Zivilprozessordnung - ZPO | § 344 Versäumniskosten
Ist das Versäumnisurteil in gesetzlicher Weise ergangen, so sind die durch die Versäumnis veranlassten Kosten, soweit sie nicht durch einen unbegründeten Widerspruch des Gegners entstanden sind, der säumigen Partei auch dann aufzuerlegen, wenn infolge des Einspruchs eine abändernde Entscheidung erlassen wird.
Anwälte
3 relevante Anwälte
3 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen
Anzeigen >Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Rechtsanwalt Dirk Streifler betreut vor allem Mandanten im Bereich des Insolvenzrechts und Sanierung, des Wirtschaftsrechts und des Wirtschaftsstrafrechts. Aus seiner Erfahrung als Gründer u.a. von Internetdienstleistern ist eine lösungsorientierte..
EnglischDeutsch
Referenzen - Urteile
101 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.
Anzeigen >Bundesgerichtshof Urteil, 17. Apr. 2019 - VIII ZR 33/18
17.04.2019
-----------------
BUNDESGERICHTSHOF
-----------------
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
VIII ZR 33/18 Verkündet am:
17. April 2019
Vorusso,
Amtsinspektorin
als Urkundsbeamtin
der Geschäftsstelle
in dem Rechtsstreit
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: nein
BGHR: ja
B
Anzeigen >Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Mai 2004 - V ZB 59/03
13.05.2004
-----------------
BUNDESGERICHTSHOF
-----------------
BESCHLUSS
V ZB 59/03
vom
13. Mai 2004
in dem Rechtsstreit
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: ja
BGHR: ja
ZPO §§ 269 Abs. 3, 344
Der Beklagte, gegen den ein Versäumnisurteil (in gesetzlicher Weise)...
Anzeigen >Bundesgerichtshof Beschluss, 17. März 2014 - II ZR 183/13
17.03.2014
-----------------
BUNDESGERICHTSHOF
-----------------
BESCHLUSS
II Z R 1 8 3 / 1 3
vom
17. März 2014
in dem Rechtsstreit
Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17. März 2014 durch den
Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Strohn als...
Anzeigen >Bundesgerichtshof Urteil, 31. Aug. 2017 - VII ZR 308/16
31.08.2017
-----------------
BUNDESGERICHTSHOF
-----------------
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
VII ZR 308/16 Verkündet am:
31. August 2017
Boppel,
Justizamtsinspektor
als Urkundsbeamter
der Geschäftsstelle
in dem Rechtsstreit
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: nein
BGHR: