Zivilprozessordnung - ZPO | § 337 Vertagung von Amts wegen
Das Gericht vertagt die Verhandlung über den Antrag auf Erlass des Versäumnisurteils oder einer Entscheidung nach Lage der Akten, wenn es dafür hält, dass die von dem Vorsitzenden bestimmte Einlassungs- oder Ladungsfrist zu kurz bemessen oder dass die Partei ohne ihr Verschulden am Erscheinen verhindert ist. Die nicht erschienene Partei ist zu dem neuen Termin zu laden.
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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Referenzen - Gesetze
§ 337 ZPO zitiert oder wird zitiert von 1 §§.
§ 337 ZPO wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.
Anzeigen >BBauG | § 227 Säumnis eines Beteiligten
(1) Erscheint der Beteiligte, der den Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt hat, in einem Termin zur mündlichen Verhandlung, so kann auch dann mündlich verhandelt werden, wenn einer der anderen Beteiligten nicht erscheint. Über einen Antrag,.
Referenzen - Urteile
13 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 337 ZPO.
Anzeigen >Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Mai 2004 - V ZB 59/03
13.05.2004
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BUNDESGERICHTSHOF
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BESCHLUSS
V ZB 59/03
vom
13. Mai 2004
in dem Rechtsstreit
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: ja
BGHR: ja
ZPO §§ 269 Abs. 3, 344
Der Beklagte, gegen den ein Versäumnisurteil (in gesetzlicher Weise)...
Anzeigen >Bundesgerichtshof Beschluss, 03. März 2008 - II ZR 251/06
03.03.2008
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BUNDESGERICHTSHOF
-----------------
BESCHLUSS
II ZR 251/06
vom
3. März 2008
in dem Rechtsstreit
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: nein
BGHR: ja
BGB § 140; ZPO §§ 227, 341 a, 345, 347, 514, 539, 543, 544, 551, 565
a) Gegen ein zweites...
Anzeigen >Bundesgerichtshof Urteil, 05. Juli 2018 - IX ZR 264/17
05.07.2018
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BUNDESGERICHTSHOF
-----------------
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
IX ZR 264/17 Verkündet am:
5. Juli 2018
Preuß
Justizangestellte
als Urkundsbeamtin
der Geschäftsstelle
in dem Rechtsstreit
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: nein
BGHR: ja
ZPO.
Anzeigen >Bundesgerichtshof Urteil, 22. März 2007 - IX ZR 100/06
22.03.2007
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BUNDESGERICHTSHOF
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IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
IX ZR 100/06
Verkündet am:
22. März 2007
Preuß
Justizangestellte
als Urkundsbeamtin
der Geschäftsstelle
in dem Rechtsstreit
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: nein
BGHR: ja
..