Zivilprozessordnung - ZPO | § 316
Zivilprozessordnung - ZPO | § 316
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}

Zivilprozessordnung Inhaltsverzeichnis
(weggefallen)
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

2 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 30.06.2011 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZB 24/11 vom 30. Juni 2011 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ZPO § 516 Abs. 1 Die Rücknahme der Berufung nach § 516 Abs. 1 ZPO ist nur bis zumBeginn der Verkündung des Beruf
published on 24.06.2016 00:00
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
1Tatbestand:
2Mit der vorliegenden Klage beg
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.