Zivilprozessordnung - ZPO | § 487 Inhalt des Antrages

Der Antrag muss enthalten:

1.
die Bezeichnung des Gegners;
2.
die Bezeichnung der Tatsachen, über die Beweis erhoben werden soll;
3.
die Benennung der Zeugen oder die Bezeichnung der übrigen nach § 485 zulässigen Beweismittel;
4.
die Glaubhaftmachung der Tatsachen, die die Zulässigkeit des selbständigen Beweisverfahrens und die Zuständigkeit des Gerichts begründen sollen.

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Zivilprozessordnung - ZPO | § 485 Zulässigkeit


(1) Während oder außerhalb eines Streitverfahrens kann auf Antrag einer Partei die Einnahme des Augenscheins, die Vernehmung von Zeugen oder die Begutachtung durch einen Sachverständigen angeordnet werden, wenn der Gegner zustimmt oder zu besorgen is

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22 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Okt. 2009 - VI ZB 53/08

bei uns veröffentlicht am 20.10.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VI ZB 53/08 vom 20. Oktober 2009 in dem Rechtsbeschwerdeverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 485 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Nach einem Personenschaden ist es grundsätzlich zulässig, den entgange

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Feb. 2010 - VI ZB 59/09

bei uns veröffentlicht am 09.02.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VI ZB 59/09 vom 9. Februar 2010 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO §§ 412, 485, 492 Abs. 1, 567 Abs. 1 Gegen die Ablehnung der Einholung eines weiteren Gutachtens gemäß § 412

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Okt. 2018 - X ZR 62/16

bei uns veröffentlicht am 02.10.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 62/16 Verkündet am: 2. Oktober 2018 Zöller Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 06. Mai 2019 - AN 17 X 18.01897

bei uns veröffentlicht am 06.05.2019

Tenor 1. Soweit der Antrag zurückgenommen wurde, wird das Verfahren eingestellt. 2. Im Übrigen wird der Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens abgelehnt. 3. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfah

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 04. Okt. 2017 - 8 ZB 16.493

bei uns veröffentlicht am 04.10.2017

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht München Beschluss, 18. Jan. 2017 - M 7 X1 16.4322

bei uns veröffentlicht am 18.01.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 1.666,-- € festgesetzt. Gründe I. Der Antr

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 12. Juni 2017 - 1 W 51/17

bei uns veröffentlicht am 12.06.2017

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Landgerichts Aschaffenburg vom 18.04.2017 (Az.:33 OH 6/17) wird zurückgewiesen. 2. Der Antragsgegner hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 01. Apr. 2014 - 13 S 14.358

bei uns veröffentlicht am 01.04.2014

Tenor I. Die Verfahren 13 S 14.358 und 13 S 14.558 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. III. Der Antrag auf Durchführung eines selbs

Oberlandesgericht München Beschluss, 30. Nov. 2017 - 28 W 1694/17 Bau

bei uns veröffentlicht am 30.11.2017

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Landgerichts München I vom 23.08.2017, Az. 18 OH 8970/17, wird zurückgewiesen. 2. Die Antragsteller tragen je zur Hälfte die Kosten des Beschwerdeverfahr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Juli 2015 - 13 S 15.600

bei uns veröffentlicht am 08.07.2015

Tenor I. Der Antrag auf Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens wird abgelehnt. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen. Für die baren Auslagen des Gerichts wird ein Pauschsatz von 15 Euro fe

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 20. Juli 2017 - 10 W 319/17

bei uns veröffentlicht am 20.07.2017

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Diese Entscheidung zitiert Tenor Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss der 6. Zivilkammer des Landgerichts Trier - Einzelrichterin - vom 9. Juni 2017 wird

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Nov. 2016 - VI ZB 23/16

bei uns veröffentlicht am 29.11.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VI ZB 23/16 vom 29. November 2016 in Sachen Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 142 Abs. 1, § 567 Abs. 1 Nr. 2, § 492 Die Ablehnung einer im selbständigen Beweisverfahren begehrten Anordnung

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 01. Aug. 2016 - 5 W 18/16

bei uns veröffentlicht am 01.08.2016

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 10.3.2016 (9 OH 14/15) wird zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. 1G r ü n d e : 2Die Beschwerde gegen den Beschluss der

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 25. Feb. 2016 - 1 W 46/15

bei uns veröffentlicht am 25.02.2016

Tenor Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Landgerichts Dessau-Roßlau vom 9.11.2015 ( 4 OH 17/15 ) unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels abgeändert: Es soll Beweis erhoben werden über folge

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Nov. 2015 - VI ZB 11/15

bei uns veröffentlicht am 10.11.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VI ZB 11/15 vom 10. November 2015 in Sachen Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 487 Nr. 2 Das geforderte minimale Maß an Substantiierung hinsichtlich der gemäß § 487 Nr. 2 ZPO zu bezeichnenden B

Verwaltungsgericht Koblenz Beschluss, 08. Juni 2015 - 4 O 233/15.KO

bei uns veröffentlicht am 08.06.2015

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein selbständiges Beweisverfahren zur Fahreignung der Antragstellerin wird abgelehnt. Gründe I. 1 Die Antragstellerin erstrebt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Durch

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 30. März 2015 - 1 W 11/15

bei uns veröffentlicht am 30.03.2015

Tenor 1.Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landgerichts vom 25.2.2015 wird zurückgewiesen.2.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.3.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.Wert des Beschwerdever

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 30. Juni 2011 - 5 W 138/11 - 57

bei uns veröffentlicht am 30.06.2011

Tenor I. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 13.5.2011 – 3 OH 22/10 – wird als unzulässig verworfen. II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin. III. D

Sozialgericht Ulm Beschluss, 09. März 2009 - S 10 U 4214/08 A

bei uns veröffentlicht am 09.03.2009

Tenor Der Antrag auf Durchführung eines Beweissicherungsverfahrens wird verworfen. Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei. Gründe   I. 1  Die Antragstel

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 07. Aug. 2008 - 4 W 467/08

bei uns veröffentlicht am 07.08.2008

Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Landgerichtes Koblenz vom 24.06.2008 wird das Ablehnungsgesuch für begründet erklärt. Gründe 1 Die Voraussetzungen für eine Ablehnung des Sachverständigen wegen der Bes

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 02. Okt. 2007 - 5 W 112/07 - 38

bei uns veröffentlicht am 02.10.2007

Tenor 1. Die Sache wird zur Entscheidung auf den Senat übertragen. 2. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Gründe I. Mit am 28.11.2005 bei dem Landgericht Saarbrücken eingegangenem Sch

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 06. Feb. 2004 - 8 S 2185/03

bei uns veröffentlicht am 06.02.2004

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 25. August 2003 - 18 K 5782/02 - wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert für das Besch

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(1) Während oder außerhalb eines Streitverfahrens kann auf Antrag einer Partei die Einnahme des Augenscheins, die Vernehmung von Zeugen oder die Begutachtung durch einen Sachverständigen angeordnet werden, wenn der Gegner zustimmt oder zu besorgen ist, dass das...