Zivilprozessordnung - ZPO | § 495a Verfahren nach billigem Ermessen
Das Gericht kann sein Verfahren nach billigem Ermessen bestimmen, wenn der Streitwert 600 Euro nicht übersteigt. Auf Antrag muss mündlich verhandelt werden.
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Referenzen - Gesetze
§ 495a ZPO zitiert oder wird zitiert von 5 §§.
§ 495a ZPO wird zitiert von 5 §§ in anderen Gesetzen.
Anzeigen >ZPOEG | § 26
Für das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses vom 27. Juli 2001 gelten folgende Übergangsvorschriften:
1. (weggefallen) 2. Für am 1. Januar 2002 anhängige Verfahren finden die §§ 23, 105 Abs. 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes und § 92 Abs. 2, §§...
Anzeigen >ZPOEG | § 32 Überleitungsvorschriften zum Gesetz zur Entlastung der Rechtspflege
(1) Wenn vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Entlastung der Rechtspflege vom 11. Januar 1993 (BGBl. I S. 50) am 1. März 1993 die mündliche Verhandlung, auf die das anzufechtende Urteil ergeht, geschlossen worden ist, gelten für die Zulässigkeit...
Anzeigen >GKG 2004 | Anlage 1 (zu § 3 Abs. 2) Kostenverzeichnis
(Fundstelle: BGBl. I 2014, 172 - 216;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
*Gliederung* *Teil 1* *Zivilrechtliche Verfahren vor den ordentlichen Gerichten* *Hauptabschnitt 1* *Mahnverfahren* *Hauptabschnitt 2* *Prozessverfahren* Abschnitt 1.
Anzeigen >RVG | § 14 Rahmengebühren
(1) Bei Rahmengebühren bestimmt der Rechtsanwalt die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und...
Referenzen - Urteile
97 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 495a ZPO.
Anzeigen >Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Okt. 2016 - V ZB 50/16
27.10.2016
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BUNDESGERICHTSHOF
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BESCHLUSS
V ZB 50/16
vom
27. Oktober 2016
in dem Rechtsstreit
ECLI:DE:BGH:2016:271016BVZB50.16.0
Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 27. Oktober 2016 durch die Vorsitzende Richterin
Anzeigen >Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Okt. 2009 - IV ZB 27/09
21.10.2009
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BUNDESGERICHTSHOF
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BESCHLUSS
IV ZB 27/09
vom
21. Oktober 2009
in dem Rechtsstreit
Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den Vorsitzenden
Richter Terno, die Richter Dr. Schlichting, Seiffert und die.
Anzeigen >Bundesgerichtshof Beschluss, 30. Juni 2004 - VI ZB 81/03
30.06.2004
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BUNDESGERICHTSHOF
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BESCHLUSS
VI ZB 81/03
vom
30. Juni 2004
in dem Rechtsstreit
Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 30. Juni 2004 durch die Vorsitzende
Richterin Dr. Müller, den Richter Wellner, die...
Anzeigen >Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Okt. 2005 - III ZB 42/05
27.10.2005
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BUNDESGERICHTSHOF
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BESCHLUSS
III ZB 42/05
vom
27. Oktober 2005
in dem Rechtsstreit
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: nein
BGHR: ja
RVG VV Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1; ZPO § 278 Abs. 6
Wird in einem in erster Instanz geführten.