Zivilprozessordnung - ZPO | § 432 Vorlegung durch Behörden oder Beamte; Beweisantritt

(1) Befindet sich die Urkunde nach der Behauptung des Beweisführers in den Händen einer öffentlichen Behörde oder eines öffentlichen Beamten, so wird der Beweis durch den Antrag angetreten, die Behörde oder den Beamten um die Mitteilung der Urkunde zu ersuchen.

(2) Diese Vorschrift ist auf Urkunden, welche die Parteien nach den gesetzlichen Vorschriften ohne Mitwirkung des Gerichts zu beschaffen imstande sind, nicht anzuwenden.

(3) Verweigert die Behörde oder der Beamte die Mitteilung der Urkunde in Fällen, in denen eine Verpflichtung zur Vorlegung auf § 422 gestützt wird, so gelten die Vorschriften der §§ 428 bis 431.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Zivilprozessordnung - ZPO | § 441 Schriftvergleichung


(1) Der Beweis der Echtheit oder Unechtheit einer Urkunde kann auch durch Schriftvergleichung geführt werden. (2) In diesem Fall hat der Beweisführer zur Vergleichung geeignete Schriften vorzulegen oder ihre Mitteilung nach der Vorschrift des § 4
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Zivilprozessordnung - ZPO | § 422 Vorlegungspflicht des Gegners nach bürgerlichem Recht


Der Gegner ist zur Vorlegung der Urkunde verpflichtet, wenn der Beweisführer nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts die Herausgabe oder die Vorlegung der Urkunde verlangen kann.

Zivilprozessordnung - ZPO | § 428 Vorlegung durch Dritte; Beweisantritt


Befindet sich die Urkunde nach der Behauptung des Beweisführers im Besitz eines Dritten, so wird der Beweis durch den Antrag angetreten, zur Herbeischaffung der Urkunde eine Frist zu bestimmen oder eine Anordnung nach § 142 zu erlassen.

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

16 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Nov. 2007 - LwZR 5/07

bei uns veröffentlicht am 23.11.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL LwZR 5/07 Verkündet am: 23. November 2007 Langendörfer-Kunz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Landwirtschaftssache Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Nov. 2003 - XII ZR 109/01

bei uns veröffentlicht am 12.11.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 109/01 Verkündet am: 12. November 2003 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGB

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Feb. 2007 - XII ZR 95/04

bei uns veröffentlicht am 28.02.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 95/04 Verkündet am: 28. Februar 2007 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. März 2012 - IV ZR 229/10

bei uns veröffentlicht am 21.03.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR 229/10 vom 21. März 2012 in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Richter Wendt, Felsch, die Richterin Harsdorf-Gebhardt, den Richter Lehmann und die Richterin Dr. Brockmöller am

Oberlandesgericht München Beschluss, 27. Feb. 2019 - 34 Wx 28/19

bei uns veröffentlicht am 27.02.2019

Tenor I. Die Beschwerde des Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts München -Grundbuchamt - vom 16. Januar 2019 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000 € festgesetzt.

Verwaltungsgericht München Urteil, 20. Feb. 2014 - 10 K 13.2911

bei uns veröffentlicht am 20.02.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistun

Landgericht München I Teil-Grund- und Teil-Endurteil, 27. Juli 2016 - 37 O 24526/14

bei uns veröffentlicht am 27.07.2016

Tatbestand Die Klägerin macht gegen die sieben Beklagten Schadensersatz wegen kartellrechtswidriger Absprachen geltend. Die Klägerin, die Landeshauptstadt München, beschafft zur Erfüllung ihrer Aufgaben Oberbaumaterialien. D

Oberlandesgericht Koblenz Urteil, 23. Aug. 2018 - U 311/17 Kart

bei uns veröffentlicht am 23.08.2018

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Mainz vom 22.02.2017 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: a) Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an den Kläger für die Zeit vom 01.11.2011

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Jan. 2018 - VI ZR 474/16

bei uns veröffentlicht am 16.01.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 474/16 Verkündet am: 16. Januar 2018 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 16. März 2017 - I ZR 205/15

bei uns veröffentlicht am 16.03.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 205/15 Verkündet am: 16. März 2017 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: n

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Urteil, 22. Dez. 2010 - 8 U 622/09 - 164

bei uns veröffentlicht am 22.12.2010

Tenor I. Die Berufung des Beklagten gegen das am 13.11.2009 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken – 12 O 31/09 – wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Das Urteil ist vorl

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 01. Juni 2010 - 4 L 451/08

bei uns veröffentlicht am 01.06.2010

Gründe 1 Der statthafte Antrag auf Zulassung der Berufung ist unbegründet. 2 I. Der auf den Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Antrag hat keinen Erfolg. Das Vorbringen der Beklagten b

Sozialgericht Ulm Beschluss, 09. März 2009 - S 10 U 4214/08 A

bei uns veröffentlicht am 09.03.2009

Tenor Der Antrag auf Durchführung eines Beweissicherungsverfahrens wird verworfen. Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei. Gründe   I. 1  Die Antragstel

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil, 13. Nov. 2008 - 16 U 14/08

bei uns veröffentlicht am 13.11.2008

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 19. Dezember 2007 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Itzehoe wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist vorläuf

Landgericht Rostock Beschluss, 23. Mai 2008 - 9 T 8/07

bei uns veröffentlicht am 23.05.2008

Tenor 1. Die Notarin ... wird angewiesen, der im Gerichtsverfahren der Frau ... gegen den Beschwerdeführer, Az. 4 O 145/05 LG Rostock, durch das Landgericht Rostock bestellten Gerichtssachverständigen ... - Sachverständige für Handschriftenuntersu

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 15. Juli 2004 - 4 W 146/04 - 21

bei uns veröffentlicht am 15.07.2004

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde des Antragsteller gegen den Beschluss des Landgericht Saarbrücken vom 15.6.2004 – Az.: 8 O 55/04 wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe I. Der