Zivilprozessordnung - ZPO | § 412 Neues Gutachten
(1) Das Gericht kann eine neue Begutachtung durch dieselben oder durch andere Sachverständige anordnen, wenn es das Gutachten für ungenügend erachtet.
(2) Das Gericht kann die Begutachtung durch einen anderen Sachverständigen anordnen, wenn ein Sachverständiger nach Erstattung des Gutachtens mit Erfolg abgelehnt ist.
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Rechtsanwalt Dirk Streifler betreut vor allem Mandanten im Bereich des Insolvenzrechts und Sanierung, des Wirtschaftsrechts und des Wirtschaftsstrafrechts. Aus seiner Erfahrung als Gründer u.a. von Internetdienstleistern ist eine lösungsorientierte..
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Referenzen - Veröffentlichungen
1 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren § 412 ZPO.
1 Artikel zitieren § 412 ZPO.
Anzeigen >Privatgutachten versus selbständiges Beweisverfahren
29.03.2017
Soll man zuerst ein Privatgutachten einholen oder ein selbständiges Beweisverfahren einleiten oder beides?
Das selbständige Beweisverfahren wurde früher Beweissicherungsverfahren genannt. Es hat seine Wurzeln im römischen und kanonischen Recht. Neben der vorsorglichen Beweissicherung gewährt es Möglichkeiten der Schlichtung, Prozessvermeidung,...
Referenzen - Gesetze
§ 412 ZPO zitiert oder wird zitiert von 1 §§.
§ 412 ZPO wird zitiert von 1 anderen §§ im ZPO.
Anzeigen >ZPO | § 485 Zulässigkeit
(1) Während oder außerhalb eines Streitverfahrens kann auf Antrag einer Partei die Einnahme des Augenscheins, die Vernehmung von Zeugen oder die Begutachtung durch einen Sachverständigen angeordnet werden, wenn der Gegner zustimmt oder zu besorgen...
Referenzen - Urteile
387 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 412 ZPO.
Anzeigen >Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Feb. 2020 - IV ZR 220/19
26.02.2020
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BUNDESGERICHTSHOF
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BESCHLUSS
IV ZR 220/19
vom
26. Februar 2020
in dem Rechtsstreit
ECLI:DE:BGH:2020:260220BIVZR220.19.0
Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Vorsitzende Richterin Mayen, die...
Anzeigen >Bundesgerichtshof Beschluss, 30. Juni 2011 - IX ZR 139/10
30.06.2011
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BUNDESGERICHTSHOF
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BESCHLUSS
IX ZR 139/10
vom
30. Juni 2011
in dem Rechtsstreit
Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den VorsitzendenRichter
Prof. Dr. Kayser, den Richter Vill, die Richter Dr. Fisch
Anzeigen >Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Jan. 2019 - XI ZR 535/17
08.01.2019
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BUNDESGERICHTSHOF
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BESCHLUSS
XI ZR 535/17
vom
8. Januar 2019
in dem Rechtsstreit
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: nein
BGHR: ja
BGB § 138 (D)
Zur Anwendbarkeit des Vergleichswertverfahrens bei der Feststellung des...
Anzeigen >Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Nov. 2016 - VII ZR 23/14
16.11.2016
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BUNDESGERICHTSHOF
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BESCHLUSS
VII ZR 23/14
vom
16. November 2016
in dem Rechtsstreit
ECLI:DE:BGH:2016:161116BVIIZR23.14.0
Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. November 2016 durch den Vorsitzenden.