Zivilprozessordnung - ZPO | § 386 Erklärung der Zeugnisverweigerung

(1) Der Zeuge, der das Zeugnis verweigert, hat vor dem zu seiner Vernehmung bestimmten Termin schriftlich oder zum Protokoll der Geschäftsstelle oder in diesem Termin die Tatsachen, auf die er die Weigerung gründet, anzugeben und glaubhaft zu machen.

(2) Zur Glaubhaftmachung genügt in den Fällen des § 383 Nr. 4, 6 die mit Berufung auf einen geleisteten Diensteid abgegebene Versicherung.

(3) Hat der Zeuge seine Weigerung schriftlich oder zum Protokoll der Geschäftsstelle erklärt, so ist er nicht verpflichtet, in dem zu seiner Vernehmung bestimmten Termin zu erscheinen.

(4) Von dem Eingang einer Erklärung des Zeugen oder von der Aufnahme einer solchen zum Protokoll hat die Geschäftsstelle die Parteien zu benachrichtigen.

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Eidesgleiche Bekräftigungen

18.04.2015

Dem Eid stehen gleich1.die den Eid ersetzende Bekräftigung,2.die Berufung auf einen früheren Eid oder auf eine frühere Bekräftigung.dient der Gleichstellung einer Bekräftigung (Nr. 1) und einer Berufung (Nr. 2) mit dem Eid in den Vorschriften und .

§ 155 StGB: Eidesgleiche Bekräftigungen

18.04.2015

Online-Kommentar zu eidesgleichen Bekräftigungen - § 155 StGB - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Strafrecht

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zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Finanzgerichtsordnung - FGO | § 82


Soweit §§ 83 bis 89 nicht abweichende Vorschriften enthalten, sind auf die Beweisaufnahme §§ 358 bis 371, 372 bis 377, 380 bis 382, 386 bis 414 und 450 bis 494 der Zivilprozessordnung sinngemäß anzuwenden.

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 178 Untersuchungen zur Feststellung der Abstammung


(1) Soweit es zur Feststellung der Abstammung erforderlich ist, hat jede Person Untersuchungen, insbesondere die Entnahme von Blutproben, zu dulden, es sei denn, dass ihr die Untersuchung nicht zugemutet werden kann. (2) Die §§ 386 bis 390 der Zi
wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Zivilprozessordnung - ZPO | § 142 Anordnung der Urkundenvorlegung


(1) Das Gericht kann anordnen, dass eine Partei oder ein Dritter die in ihrem oder seinem Besitz befindlichen Urkunden und sonstigen Unterlagen, auf die sich eine Partei bezogen hat, vorlegt. Das Gericht kann hierfür eine Frist setzen sowie anordnen,

Zivilprozessordnung - ZPO | § 144 Augenschein; Sachverständige


(1) Das Gericht kann die Einnahme des Augenscheins sowie die Hinzuziehung von Sachverständigen anordnen. Es kann zu diesem Zweck einer Partei oder einem Dritten die Vorlegung eines in ihrem oder seinem Besitz befindlichen Gegenstandes aufgeben und hi

Zivilprozessordnung - ZPO | § 372a Untersuchungen zur Feststellung der Abstammung


(1) Soweit es zur Feststellung der Abstammung erforderlich ist, hat jede Person Untersuchungen, insbesondere die Entnahme von Blutproben, zu dulden, es sei denn, dass die Untersuchung dem zu Untersuchenden nicht zugemutet werden kann. (2) Die §§
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Zivilprozessordnung - ZPO | § 383 Zeugnisverweigerung aus persönlichen Gründen


(1) Zur Verweigerung des Zeugnisses sind berechtigt:1.der Verlobte einer Partei;2.der Ehegatte einer Partei, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht;2a.der Lebenspartner einer Partei, auch wenn die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht;3.diejenigen, di

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Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Juli 2007 - XII ZB 199/05

bei uns veröffentlicht am 04.07.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 199/05 vom 4. Juli 2007 in der Kindschaftssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO §§ 511 Abs. 1, 355 Abs. 2, 372 a Der Beweisbeschluss, der zur Feststellung der Abstammung die Einholung eines Sa

Bundesgerichtshof Urteil, 01. März 2006 - XII ZR 210/04

bei uns veröffentlicht am 01.03.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 210/04 Verkündet am: 1. März 2006 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Oberlandesgericht Nürnberg Zwischenurteil, 24. Sept. 2014 - 6 U 531/13

bei uns veröffentlicht am 24.09.2014

Tenor I. Die Zeugnisverweigerung durch den Zeugen S. ist unberechtigt. II. Der Zeuge S. hat die Kosten dieses Zwischenstreits zu tragen. III. Das Zwischenurteil ist (hinsichtlich der Kosten) vorläufig vollstreckbar.

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Mai 2018 - IX ZR 243/17

bei uns veröffentlicht am 17.05.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 243/17 Verkündet am: 17. Mai 2018 Kirchgeßner Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 675, 611,

Landgericht Wuppertal Beschluss, 02. Sept. 2016 - 5 O 381/14

bei uns veröffentlicht am 02.09.2016

Tenor wird gem. §§ 142 Abs. 1, 144 ZPO angeordnet, dass die Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft, vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden xx von 3 Wochen nach Zugang dieses Beschlusses die in ihrem Besitz befindlichen Urkunden und Unterlage

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Juli 2016 - VI ZR 325/15

bei uns veröffentlicht am 05.07.2016

Tenor Auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers wird das Urteil des 5. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 30. April 2015 im Kostenpunkt und insoweit au

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Juni 2016 - VI ZR 327/15

bei uns veröffentlicht am 14.06.2016

Tenor Auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers wird das Urteil des 5. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 30. April 2015 im Kostenpunkt und insoweit au

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Juni 2016 - VI ZR 331/15

bei uns veröffentlicht am 14.06.2016

Tenor Auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers wird das Urteil des 5. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 30. April 2015 im Kostenpunkt und insoweit au

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Juni 2016 - VI ZR 346/15

bei uns veröffentlicht am 14.06.2016

Tenor Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Kläger wird das Urteil des 5. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 30. April 2015 im Kostenpunkt und insoweit auf

Bundesgerichtshof Beschluss, 31. Mai 2016 - VI ZR 449/14

bei uns veröffentlicht am 31.05.2016

Tenor Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin wird das Urteil des 5. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 25. September 2014 im Kostenpunkt und insowe

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Feb. 2016 - VI ZR 441/14

bei uns veröffentlicht am 16.02.2016

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 5. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 25. September 2014 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Berufung

Oberlandesgericht Stuttgart Entscheidung, 21. Okt. 2015 - 14 U 4/14

bei uns veröffentlicht am 21.10.2015

Tenor 1. Die Weigerung des Zeugen Prof. Dr. X., Fragen zum Inhalt seines Telefonats mit Rechtsanwalt Dr. Z. aus dem Jahr 2003 zu beantworten, ist berechtigt und der Zeuge daher nicht verpflichtet, Urkunden zum Inhalt dieses Gesprächs vorzulegen.

Landesarbeitsgericht Düsseldorf Urteil, 03. Aug. 2015 - 14 Sa 800/15

bei uns veröffentlicht am 03.08.2015

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass die Zeugnisverweigerung des Zeugen H. in Bezug auf die Fragen Woher haben Sie Oberbaumaterialien bezogen? Wer waren die Hauptkunden der VKA im Ruhrgebiet? War die Duisburger Verkehrsgesellschaft eine Kundin? War d

Oberlandesgericht Köln Urteil, 19. Mai 2015 - 15 U 38/13

bei uns veröffentlicht am 19.05.2015

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 13.02.2013 (28 O 773/11) unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels abgeändert und - wie folgt - neu gefasst: Der Beklagte wird verurteilt,

Bundesfinanzhof Urteil, 11. Nov. 2014 - VIII R 17/12

bei uns veröffentlicht am 11.11.2014

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 10. Dezember 2010  13 K 524/08 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Münster Urteil, 03. Nov. 2014 - 10 K 1512/10 E

bei uns veröffentlicht am 03.11.2014

Tenor Es wird festgestellt, dass der Widerspruch des Klägers gegen die Anmeldung der Forderung zur laufenden Nummer § 38-4 der Insolvenztabelle für die Streitjahre 2001 bis 2004 und 2006 unbegründet ist. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Amtsgericht Köln Urteil, 02. Juli 2014 - 118 C 81/14

bei uns veröffentlicht am 02.07.2014

Tenor 1.                  Die Klage wird abgewiesen. 2.                  Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. 3.                  Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in H

Bundesfinanzhof Beschluss, 06. Feb. 2014 - II B 129/13

bei uns veröffentlicht am 06.02.2014

Gründe 1 Die Beschwerde ist unzulässig. Ihre Begründung entspricht nicht den Anforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO). Danach müssen in der

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 15. Nov. 2013 - 1 K 1766/12

bei uns veröffentlicht am 15.11.2013

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.3. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1 Streitig ist, inwieweit der Kl im Streitjahr 2010 aus Altgoldlieferungen ein Vorsteuerabzug zusteht.

Bundesfinanzhof Beschluss, 22. Aug. 2012 - X B 155/11

bei uns veröffentlicht am 22.08.2012

Tatbestand 1 I. Im Klageverfahren war zwischen den Beteiligten streitig, ob Zahlungseingänge beim Kläger und Beschwerdeführer (Kläger), die als "Provisionen" bezeichnet

Bundesfinanzhof Beschluss, 19. Jan. 2012 - X B 37/10

bei uns veröffentlicht am 19.01.2012

Tatbestand 1 I. Der Kläger im Verfahren 15 K 4063/06 wandte sich mit seiner Klage gegen mehrere Steuerbescheide. Für ihn handelte als Bevollmächtigte die in Belgien und

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 09. Feb. 2011 - 3 W 73/10

bei uns veröffentlicht am 09.02.2011

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde des Klägers vom 04.11.2009 gegen das Zwischenurteil der Einzelrichterin der 9. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 14.10.2010, - 9 O 69/09 – wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Bes

Bundesfinanzhof Beschluss, 18. Aug. 2010 - I B 110/10

bei uns veröffentlicht am 18.08.2010

Tatbestand 1 I. Das Finanzgericht (FG) erließ am 24. Februar 2010 einen Beweisbeschluss, nach dem Beweis erhoben werden sollte über das Vorliegen eines Treuhandverhältni

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 28. Juni 2010 - 9 WF 65/10

bei uns veröffentlicht am 28.06.2010

Tenor Unter Aufhebung des den Beklagten zu 1) betreffenden Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses vom 7. Juni 2010 – 13 F 365/08 KI – wird die Sache zur weiteren Behandlung und Entscheidung an das Amtsgericht – Familiengericht – in Homburg zurück

Bundesfinanzhof Beschluss, 26. Mai 2010 - VIII B 224/09

bei uns veröffentlicht am 26.05.2010

Tatbestand 1 I. Das Finanzgericht (FG) hat Beweis erhoben über die Behauptung des Klägers und Beschwerdeführers (Klägers), als EDV-Berater eine dem Ingenieurberuf ähnlic

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 07. Nov. 2005 - 7 W 62/05

bei uns veröffentlicht am 07.11.2005

Tenor I. Auf die sofortige Beschwerde der Kläger wird das Zwischenurteil des Landgerichts Karlsruhe vom 02.09.2005 - 2 O 152/04 - geändert. Die Verweigerung des Zeugnisses durch den Antragsgegner ist nicht berechtigt. II. Der Antragsgegner t

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(1) Zur Verweigerung des Zeugnisses sind berechtigt:1.der Verlobte einer Partei;2.der Ehegatte einer Partei, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht;2a.der Lebenspartner einer Partei, auch wenn die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht;3.diejenigen, die mit einer...