Zivilprozessordnung - ZPO | § 335 Unzulässigkeit einer Versäumnisentscheidung

(1) Der Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils oder einer Entscheidung nach Lage der Akten ist zurückzuweisen:

1.
wenn die erschienene Partei die vom Gericht wegen eines von Amts wegen zu berücksichtigenden Umstandes erforderte Nachweisung nicht zu beschaffen vermag;
2.
wenn die nicht erschienene Partei nicht ordnungsmäßig, insbesondere nicht rechtzeitig geladen war;
3.
wenn der nicht erschienenen Partei ein tatsächliches mündliches Vorbringen oder ein Antrag nicht rechtzeitig mittels Schriftsatzes mitgeteilt war;
4.
wenn im Falle des § 331 Abs. 3 dem Beklagten die Frist des § 276 Abs. 1 Satz 1 nicht mitgeteilt oder er nicht gemäß § 276 Abs. 2 belehrt worden ist;
5.
wenn in den Fällen des § 79 Abs. 3 die Zurückweisung des Bevollmächtigten oder die Untersagung der weiteren Vertretung erst in dem Termin erfolgt oder der nicht erschienenen Partei nicht rechtzeitig mitgeteilt worden ist.

(2) Wird die Verhandlung vertagt, so ist die nicht erschienene Partei zu dem neuen Termin zu laden.

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wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz - RDGEG | § 3 Gerichtliche Vertretung


(1) Kammerrechtsbeistände stehen in den nachfolgenden Vorschriften einem Rechtsanwalt gleich: 1. § 79 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 1, § 88 Absatz 2, § 121 Absatz 2 bis 4, § 122 Absatz 1, den §§ 126, 130d und 133 Absatz 2, den §§ 135, 157 und 169

Gerichtskostengesetz - GKG 2004 | § 38 Verzögerung des Rechtsstreits


Wird außer im Fall des § 335 der Zivilprozessordnung durch Verschulden des Klägers, des Beklagten oder eines Vertreters die Vertagung einer mündlichen Verhandlung oder die Anberaumung eines neuen Termins zur mündlichen Verhandlung nötig oder ist die
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Zivilprozessordnung - ZPO | § 331 Versäumnisurteil gegen den Beklagten


(1) Beantragt der Kläger gegen den im Termin zur mündlichen Verhandlung nicht erschienenen Beklagten das Versäumnisurteil, so ist das tatsächliche mündliche Vorbringen des Klägers als zugestanden anzunehmen. Dies gilt nicht für Vorbringen zur Zuständ

Zivilprozessordnung - ZPO | § 276 Schriftliches Vorverfahren


(1) Bestimmt der Vorsitzende keinen frühen ersten Termin zur mündlichen Verhandlung, so fordert er den Beklagten mit der Zustellung der Klage auf, wenn er sich gegen die Klage verteidigen wolle, dies binnen einer Notfrist von zwei Wochen nach Zustell

Zivilprozessordnung - ZPO | § 79 Parteiprozess


(1) Soweit eine Vertretung durch Rechtsanwälte nicht geboten ist, können die Parteien den Rechtsstreit selbst führen. Parteien, die eine fremde oder ihnen zum Zweck der Einziehung auf fremde Rechnung abgetretene Geldforderung geltend machen, müssen s

Referenzen - Urteile |

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20 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Dez. 2012 - VIII ZR 307/11

bei uns veröffentlicht am 12.12.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 307/11 Verkündet am: 12. Dezember 2012 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Dez. 2010 - VII ZB 72/09

bei uns veröffentlicht am 20.12.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VII ZB 72/09 vom 20. Dezember 2010 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO §§ 514 Abs. 2, 345, 341 Abs. 1, 341a, 335 Abs. 1 Nr. 2, 218, 216 Abs. 1 a) Das Gericht darf einen Termin

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. März 2007 - II ZB 4/06

bei uns veröffentlicht am 05.03.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 4/06 vom 5. März 2007 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 520 Wird der Einspruch gegen ein Versäumnisurteil durch ein kontradiktorisches Urteil wegen Nichtbeachtung der Einspr

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Mai 2015 - XI ZR 397/14

bei uns veröffentlicht am 12.05.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X I Z R 3 9 7 / 1 4 vom 12. Mai 2015 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ZPO § 78 Abs. 1, §§ 307, 335 Abs. 1, § 555 Abs. 1 und 3 1. Nachdem die Revision begründet worden ist, ka

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Dez. 2008 - XII ZB 125/06

bei uns veröffentlicht am 17.12.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 125/06 vom 17. Dezember 2008 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO §§ 240, 303, 511 Abs. 1 a) Hat das Landgericht fehlerhaft durch Beschluss statt durch Urteil entschied

Bundesgerichtshof Beschluss, 31. Aug. 2010 - X ZB 3/09

bei uns veröffentlicht am 31.08.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 3/09 vom 31. August 2010 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 91a; RVG VV Nr. 3104 Tilgt der Beklagte die zu titulierende Verbindlichkeit erst kurz vor dem Termin zur münd

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Juni 2012 - VI ZR 241/11

bei uns veröffentlicht am 26.06.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 241/11 Verkündet am: 26. Juni 2012 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Sept. 2010 - VIII ZR 182/09

bei uns veröffentlicht am 22.09.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 182/09 Verkündet am: 22. September 2010 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Oberlandesgericht München Endurteil, 22. Mai 2019 - 15 U 148/19 Rae

bei uns veröffentlicht am 22.05.2019

Tenor 1. Das Urteil des Landgerichts München II vom 24.09.2018 (Az. 13 O 1607/18) wird aufgehoben und die Sache zur weiteren Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Berufungsverfahrens, soweit diese nicht niedergeschlag

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Nov. 2018 - X ARZ 321/18

bei uns veröffentlicht am 27.11.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ARZ 321/18 vom 27. November 2018 in dem Gerichtsstandsbestimmungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO §§ 32, 36 Abs. 1 Nr. 3 a) Bei Vermögensschäden aus verbotenen Kartellabsprachen l

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 08. März 2016 - 6 Sa 337/15

bei uns veröffentlicht am 08.03.2016

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 21. Mai 2015 - 5 Ca 49/15 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. II. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbesta

Landgericht Köln Urteil, 28. Mai 2015 - 28 O 496/14

bei uns veröffentlicht am 28.05.2015

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes für jeden Fall der Zuwiderhandlung bis zu 250.000,- EUR, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 12. Feb. 2015 - I-6 W 1/15

bei uns veröffentlicht am 12.02.2015

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Kleve vom 27.11.2014 wird zurückgewiesen. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. 1G r ü n d e : 2I. 3Da

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 11. Sept. 2014 - 2 U 46/14

bei uns veröffentlicht am 11.09.2014

Tenor 1. Das Versäumnisurteil vom 03.07.2014 wird a u f r e c h t e r h a l t e n . 2. Die Beklagten tragen die weiteren Kosten des Verfahrens. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten kön

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 05. Juni 2014 - 6 AZN 267/14

bei uns veröffentlicht am 05.06.2014

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 27. August 2013 - 8 Sa 62/08 - aufgehoben.

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 26. Sept. 2011 - 5 U 166/10

bei uns veröffentlicht am 26.09.2011

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Einzelrichters der 25. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 01.07/02.07.2010 - Geschäftsnummer: 25 O 573/08 - wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagten tragen die Kosten des Berufun

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 14. Juli 2010 - 8 Sa 128/10

bei uns veröffentlicht am 14.07.2010

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das 2. Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 26.1.2010 - 3 Ca 742/09 - aufgehoben. Das Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 21.4.2009 - 3 Ca 742/09 - wird aufrecht erhalten.

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 28. Feb. 2008 - 5 W 50/08 - 20

bei uns veröffentlicht am 28.02.2008

Tenor Die Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 8.1.2008, 9 O 321/07, wird kostenpflichtig als unzulässig verworfen. Gründe I. Der Kläger nimmt den Beklagten auf Unterlassung sowie Zahlung von

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 21. März 2006 - 5 W 67/06 - 23

bei uns veröffentlicht am 21.03.2006

Tenor Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 6.3.2006, 15 O 446/05, wird kostenpflichtig als unzulässig verworfen. Gründe I. Der Kläger, der mit schriftlichem Pachtvertrag vom 23.2.20

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 06. Dez. 2005 - 5 W 332/05 - 97

bei uns veröffentlicht am 06.12.2005

Tenor Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 18.10.2005, 12 O 210/05, wird kostenpflichtig als unzulässig verworfen. Gründe I. Die Klägerin macht gegen die Beklagte rest

Referenzen

(1) Beantragt der Kläger gegen den im Termin zur mündlichen Verhandlung nicht erschienenen Beklagten das Versäumnisurteil, so ist das tatsächliche mündliche Vorbringen des Klägers als zugestanden anzunehmen. Dies gilt nicht für Vorbringen zur Zuständigkeit des...
(1) Beantragt der Kläger gegen den im Termin zur mündlichen Verhandlung nicht erschienenen Beklagten das Versäumnisurteil, so ist das tatsächliche mündliche Vorbringen des Klägers als zugestanden anzunehmen. Dies gilt nicht für Vorbringen zur Zuständigkeit des...
(1) Beantragt der Kläger gegen den im Termin zur mündlichen Verhandlung nicht erschienenen Beklagten das Versäumnisurteil, so ist das tatsächliche mündliche Vorbringen des Klägers als zugestanden anzunehmen. Dies gilt nicht für Vorbringen zur Zuständigkeit des...
(1) Bestimmt der Vorsitzende keinen frühen ersten Termin zur mündlichen Verhandlung, so fordert er den Beklagten mit der Zustellung der Klage auf, wenn er sich gegen die Klage verteidigen wolle, dies binnen einer Notfrist von zwei Wochen nach Zustellung der...
(1) Bestimmt der Vorsitzende keinen frühen ersten Termin zur mündlichen Verhandlung, so fordert er den Beklagten mit der Zustellung der Klage auf, wenn er sich gegen die Klage verteidigen wolle, dies binnen einer Notfrist von zwei Wochen nach Zustellung der...
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(1) Bestimmt der Vorsitzende keinen frühen ersten Termin zur mündlichen Verhandlung, so fordert er den Beklagten mit der Zustellung der Klage auf, wenn er sich gegen die Klage verteidigen wolle, dies binnen einer Notfrist von zwei Wochen nach Zustellung der...
(1) Bestimmt der Vorsitzende keinen frühen ersten Termin zur mündlichen Verhandlung, so fordert er den Beklagten mit der Zustellung der Klage auf, wenn er sich gegen die Klage verteidigen wolle, dies binnen einer Notfrist von zwei Wochen nach Zustellung der...
(1) Bestimmt der Vorsitzende keinen frühen ersten Termin zur mündlichen Verhandlung, so fordert er den Beklagten mit der Zustellung der Klage auf, wenn er sich gegen die Klage verteidigen wolle, dies binnen einer Notfrist von zwei Wochen nach Zustellung der...
(1) Bestimmt der Vorsitzende keinen frühen ersten Termin zur mündlichen Verhandlung, so fordert er den Beklagten mit der Zustellung der Klage auf, wenn er sich gegen die Klage verteidigen wolle, dies binnen einer Notfrist von zwei Wochen nach Zustellung der...
(1) Bestimmt der Vorsitzende keinen frühen ersten Termin zur mündlichen Verhandlung, so fordert er den Beklagten mit der Zustellung der Klage auf, wenn er sich gegen die Klage verteidigen wolle, dies binnen einer Notfrist von zwei Wochen nach Zustellung der...
(1) Bestimmt der Vorsitzende keinen frühen ersten Termin zur mündlichen Verhandlung, so fordert er den Beklagten mit der Zustellung der Klage auf, wenn er sich gegen die Klage verteidigen wolle, dies binnen einer Notfrist von zwei Wochen nach Zustellung der...
(1) Bestimmt der Vorsitzende keinen frühen ersten Termin zur mündlichen Verhandlung, so fordert er den Beklagten mit der Zustellung der Klage auf, wenn er sich gegen die Klage verteidigen wolle, dies binnen einer Notfrist von zwei Wochen nach Zustellung der...
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(1) Bestimmt der Vorsitzende keinen frühen ersten Termin zur mündlichen Verhandlung, so fordert er den Beklagten mit der Zustellung der Klage auf, wenn er sich gegen die Klage verteidigen wolle, dies binnen einer Notfrist von zwei Wochen nach Zustellung der...
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(1) Bestimmt der Vorsitzende keinen frühen ersten Termin zur mündlichen Verhandlung, so fordert er den Beklagten mit der Zustellung der Klage auf, wenn er sich gegen die Klage verteidigen wolle, dies binnen einer Notfrist von zwei Wochen nach Zustellung der...
(1) Soweit eine Vertretung durch Rechtsanwälte nicht geboten ist, können die Parteien den Rechtsstreit selbst führen. Parteien, die eine fremde oder ihnen zum Zweck der Einziehung auf fremde Rechnung abgetretene Geldforderung geltend machen, müssen sich durch...
(1) Soweit eine Vertretung durch Rechtsanwälte nicht geboten ist, können die Parteien den Rechtsstreit selbst führen. Parteien, die eine fremde oder ihnen zum Zweck der Einziehung auf fremde Rechnung abgetretene Geldforderung geltend machen, müssen sich durch...