Zivilprozessordnung - ZPO | § 339 Einspruchsfrist
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Zivilprozessordnung Inhaltsverzeichnis
(1) Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen; sie ist eine Notfrist und beginnt mit der Zustellung des Versäumnisurteils.
(2) Muss die Zustellung im Ausland erfolgen, so beträgt die Einspruchsfrist einen Monat. Das Gericht kann im Versäumnisurteil auch eine längere Frist bestimmen.
(3) Muss die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, so hat das Gericht die Einspruchsfrist im Versäumnisurteil oder nachträglich durch besonderen Beschluss zu bestimmen.
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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10/02/2016 16:13
Zu dem geschützten eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb gehört alles, was in seiner Gesamtheit den wirtschaftlichen Wert eines Betriebes ausmacht, insbesondere Bestand und Organisationsstruktur.
SubjectsHandels- und Gesellschaftsrecht
24/02/2012 12:40
AGB-Klausel, die für Stornierung des Mietvertrags Schadensersatz i.H.v. 75 % des Mietpreises vorsieht, ist unwirksam-OLG Dresden vom 06.09.11-Az: 5 U 1627/10
SubjectsAllgemeines
07/08/2011 19:33
Für die Wirksamkeit einer Ersatzzustellu
SubjectsZivilprozessrecht
06/12/2009 13:59
Anwalt für Zivilprozessrecht - Wirtschaftsrecht - S&K Rechtsanälte in Berlin Mitte
SubjectsZivilprozessrecht
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(1) Folgende Geschäfte im Verfahren nach der Zivilprozessordnung werden dem Rechtspfleger übertragen:1.das Mahnverfahren im Sinne des Siebenten Buchs der Zivilprozessordnung einschließlich der Bestimmung der Einspruchsfrist nach § 700 Absatz 1 in Ver
(1) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung folgende nach diesem Gesetz vom Rechtspfleger wahrzunehmende Geschäfte ganz oder teilweise dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu übertragen: 1. die Geschäfte bei der Annahme von
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published on 12/04/2023 14:48
AMTSGERICHT PANKOW/WEIßENSEEIM NAMEN DES VOLKESURTEIL In dem Rechtsstreit
&nb
published on 10/11/2022 13:56
AMTSGERICHT MITTE
Urteil vom 03.08.2022
Az.: 112 C 222/21 V
In dem Rechtsstreit
…… AG, vertreten durch d. Vorstand …... und …... Coburg
- Klägerin -
Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Anspren
published on 29/04/2021 11:05
Landgericht Berlin
Im Namen des Volkes
Urteil
Geschäftsnummer: 84 0 90/17
verkündet am : 22.08.2018
_____, Justizbeschäftigte
In dem Rechtsstreit
des Herrn ______ _______,
Kläger,
______Straße __, ______ ______,
______.
&nbs
published on 04/03/2021 13:31
Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg
Im Namen des Volkes
URTEIL
Geschäftsnummer: 14 C 2/16 verkündet am : 15.06.2017
In dem Rechtsstreit
der ______-AG (Kläger),
vertreten d.d. Vorstand ______ ______, Dr. _____ ______ und _____ ______
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