Zivilprozessordnung - ZPO | § 322 Materielle Rechtskraft

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Zivilprozessordnung Inhaltsverzeichnis

(1) Urteile sind der Rechtskraft nur insoweit fähig, als über den durch die Klage oder durch die Widerklage erhobenen Anspruch entschieden ist.

(2) Hat der Beklagte die Aufrechnung einer Gegenforderung geltend gemacht, so ist die Entscheidung, dass die Gegenforderung nicht besteht, bis zur Höhe des Betrages, für den die Aufrechnung geltend gemacht worden ist, der Rechtskraft fähig.

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05.01.2021 14:59

Aufgrund der Corona-Pandemie melden derzeit viele Unternehmen Kurzarbeit an. Der Arbeitsmarkt leidet darunter. Einige Unternehmen haben eine geringere Nachfrage, wodurch viele Arbeitnehmer betriebsbedingt gekündigt werden. Mit der Rechtmäßigkeit solc
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21.06.2016 16:48

Zu den Voraussetzungen für die Nichtigkeit der Sicherungsübereignung eines Warenlagers wegen Sittenwidrigkeit gemäß § 138 Abs. 1 BGB.
31.03.2016 12:13

Arbeitet der Unternehmer mangelhaft, kann der Bauherr Nacherfüllung verlangen. Der Unternehmer muss dann entweder den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen.
28.01.2016 16:48

Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen rückständiger Löhne im Fall von Nichtaufnahme der Arbeit.
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published on 18.08.2021 20:46

Von der anstellenden Kanzlei übernommene Kosten für die Berufshaftpflichtversicherung und für Forbildungen sind als Sachbezüge zu versteuern und zu verbeitragen. Der Kläger als ehemaliger Arbeitnehmer hat Anspruch darauf, das
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Von der anstellenden Kanzlei übernommene Kosten für die Berufshaftpflichtversicherung und für Forbildungen sind als Sachbezüge zu versteuern und zu verbeitragen. Der Kläger als ehemaliger Arbeitnehmer hat Anspruch darauf, dass der Beklagte den entsprechenden Zuschuss an das Versorgungswerk zahlt, und sei es als zusätzliche freiwillige Leistung. Ein Anspruch auf Neuberechnung und Neuerstellung der Lohnmitteilungen besteht hingegen nicht.

published on 12.02.2020 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VII ZR 188/17 vom 12. Februar 2020 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2020:120220BVIIZR188.17.0 Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. Februar 2020 durch den Vorsitzenden Richter Pamp, die Richter Dr. K
published on 29.06.2017 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 540/16 vom 29. Juni 2017 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2017:290617BIIIZR540.16.0 Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 29. Juni 2017 durch die Richter Seiters, Tombrink, Dr. Remmert, Reiter
published on 14.07.2011 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 142/09 Verkündet am: 14. Juli 2011 Schick, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
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