Leitung der Tätigkeit des Sachverständigen
(1) Das Gericht hat die Tätigkeit des Sachverständigen zu leiten und kann ihm für Art und Umfang seiner Tätigkeit Weisungen erteilen.
(2) Soweit es die Besonderheit des Falles erfordert, soll das Gericht den Sachverständigen vor Abfassung der Beweisfrage hören, ihn in seine Aufgabe einweisen und ihm auf Verlangen den Auftrag erläutern.
(3) Bei streitigem Sachverhalt bestimmt das Gericht, welche Tatsachen der Sachverständige der Begutachtung zugrunde legen soll.
(4) Soweit es erforderlich ist, bestimmt das Gericht, in welchem Umfang der Sachverständige zur Aufklärung der Beweisfrage befugt ist, inwieweit er mit den Parteien in Verbindung treten darf und wann er ihnen die Teilnahme an seinen Ermittlungen zu gestatten hat.
(5) Weisungen an den Sachverständigen sind den Parteien mitzuteilen. Findet ein besonderer Termin zur Einweisung des Sachverständigen statt, so ist den Parteien die Teilnahme zu gestatten.
Passende Werkzeuge
- Schulden & InsolvenzP-Konto: der Übertrag und die Sechs-Monats-Frist (§ 899, § 902 ZPO)Den Freibetrag nennt jede Bank. Was nirgends steht: nicht verbrauchtes Guthaben bleibt drei Kalendermonate länger geschützt, Einwendungen gegen die Höhe müssen bis zum Ablauf des sechsten folgenden Kalendermonats vorliegen — und § 902 ZPO zählt sechs Erhöhungstatbestände auf, von denen die meisten nur den ersten kennen.✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
- Schulden & InsolvenzP-Konto-Umwandlungsfrist: Monats-Moratorium (§ 835 Abs. 3 ZPO)Kontopfändung? Berechnen Sie, bis wann Sie in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln können — Monats-Moratorium nach § 835 Abs. 3 Satz 2 ZPO ab Zustellung des Überweisungsbeschlusses, mit Countdown, Werktags-Regel (§ 193 BGB) und 4-Geschäftstage-Puffer für die Bank-Umsetzung (§ 850k Abs. 2 ZPO).✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
Rechner und Assistenten zu diesem Rechtsgebiet. Sie geben eine erste Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Der Rechner rechnet mit dem heutigen Rechtsstand; der Text auf dieser Seite kann älter sein.
Fachbewertung & LKG-Relevanz
Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)Für diese Vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.
Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken
Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.