Zivilprozessordnung - ZPO | § 380 Folgen des Ausbleibens des Zeugen
(1) Einem ordnungsgemäß geladenen Zeugen, der nicht erscheint, werden, ohne dass es eines Antrages bedarf, die durch das Ausbleiben verursachten Kosten auferlegt. Zugleich wird gegen ihn ein Ordnungsgeld und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft festgesetzt.
(2) Im Falle wiederholten Ausbleibens wird das Ordnungsmittel noch einmal festgesetzt; auch kann die zwangsweise Vorführung des Zeugen angeordnet werden.
(3) Gegen diese Beschlüsse findet die sofortige Beschwerde statt.
Referenzen - Gesetze | § 380 ZPO
§ 380 ZPO zitiert oder wird zitiert von 7 §§.
§ 380 ZPO wird zitiert von 7 §§ in anderen Gesetzen.
Finanzgerichtsordnung - FGO | § 82
Soweit §§ 83 bis 89 nicht abweichende Vorschriften enthalten, sind auf die Beweisaufnahme §§ 358 bis 371, 372 bis 377, 380 bis 382, 386 bis 414 und 450 bis 494 der Zivilprozessordnung sinngemäß anzuwenden.
Energiewirtschaftsgesetz - EnWG 2005 | § 68 Ermittlungen
(1) Die Regulierungsbehörde kann alle Ermittlungen führen und alle Beweise erheben, die erforderlich sind.
(2) Für den Beweis durch Augenschein, Zeugen und Sachverständige sind § 372 Abs. 1, §§ 376, 377, 378, 380 bis 387, 390, 395 bis 397, 398 Ab
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 57 Ermittlungen, Beweiserhebung
(1) Die Kartellbehörde kann alle Ermittlungen führen und alle Beweise erheben, die erforderlich sind.
(2) Für den Beweis durch Augenschein, Zeugen und Sachverständige sind § 372 Absatz 1, die §§ 376, 377, 378, 380 bis 387, 390, 395 bis 397, 398 A
Finanzgerichtsordnung - FGO | § 89
Für die Erzwingung einer gesetzlich vorgeschriebenen Vorlage von Urkunden und elektronischen Dokumenten gelten § 380 der Zivilprozessordnung und § 255 der Abgabenordnung sinngemäß.
54 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 380 ZPO.
Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Nov. 2019 - V ZR 101/19
bei uns veröffentlicht am 21.11.2019
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZR 101/19 vom 21. November 2019 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2019:211119BVZR101.19.0 Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 21. November 2019 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann, die Richter
Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Mai 2004 - V ZB 59/03
bei uns veröffentlicht am 13.05.2004
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 59/03 vom 13. Mai 2004 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ZPO §§ 269 Abs. 3, 344 Der Beklagte, gegen den ein Versäumnisurteil (in gesetzlicher Weise) ergangen ist, trägt die durch
Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Juni 2007 - VI ZB 4/07
bei uns veröffentlicht am 12.06.2007
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VI ZB 4/07 vom 12. Juni 2007 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: nein ZPO § 141 Abs. 3 Satz 1 Die Anordnung des persönlichen Erscheinens einer Partei zur Aufklärung des Sachverhalts gem
Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Juni 2011 - I ZB 77/10
bei uns veröffentlicht am 22.06.2011
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 77/10 vom 22. Juni 2011 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 141 Abs. 3 Satz 1 a) Für die Frage, ob das Fernbleiben einer Partei, deren persönliches Erscheinen im Termi
Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Dez. 2004 - I ZB 23/04
bei uns veröffentlicht am 16.12.2004
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 23/04 vom 16. Dezember 2004 in der Rechtsbeschwerdesache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Baseball-Caps ZPO § 380 Abs. 1, § 91 Abs. 1 a) Ein Zeuge, dem nach § 380 Abs. 1 Satz 1 ZPO die durch se
Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Nov. 2004 - IXa ZB 18/04
bei uns veröffentlicht am 05.11.2004
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IXa ZB 18/04 vom 5. November 2004 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR ja EGStGB Art. 9; ZPO § 890 Der Lauf der in Art. 9 Abs. 1 EGStGB geregelten Verfolgungsverjähr
Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Mai 2015 - XI ZR 168/14
bei uns veröffentlicht am 19.05.2015
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X I Z R 1 6 8 / 1 4 vom 19. Mai 2015 in dem Rechtsstreit Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Ellenberger, die Richter Dr. Joeres und Dr. Matthias sowie die Richterinnen Dr. Men
Bundesgerichtshof Beschluss, 18. März 2003 - X ZB 41/02
bei uns veröffentlicht am 18.03.2003
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 41/02 vom 18. März 2003 in dem Rechtsstreit Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 18. März 2003 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Melullis und die Richter Prof. Dr. Jestaedt, Scharen, Keukenschrijver und
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 20. März 2018 - 5 C 17.2208
bei uns veröffentlicht am 20.03.2018
Tenor
I. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 7. Juli 2017 in der Gestalt des Beschlusses vom 26. September 2017 wird aufgehoben.
II. Soweit der Zeugin außergerichtliche Aufwendungen entstanden sind, fallen diese der
Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 14. Feb. 2018 - L 2 R 766/17 B
bei uns veröffentlicht am 14.02.2018
Tenor
I. Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers hin wird der Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 15.11.2017 aufgehoben, soweit ersatzweise Ordnungshaft von zwei Tagen festgesetzt worden ist.
II. Im Übrigen wird die Beschw
Landgericht Bamberg Endurteil, 22. Mai 2017 - 2 O 623/16
bei uns veröffentlicht am 22.05.2017
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 10. März 2014 - L 2 AL 23/13 B
bei uns veröffentlicht am 10.03.2014
Gründe
I.
Die Beschwerde richtet sich gegen die Verhängung von Ordnungsgeld. In dem Klageverfahren vor dem Sozialgericht Nürnberg ist der Bescheid der Beklagten vom 26. März 2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 3. M
Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 03. März 2014 - L 2 R 1051/13 B
bei uns veröffentlicht am 03.03.2014
Gründe
I.
Die Beschwerde richtet sich gegen die Verhängung von Ordnungsgeld. In dem Klageverfahren vor dem Sozialgericht Würzburg hat sich der Kläger und Beschwerdeführer (im Folgenden: Bf.) gegen ein Mahnschreiben der Beklagten
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 22. Jan. 2019 - 16 W 146/18
bei uns veröffentlicht am 22.01.2019
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten zu 3) wird der Beschluss des Einzelrichters der 12. Zivilkammer des Landgerichts Kiel vom 13.12.2018, durch den gegen den Beklagten zu 3) ein Ordnungsgeld in Höhe von 200,00 € festgesetzt worden is
Verwaltungsgericht München Beschluss, 24. Juli 2018 - M 5 K 17.2776
bei uns veröffentlicht am 24.07.2018
Tenor
Dem Zeugen Landrat … werden die durch das unentschuldigte Ausbleiben als Zeuge in der mündlichen Verhandlung vom … Juli 2018 verursachten Kosten auferlegt. Zugleich wird gegen ihn ein Ordnungsgeld in Höhe von 100,-
Landgericht Arnsberg Beschluss, 12. Okt. 2016 - 8 T 4/16
bei uns veröffentlicht am 12.10.2016
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners vom 05.08.2016 wird der Ordnungsgeldbeschluss der Einigungsstelle bei der Industrie- und Handelskammer Arnsberg vom 03.08.2016 abgeändert und wie folgt gefasst:
Gegen den Antragsgegner wird wegen
Bundesfinanzhof Beschluss, 13. Apr. 2016 - V B 42/16
bei uns veröffentlicht am 13.04.2016
Tenor
Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 25. Februar 2016 4 K 4156/14 wird als unzulässig verworfen.
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 05. Apr. 2016 - 1 O 25/16
bei uns veröffentlicht am 05.04.2016
Gründe
1
Die zulässige Beschwerde hat Erfolg.
2
Der auf § 95 Abs. 1 Satz 3 VwGO gestützte Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 9. Dezember 2015 über die Festsetzung von Ordnungsmitteln gegen den im Termin zur mündlichen Verhandlung trotz entspr
Bundesfinanzhof Beschluss, 04. Aug. 2015 - IX B 95/15
bei uns veröffentlicht am 04.08.2015
Tenor
Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird die Ladungsverfügung des Berichterstatters des 3. Senats des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 30. Juni 2015 3 K 3189/13 hinsichtlich der La
Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Okt. 2014 - V ZB 152/14
bei uns veröffentlicht am 17.10.2014
Tenor
Die Sache wird dem Landgericht Görlitz zur weiteren Behandlung in eigener Zuständigkeit zurückgegeben.
Gründe
Bundesarbeitsgericht Beschluss, 01. Okt. 2014 - 10 AZB 24/14
bei uns veröffentlicht am 01.10.2014
Tenor
Auf die Rechtsbeschwerde des Beschwerdeführers werden der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 3. März 2014 - 21 Ta 102/14 - und der Beschluss des Arbeit
Landessozialgericht NRW Beschluss, 09. Juli 2014 - L 7 AS 476/14 B ER
bei uns veröffentlicht am 09.07.2014
Tenor
Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 20.02.2014 wird zurückgewiesen. Der Antragstellerin wird für das Beschwerdeverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwalt S aus F Prozesskostenhilfe gewährt. De
Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Mai 2014 - IX ZB 35/12
bei uns veröffentlicht am 08.05.2014
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 35/12 vom 8. Mai 2014 in dem Verfahren auf Vollstreckbarerklärung Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Brüssel I-VO Art. 1 Abs. 2 Buchst. b, Art. 34 Nr. 1; EuInsVO Art. 1, Art. 26 a) Die Frage
Bundesfinanzhof Beschluss, 06. Feb. 2014 - II B 129/13
bei uns veröffentlicht am 06.02.2014
Gründe
1
Die Beschwerde ist unzulässig. Ihre Begründung entspricht nicht den Anforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO). Danach müssen in der
Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 27. Nov. 2013 - L 11 R 2450/13 B
bei uns veröffentlicht am 27.11.2013
Tenor
Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Freiburg vom 18.04.2013 wird zurückgewiesen.Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Gründe
I.1 Der Beschwerdeführer wendet sich gegen
Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Beschluss, 31. Okt. 2013 - L 3 AL 378/13 B
bei uns veröffentlicht am 31.10.2013
Tenor
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Kiel vom 12. August 2013 wird zurückgewiesen.
Der Beschwerdeführer trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Gründe
I.
1
In dem bei dem Sozialgericht anhängig gewese
Bundesfinanzhof Beschluss, 11. Sept. 2013 - XI B 111/12
bei uns veröffentlicht am 11.09.2013
Tatbestand
1
I. Das Finanzgericht (FG) hatte mit Verfügung vom 10. Mai 2012 den Beschwerdeführer als Zeugen zu dem auf den 28. Juni 2012 anberaumten Termin zur mündliche
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 07. Juni 2013 - L 7 SB 67/10 B
bei uns veröffentlicht am 07.06.2013
Tenor
Der Ordnungsgeldbeschluss des Sozialgerichts Magdeburg vom 28. September 2010 wird aufgehoben.
Die Staatskasse hat dem Beschwerdeführer die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens zu erstatten.
Im Übrigen werden kei
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 28. Mai 2013 - L 7 SB 48/10 B
bei uns veröffentlicht am 28.05.2013
Tenor
Der Ordnungsgeldbeschluss des Sozialgerichts Magdeburg vom 24. August 2010 wird aufgehoben.
Die Staatskasse hat dem Beschwerdeführer die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens zu erstatten.
Im Übrigen werden keine Kosten e
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 22. Mai 2013 - L 7 SB 47/10 B
bei uns veröffentlicht am 22.05.2013
Tenor
Der Ordnungsgeldbeschluss des Sozialgerichts Magdeburg vom 24. August 2010 wird aufgehoben.
Die Staatskasse hat dem Beschwerdeführer die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens zu erstatten.
Im Übrigen werden keine Kosten e
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 18. März 2013 - L 5 AS 161/13 B
bei uns veröffentlicht am 18.03.2013
Tenor
Der Ordnungsgeldbeschluss des Sozialgerichts Magdeburg vom 6. Dezember 2012 wird aufgehoben.
Die Landeskasse hat den Beschwerdeführern ihre außergerichtlichen Kosten für das Beschwerdeverfahren zu erstatten.
Gründe
I.
1
Die Kläg
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 26. Feb. 2013 - L 7 SB 49/10 B
bei uns veröffentlicht am 26.02.2013
Tenor
Der Ordnungsgeldbeschluss des Sozialgerichts Magdeburg vom 24. August 2010 wird aufgehoben.
Die Staatskasse hat dem Beschwerdeführer die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens zu erstatten.
Im Übrigen werden keine Kosten e
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 26. Feb. 2013 - L 2 AS 948/12 B
bei uns veröffentlicht am 26.02.2013
Tenor
Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Halle vom 1. November 2012 aufgehoben.
Gründe
I.
1
Die Klägerin und Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Festsetzung eines Ordnungs-geldes in Höhe vo
Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 02. Aug. 2012 - 7 W 26/12
bei uns veröffentlicht am 02.08.2012
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Sachverständigen Prof. Dr. Dr. X. wird der Beschluss des Landgerichts Mannheim vom 30. Mai 2012 - 3 OH 9/09 - aufgehoben, soweit gegen ihn darin ein Ordnungsgeld in Höhe von 800,00 EUR festgesetzt ist.
Gründe
Bundesfinanzhof Beschluss, 10. Mai 2012 - III B 223/11
bei uns veröffentlicht am 10.05.2012
Tatbestand
1
I. Der Kläger im Verfahren 15 K 3954/10 Kg wandte sich gegen die von der beklagten Familienkasse vorgenommene Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung und die
Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 28. Feb. 2012 - L 7 SO 3522/10 B
bei uns veröffentlicht am 28.02.2012
Tenor
Das gegen den Kläger gerichtete Ordnungsmittelverfahren wird eingestellt.Die Staatskasse hat dem Kläger ein Viertel der außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens zu erstatten.
Gründe
1 Das gegen den während des Beschwerdeverfahrens
Bundesfinanzhof Beschluss, 19. Jan. 2012 - X B 37/10
bei uns veröffentlicht am 19.01.2012
Tatbestand
1
I. Der Kläger im Verfahren 15 K 4063/06 wandte sich mit seiner Klage gegen mehrere Steuerbescheide. Für ihn handelte als Bevollmächtigte die in Belgien und
Bundesfinanzhof Beschluss, 19. Jan. 2012 - X B 4/10
bei uns veröffentlicht am 19.01.2012
Tatbestand
1
I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) erhob gegen den Beklagten und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) wegen der Einkommensteuer- und Umsatzsteue
Bundesfinanzhof Beschluss, 17. März 2011 - III B 46/11
bei uns veröffentlicht am 17.03.2011
Tatbestand
1
I. In einem Verfahren vor dem Finanzgericht (FG) hatte dieses Termin zur mündlichen Verhandlung und zur Beweisaufnahme auf den 24. Februar 2011 bestimmt und
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 09. Feb. 2011 - 3 Ta 15/11
bei uns veröffentlicht am 09.02.2011
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des ArbG Koblenz - (damalige) Auswärtige Kammern Neuwied - vom 31.05.2010 - 5 Ca 556/10 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Bundesfinanzhof Beschluss, 12. Jan. 2011 - IV B 73/10
bei uns veröffentlicht am 12.01.2011
Tatbestand
1
I. Das Finanzgericht (FG) hat gegen die als Zeugin geladene, in der mündlichen Verhandlung vom 4. Mai 2010 nicht erschienene Beschwerdeführerin mit Beschlus
Bundesfinanzhof Beschluss, 16. Dez. 2010 - IX B 146/10
bei uns veröffentlicht am 16.12.2010
Tatbestand
1
I. Das Finanzgericht (FG) lud die Beschwerdeführerin in dem Rechtsstreit ihres geschiedenen Ehemannes gegen das Finanzamt H zur Zeugenvernehmung im Termin z
Bundesfinanzhof Beschluss, 14. Dez. 2010 - X B 103/10
bei uns veröffentlicht am 14.12.2010
Tatbestand
1
I. Die Beschwerde des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) richtet sich gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes. In dem beim Finanzgericht (FG) anhängi
Bundesfinanzhof Beschluss, 27. Aug. 2010 - III B 104/09
bei uns veröffentlicht am 27.08.2010
Tatbestand
1
I. Das Finanzgericht (FG) bestimmte in dem Verfahren 7 K 1615/2007 Termin zur mündlichen Verhandlung und Beweisaufnahme auf den 29. Mai 2009. Mit Fax vom 22
Bundesfinanzhof Beschluss, 18. Aug. 2010 - I B 110/10
bei uns veröffentlicht am 18.08.2010
Tatbestand
1
I. Das Finanzgericht (FG) erließ am 24. Februar 2010 einen Beweisbeschluss, nach dem Beweis erhoben werden sollte über das Vorliegen eines Treuhandverhältni
Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 06. Okt. 2009 - 1 U 3/08
bei uns veröffentlicht am 06.10.2009
Tenor
I. Gegen den Sachverständigen Dipl.-Kaufmann xxx wird wegen Versäumung der Frist zur Vorlage seines Gutachtens ein Ordnungsgeld in Höhe von 300,00 € festgesetzt.
II. Dem Sachverständigen wird aber- und letztmals eine Frist von einer Woche
Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 07. Sept. 2009 - 3 W 145/08
bei uns veröffentlicht am 07.09.2009
Tenor
Auf die Beschwerde des Beteiligten wird der Beschluss des Landgerichts Stralsund vom 13.08.2008 aufgehoben.
Gründe
1
Die analog §§ 380 Abs. 3, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde ist begründet. Dabei ka
Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 19. Aug. 2009 - 5 W 224/09 - 80
bei uns veröffentlicht am 19.08.2009
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers wird der gegen ihn ergangene Ordnungsgeldbeschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 07.05.2009 - Az.: 3 O 80/08 - aufgehoben.
Gründe
I.
Die Klägerin verlangt von der Beklagten
Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 14. Jan. 2009 - L 13 AS 5633/08 B
bei uns veröffentlicht am 14.01.2009
Tenor
Auf die Beschwerden des Klägers werden die Beschlüsse des Sozialgerichts Ulm vom 13. Oktober 2008 (S 2 AS 3614/08 A, S 2 AS 3615/08 A, S 2 AS 3616/08 A, S 2 AS 3617/08 A und S 2 AS 3618/08 A) aufgehoben.
Die Sta
Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 30. Sept. 2008 - 4 W 52/08, 4 W 53/08
bei uns veröffentlicht am 30.09.2008
Die sofortigen Beschwerden des Zeugen D. S. gegen die Ordnungsgeldbeschlüsse der Einzelrichterin der 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 11. Dezember 2007 und 12. Februar 2008 werden als unzulässig zurückgewiesen.
Gründe