Zivilprozessordnung - ZPO | § 392 Nacheid; Eidesnorm

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Zivilprozessordnung Inhaltsverzeichnis

Die Beeidigung erfolgt nach der Vernehmung. Mehrere Zeugen können gleichzeitig beeidigt werden. Die Eidesnorm geht dahin, dass der Zeuge nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen habe.

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published on 17/11/2017 00:00

Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 21.09.2017 – 17 BVGa 31/17 – abgeändert und wie folgt gefasst: Die Beteiligte zu 3) hat dem Antragsteller zur Ausübung s
published on 08/04/2008 00:00

Tenor Dem sachverständigen Zeugen Dr. med. R. W. sind die ihm mit der Ladung zum Termin vor dem Senat am 28.11.2007 entstandenen Gebührenansprüche nach den Grundsätzen der Vergütung für einen Sachverständigen in Höhe von insgesamt
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