Soweit sich in diesem Verfahren ergibt, dass der Anspruch des Klägers unbegründet war, gelten die Vorschriften des
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Zivilprozessordnung - ZPO | § 321 Ergänzung des Urteils


(1) Wenn ein nach dem ursprünglich festgestellten oder nachträglich berichtigten Tatbestand von einer Partei geltend gemachter Haupt- oder Nebenanspruch oder wenn der Kostenpunkt bei der Endentscheidung ganz oder teilweise übergangen ist, so ist auf

Referenzen - Urteile |

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Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Apr. 2013 - IX ZR 92/11

bei uns veröffentlicht am 11.04.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 92/11 vom 11. April 2013 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Richter Vill, Raebel, Prof. Dr. Gehrlein, Grupp und die Richterin Möhring am 11. April 2013 beschlossen: Auf d

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Apr. 2013 - V ZR 203/11

bei uns veröffentlicht am 12.04.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 203/11 Verkündet am: 12. April 2013 Langendörfer-Kunz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nei

Bundesgerichtshof Urteil, 30. Sept. 2009 - VIII ZR 29/09

bei uns veröffentlicht am 30.09.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 29/09 Verkündet am: 30. September 2009 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Nov. 2005 - VII ZR 304/04

bei uns veröffentlicht am 24.11.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL VII ZR 304/04 Verkündet am: 24. November 2005 Heinzelmann, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Juli 2006 - IX ZR 94/03

bei uns veröffentlicht am 20.07.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 94/03 Verkündet am: 20. Juli 2006 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Feb. 2003 - IV ZR 149/02

bei uns veröffentlicht am 05.02.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 149/02 Verkündet am: 5. Februar 2003 Heinekamp Justizobersekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ________

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Okt. 2006 - II ZR 192/05

bei uns veröffentlicht am 23.10.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 192/05 Verkündet am: 23. Oktober 2006 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Dez. 2012 - VII ZR 189/10

bei uns veröffentlicht am 06.12.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 189/10 Verkündet am: 6. Dezember 2012 Seelinger-Schardt, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 16. März 2005 - XII ZR 268/01

bei uns veröffentlicht am 16.03.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 268/01 Verkündet am: 16. März 2005 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshof

Landgericht München II Vorbehaltsurteil, 06. Apr. 2017 - 2 HK O 1861/14

bei uns veröffentlicht am 06.04.2017

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 50.000,00 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz 3.5.2014 zu zahlen, im Übrigen wird die Klage zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat

Oberlandesgericht München Endurteil, 26. Okt. 2017 - 23 U 1682/17

bei uns veröffentlicht am 26.10.2017

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Vorbehaltsurteil des Landgerichts München II, Az. 2 HK O 1861/14, vom 06.04.2017 aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur weiteren Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Be

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 21. Apr. 2015 - 8 BV 12.2488

bei uns veröffentlicht am 21.04.2015

Tenor I. Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 27. September 2012 wird abgeändert: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.332.744,20 Euro nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen

Oberlandesgericht Bamberg Endurteil, 28. Sept. 2016 - 3 U 43/16

bei uns veröffentlicht am 28.09.2016

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts Würzburg - 1. Handelskammer - vom 11.02.2016 wie folgt abgeändert und neu gefasst: 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 172.974,08 

Bayerischer Verfassungsgerichtshof Entscheidung, 27. Juni 2017 - Vf. 42-VI-16

bei uns veröffentlicht am 27.06.2017

Tenor Die Verfassungsbeschwerde wird abgewiesen. Gründe I. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen das Vorbehaltsurteil des Amtsgerichts München vom 28. März 2012 (in der Fassung des Beschlusses vom 6

Oberlandesgericht Nürnberg Urteil, 20. Aug. 2014 - 12 U 2119/13

bei uns veröffentlicht am 20.08.2014

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Teilurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 20.09.2013, Az. 5 HK O 2105/13, aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Berufung, an das

Landgericht München I Endurteil, 17. März 2016 - 31 S 8783/12

bei uns veröffentlicht am 17.03.2016

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts München vom 28.03.2012, Az. 213 C 17194/11, wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Soweit sich das Amts

Amtsgericht Pfaffenhofen a.d.Ilm Urteil, 10. Apr. 2015 - 1 C 871/14

bei uns veröffentlicht am 10.04.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beschluss Der Streitwert bis zur Erledigterklärung wird auf 3.136,

Bundesfinanzhof Urteil, 23. Okt. 2018 - VII R 21/18

bei uns veröffentlicht am 23.10.2018

Tenor Auf die Revision des Finanzamts wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 27. März 2018  3 K 1997/17 aufgehoben.

Verwaltungsgericht Halle Urteil, 31. Mai 2018 - 4 A 528/16

bei uns veröffentlicht am 31.05.2018

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Heranziehung zur Abwasserabgabe für das Jahr 2013. 2 Sie betreibt zur Beseitigung des im Gebiet der Stadt A-Stadt anfallenden Abwassers die Kläranlage A-Stadt-C., aus der das Abwasser in die D. gel

Verwaltungsgericht Greifswald Urteil, 02. Nov. 2017 - 3 A 1058/15 HGW

bei uns veröffentlicht am 02.11.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt. 3. Das Urteil ist im Kostenpunkt gegen Sicherheitsleistung in Höhe der Vollstreckungsschuld vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Die Bete

Verwaltungsgericht Greifswald Urteil, 24. Aug. 2017 - 3 A 843/14

bei uns veröffentlicht am 24.08.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern als Gesamtschuldnern auferlegt. 3. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherhei

Verwaltungsgericht Greifswald Urteil, 10. Aug. 2017 - 3 A 403/15 HGW

bei uns veröffentlicht am 10.08.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt. 3. Das Urteil ist im Kostenpunkt gegen Sicherheitsleistung in Höhe der Vollstreckungsschuld vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Die Bete

Verwaltungsgericht Greifswald Urteil, 10. Aug. 2017 - 3 A 2263/16 HGW

bei uns veröffentlicht am 10.08.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt. 3. Das Urteil ist im Kostenpunkt gegen Sicherheitsleistung in Höhe der Vollstreckungsschuld vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Die Beteil

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Feb. 2017 - V ZR 147/16

bei uns veröffentlicht am 17.02.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 147/16 Verkündet am: 17. Februar 2017 Rinke Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 542, § 552, §

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 09. Feb. 2017 - 3 C 9/15

bei uns veröffentlicht am 09.02.2017

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über Zahlungsansprüche im Zusammenhang mit der Herstellung drei neuer Kreuzungen von Eisenbahnstrecken und Bundesfernstraßen.

Bundessozialgericht Urteil, 25. Okt. 2016 - B 1 KR 6/16 R

bei uns veröffentlicht am 25.10.2016

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 12. Mai 2015 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an einen anderen

Bundessozialgericht Urteil, 25. Okt. 2016 - B 1 KR 9/16 R

bei uns veröffentlicht am 25.10.2016

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 15. September 2015 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an einen a

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Okt. 2016 - IX ZB 11/16

bei uns veröffentlicht am 20.10.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 11/16 vom 20. Oktober 2016 in dem Verfahren auf Vollstreckbarerklärung Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Brüssel-I-VO Art. 46 Abs. 3 Die Rechtsbeschwerde gegen die Anordnung einer Sicherhei

Bundesarbeitsgericht Urteil, 20. Sept. 2016 - 3 AZR 77/15

bei uns veröffentlicht am 20.09.2016

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird unter Zurückweisung der Revision des Klägers das Vorbehaltsurteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 9. Januar 20

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 26. Aug. 2016 - 30 U 41/15

bei uns veröffentlicht am 26.08.2016

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das am 19. Februar 2015 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 3. Zivilkammer des Landgerichts Essen hinsichtlich des Zinsausspruchs unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeände

Landgericht Bonn Schlussurteil, 17. Juni 2016 - 1 O 388/14

bei uns veröffentlicht am 17.06.2016

Tenor Die Klage wird auf der dritten Stufe als unzulässig abgewiesen. Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagte 55.352,86 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.03.2015 zu zahlen. Die we

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 23. Nov. 2015 - 19 U 89/15

bei uns veröffentlicht am 23.11.2015

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das am 22.05.2015 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 O 321/14 - wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückgewiesen, mit der Maßgabe, dass sich die vorläufige Vollstreckbark

Oberlandesgericht Düsseldorf Schlussurteil, 06. Nov. 2014 - I-6 U 69/14

bei uns veröffentlicht am 06.11.2014

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Vorbehaltsurteil des Landgerichts Düsseldorf vom 10.05.2012 (32 O 86/11) in der Fassung des am 20.12.2012 verkündeten Urteils des Oberlandesgerichts Düsseldorf (I-6 U 85/12) unter Abänderung des am 09

Oberlandesgericht Düsseldorf Anerkenntnisurteil, 23. Okt. 2014 - I-5 U 51/13

bei uns veröffentlicht am 23.10.2014

Tenor Auf die Berufung des Klägers und die Anschlussberufung der Beklagten wird das am 28.02.2013 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel teilweise abgeändert: Die Beklagte

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Okt. 2014 - XII ZR 111/12

bei uns veröffentlicht am 15.10.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR111/12 Verkündet am: 15. Oktober 2014 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 19. Aug. 2014 - 1 U 91/13 (Hs)

bei uns veröffentlicht am 19.08.2014

Tenor Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird bis zum 16.7.2014 auf 2.588,34 Euro festgesetzt und für die Zeit danach auf die Gebührenstufe bis 1.000, - Euro. Gründe I.

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Mai 2014 - VIII ZR 266/13

bei uns veröffentlicht am 14.05.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 266/13 Verkündet am: 14. Mai 2014 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Oberlandesgericht Naumburg Urteil, 05. Dez. 2013 - 4 U 28/13

bei uns veröffentlicht am 05.12.2013

Tenor 1. Auf die Berufung der Parteien wird – unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel – von Amts wegen das Teil-Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Halle vom 21. März 2013, Az.: 4 O 52/12, und das ihm zugrunde liegende Verfahre

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 03. Dez. 2013 - 14 K 3366/13

bei uns veröffentlicht am 03.12.2013

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils beizutreiben

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil, 01. Nov. 2013 - 17 U 44/13

bei uns veröffentlicht am 01.11.2013

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das am 3. Mai 2013 verkündete Schlussurteil der Kammer für Handelssachen I des Landgerichts Kiel – 14 O 108/12 – wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte. Das Urteil i

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil, 30. Aug. 2013 - 1 U 11/13

bei uns veröffentlicht am 30.08.2013

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das am 18. Dezember 2012 verkündete Urteil des Vorsitzenden der Kammer für Handelssachen I des Landgerichts Itzehoe (5 O 84/12) wie folgt geändert: Die Klage wird als im Urkundenprozess unstatthaft

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 15. Aug. 2012 - 8 W 48/12

bei uns veröffentlicht am 15.08.2012

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Landgerichts Karlsruhe vom 23. Mai 2012 - 11 O 12/10 - aufgehoben. 2. Der Kläger hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. 3. Die Rechtsbeschwerde

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 26. Jan. 2011 - 7 Sa 534/10

bei uns veröffentlicht am 26.01.2011

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied - vom 30.06.2010, Az.: 6 Ca 63/10 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Urteil, 26. Okt. 2010 - 4 U 433/08 - 136

bei uns veröffentlicht am 26.10.2010

Tenor 1. Auf die Erstberufung der Klägerin und die Zweitberufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts S. vom 18. August 2008 – 12 O 71/96 – unter Zurückweisung beider Rechtsmittel im Übrigen wie folgt abgeändert und neu gefasst:

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil, 27. Feb. 2009 - 4 U 86/08

bei uns veröffentlicht am 27.02.2009

Tenor 1. Die Berufung des Beklagten gegen das am 11. Juni 2008 verkündete Urteil des Einzelrichters der 10. Zivilkammer des Landgerichts Itzehoe wird zurückgewiesen. 2. Der Beklagte trägt die Kosten der Berufung. 3. Das Urteil ist v

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 07. Mai 2007 - 15 W 22/07

bei uns veröffentlicht am 07.05.2007

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde der Kläger wird der Beschluss des Landgerichts Heidelberg vom 14.03.2007 - 3 O 411/04 - aufgehoben. 2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe   I. 1  Die Kl

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 12. Juni 2006 - 5 U 28/06

bei uns veröffentlicht am 12.06.2006

Tenor 1. Die Berufung des Beklagten gegen das Vorbehaltsurteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Rottweil vom 18. Januar 2006 - 2 O 242/05 - wird zurückgewiesen. 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 17. Dez. 2004 - 17 U 87/01

bei uns veröffentlicht am 17.12.2004

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Mosbach vom 17.07.1994 - 1 O 49/94 - im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt abgeändert: 1) Die Beklagten werden als Gesamtschu

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil, 22. Sept. 2004 - 9 U 79/03

bei uns veröffentlicht am 22.09.2004

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Anerkenntnis-Teil-Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Flensburg vom 9. Mai 2003 teilweise geändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 28. Okt. 2003 - 17 U 203/02

bei uns veröffentlicht am 28.10.2003

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das Vorbehaltsurteil des LG Heidelberg vom 8.10.2002 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin 97.145,46 Euro nebst Zinsen i.H.v. 1 % über dem Zinssatz der Spitz

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(1) Wenn ein nach dem ursprünglich festgestellten oder nachträglich berichtigten Tatbestand von einer Partei geltend gemachter Haupt- oder Nebenanspruch oder wenn der Kostenpunkt bei der Endentscheidung ganz oder teilweise übergangen ist, so ist auf Antrag das...