Zivilprozessordnung - ZPO | § 276 Schriftliches Vorverfahren

(1) Bestimmt der Vorsitzende keinen frühen ersten Termin zur mündlichen Verhandlung, so fordert er den Beklagten mit der Zustellung der Klage auf, wenn er sich gegen die Klage verteidigen wolle, dies binnen einer Notfrist von zwei Wochen nach Zustellung der Klageschrift dem Gericht schriftlich anzuzeigen; der Kläger ist von der Aufforderung zu unterrichten. Zugleich ist dem Beklagten eine Frist von mindestens zwei weiteren Wochen zur schriftlichen Klageerwiderung zu setzen. Ist die Zustellung der Klage im Ausland vorzunehmen, so beträgt die Frist nach Satz 1 einen Monat. Der Vorsitzende kann in diesem Fall auch eine längere Frist bestimmen.

(2) Mit der Aufforderung ist der Beklagte über die Folgen einer Versäumung der ihm nach Absatz 1 Satz 1 gesetzten Frist sowie darüber zu belehren, dass er die Erklärung, der Klage entgegentreten zu wollen, nur durch den zu bestellenden Rechtsanwalt abgeben kann. Die Belehrung über die Möglichkeit des Erlasses eines Versäumnisurteils nach § 331 Abs. 3 hat die Rechtsfolgen aus den §§ 91 und 708 Nr. 2 zu umfassen.

(3) Der Vorsitzende kann dem Kläger eine Frist zur schriftlichen Stellungnahme auf die Klageerwiderung setzen.

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Zivilprozessordnung - ZPO | § 296 Zurückweisung verspäteten Vorbringens


(1) Angriffs- und Verteidigungsmittel, die erst nach Ablauf einer hierfür gesetzten Frist (§ 273 Abs. 2 Nr. 1 und, soweit die Fristsetzung gegenüber einer Partei ergeht, 5, § 275 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3, 4, § 276 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3, § 277) vorgebrac

Zivilprozessordnung - ZPO | § 331 Versäumnisurteil gegen den Beklagten


(1) Beantragt der Kläger gegen den im Termin zur mündlichen Verhandlung nicht erschienenen Beklagten das Versäumnisurteil, so ist das tatsächliche mündliche Vorbringen des Klägers als zugestanden anzunehmen. Dies gilt nicht für Vorbringen zur Zuständ

Zivilprozessordnung - ZPO | § 700 Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid


(1) Der Vollstreckungsbescheid steht einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Versäumnisurteil gleich. (2) Die Streitsache gilt als mit der Zustellung des Mahnbescheids rechtshängig geworden. (3) Wird Einspruch eingelegt, so gibt das Geric

Zivilprozessordnung - ZPO | § 697 Einleitung des Streitverfahrens


(1) Die Geschäftsstelle des Gerichts, an das die Streitsache abgegeben wird, hat dem Antragsteller unverzüglich aufzugeben, seinen Anspruch binnen zwei Wochen in einer der Klageschrift entsprechenden Form zu begründen. § 270 Satz 2 gilt entsprechend.
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Zivilprozessordnung - ZPO | § 708 Vorläufige Vollstreckbarkeit ohne Sicherheitsleistung


Für vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung sind zu erklären:1.Urteile, die auf Grund eines Anerkenntnisses oder eines Verzichts ergehen;2.Versäumnisurteile und Urteile nach Lage der Akten gegen die säumige Partei gemäß § 331a;3.Urteile, dur

Zivilprozessordnung - ZPO | § 91 Grundsatz und Umfang der Kostenpflicht


(1) Die unterliegende Partei hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, insbesondere die dem Gegner erwachsenen Kosten zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Die Kostenerstattung um

Zivilprozessordnung - ZPO | § 331 Versäumnisurteil gegen den Beklagten


(1) Beantragt der Kläger gegen den im Termin zur mündlichen Verhandlung nicht erschienenen Beklagten das Versäumnisurteil, so ist das tatsächliche mündliche Vorbringen des Klägers als zugestanden anzunehmen. Dies gilt nicht für Vorbringen zur Zuständ

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Bundesgerichtshof Beschluss, 21. März 2019 - IX ZB 54/18

bei uns veröffentlicht am 21.03.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 54/18 vom 21. März 2019 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO §§ 93, 276, 307 Satz 2 Ein sofortiges Anerkenntnis liegt nach Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens rege

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Mai 2004 - V ZB 59/03

bei uns veröffentlicht am 13.05.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 59/03 vom 13. Mai 2004 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ZPO §§ 269 Abs. 3, 344 Der Beklagte, gegen den ein Versäumnisurteil (in gesetzlicher Weise) ergangen ist, trägt die durch

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Nov. 2003 - II ZB 14/02

bei uns veröffentlicht am 10.11.2003

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 14/02 vom 10. November 2003 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein ZPO §§ 348, 568 Satz 2 Nr. 2, 577 In Fällen von grundsätzlicher Bedeutung hat der Einzelrichter, der über eine Entscheidung des Einzelr

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Sept. 2005 - IV ZR 153/04

bei uns veröffentlicht am 14.09.2005

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR 153/04 vom 14. September 2005 in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat dur ch den Vorsitzenden Richter Terno, die Richter Dr. Schlichting, Seiffert, die Richterin Dr. Kessal-Wulf und de

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Okt. 2005 - III ZB 42/05

bei uns veröffentlicht am 27.10.2005

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZB 42/05 vom 27. Oktober 2005 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja RVG VV Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1; ZPO § 278 Abs. 6 Wird in einem in erster Instanz geführten Zivilprozess über den

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Dez. 2005 - III ZR 451/04

bei uns veröffentlicht am 21.12.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES ZWISCHEN- UND TEILURTEIL III ZR 451/04 Verkündet am: 21. Dezember 2005 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Mai 2001 - III ZR 262/00

bei uns veröffentlicht am 10.05.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 262/00 Verkündet am: 10. Mai 2001 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Feb. 2011 - IX ZB 237/09

bei uns veröffentlicht am 10.02.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 237/09 vom 10. Februar 2011 in dem Verbraucherinsolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 289 Abs. 1 Satz 1, § 290 Die Zurückweisung von nach dem Schlusstermin gehaltenen Vortr

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Mai 2006 - XI ZB 20/05

bei uns veröffentlicht am 16.05.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XI ZB 20/05 vom 16. Mai 2006 in dem Rechtsstreit Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den Vorsitzenden Richter Nobbe, den Richter Dr. Joeres, die Richterin Mayen und die Richter Dr. Ellenberger und Prof.

Bundesgerichtshof Beschluss, 30. Mai 2006 - VI ZB 64/05

bei uns veröffentlicht am 30.05.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VI ZB 64/05 vom 30. Mai 2006 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ZPO §§ 93, 276, 307 Bei Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens kann der Beklagte den geltend gemachten Anspruch i

Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Juli 2006 - II ZB 31/05

bei uns veröffentlicht am 03.07.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 31/05 vom 3. Juli 2006 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja RVG VV Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1; ZPO § 278 Abs. 6 Wird in einem in erster Instanz geführten Zivilprozess über den rechtshän

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. März 2010 - I ZB 116/08

bei uns veröffentlicht am 25.03.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 116/08 vom 25. März 2010 in der Rechtsbeschwerdesache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ZPO § 890; JBeitrO § 1 Abs. 1 Nr. 3; EuVTVO Art. 2 Abs. 1 Satz 1, Art. 4 Nr. 2, Art. 6 Abs. 1 lit. c, Art. 1

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Sept. 2006 - IX ZB 312/04

bei uns veröffentlicht am 28.09.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 312/04 vom 28. September 2006 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1, §§ 179, 180 Abs. 2; ZPO § 93 Zur Verteilung der Kosten in einem Verfahren auf Festst

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Juli 2000 - II ZB 20/99

bei uns veröffentlicht am 24.07.2000

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 20/99 vom 24. Juli 2000 in Sachen Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 174 Abs. 2, 175; ZPO § 233 I Es ist mit dem Rechtsstaatsgebot wurzelnden Grundsatz des fairen Verfahrens unvereinbar,

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Juli 2012 - VI ZR 120/11

bei uns veröffentlicht am 03.07.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 120/11 Verkündet am: 3. Juli 2012 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: n

Oberlandesgericht München Beschluss, 30. Nov. 2015 - 34 AR 220/15

bei uns veröffentlicht am 30.11.2015

Tenor Örtlich zuständig ist das Landgericht Memmingen. Gründe I. Mit Klage vom 30.7.2014 zum Landgericht Augsburg (Az. 22 O 2818/14) machte die Klägerin gegen zwei Gesellschaften mit Sitz im Bezirk des Landgerichts M

Verwaltungsgericht München Urteil, 27. Apr. 2017 - M 10 K 16.3714

bei uns veröffentlicht am 27.04.2017

Tenor I. Die Klagen werden abgewiesen. II. Die Kläger haben gesamtverbindlich die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Siche

Landgericht München I Endurteil, 26. Juni 2019 - 1 S 2812/18 WEG

bei uns veröffentlicht am 26.06.2019

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts München vom 25.01.2018, Az. 484 C 9773/14 WEG, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: a. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 1.684,7

Oberlandesgericht München Endurteil, 22. Juni 2017 - 23 U 3769/16

bei uns veröffentlicht am 22.06.2017

Tenor 1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Passau vom 18.08.2016, Az. 1 HK O 48/15, dahingehend abgeändert, dass folgende neue Ziffer II. eingefügt wird: II. Dem Beklagten bleibt vorbehalten, na

Landgericht Bayreuth Endurteil, 19. März 2018 - 13 HK O 29/16

bei uns veröffentlicht am 19.03.2018

Tenor 1. Das Versäumnisurteil vom 29.6.2016 wird aufrecht erhalten. 2. Die Klägerin hat auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollst

Verwaltungsgericht München Beschluss, 25. März 2015 - M 6a K 14.5749

bei uns veröffentlicht am 25.03.2015

Tenor I. Für die vorliegende Streitsache ist der Verwaltungsrechtsweg unzulässig. II. Der Rechtsstreit wird an das Amtsgericht A. verwiesen. III. Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.

Verwaltungsgericht München Beschluss, 25. März 2015 - M 6a E 14.5751

bei uns veröffentlicht am 25.03.2015

Tenor I. Für die vorliegende Streitsache ist der Verwaltungsrechtsweg unzulässig. II. Der Rechtsstreit wird an das Amtsgericht A. verwiesen. III. Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.

Landgericht Nürnberg-Fürth Endurteil, 26. März 2015 - 8 O 5002/13

bei uns veröffentlicht am 26.03.2015

Tatbestand Die Parteien streiten um Regressansprüche nach einem Verkehrsunfall. Die Klägerin ist Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, die Beklagte eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Im bereits zwischen den Parteien des hies

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 20. Dez. 2018 - 1 BvR 1155/18

bei uns veröffentlicht am 20.12.2018

Tenor 1. Das Urteil des Amtsgerichts Braunschweig vom 7. Dezember 2017 - 112 C 427/17 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Recht aus Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes. Es wird aufgehoben.

Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Mai 2018 - III ZR 429/16

bei uns veröffentlicht am 03.05.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 429/16 vom 3. Mai 2018 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2018:030518BIIIZR429.16.0 Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 3. Mai 2018 die Richter Seiters, Tombrink und Dr. Remmert sowie die Richterinnen

Bundesgerichtshof Beschluss, 31. Jan. 2018 - XII ZB 565/16

bei uns veröffentlicht am 31.01.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 565/16 vom 31. Januar 2018 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO §§ 520 Abs. 2, 272 Abs. 4 Bei einem Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist in eine

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Apr. 2017 - III ZR 368/16

bei uns veröffentlicht am 06.04.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 368/16 Verkündet am: 6. April 2017 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ZPO § 520 Abs.

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 02. März 2017 - 2 BvR 977/16

bei uns veröffentlicht am 02.03.2017

Tenor Das Urteil des Amtsgerichts Tostedt vom 25. Februar 2016 - 4 C 14/16 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem verfassungsmäßigen Recht aus Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes. Das Urteil

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Jan. 2017 - VI ZB 21/16

bei uns veröffentlicht am 24.01.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VI ZB 21/16 vom 24. Januar 2017 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja RVG VV Nr. 3105 Die Gebühr nach Nr. 3105 Anm. Abs. 1 Nr. 2 VV RVG entsteht auch dann, wenn die Entscheidung nach

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Jan. 2017 - I ZR 198/15

bei uns veröffentlicht am 12.01.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 198/15 Verkündet am: 12. Januar 2017 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Landgericht Köln Urteil, 10. Nov. 2016 - 30 O 495/15

bei uns veröffentlicht am 10.11.2016

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 21.489,96 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.12.2015 zu zahlen, Zug um Zug gegen Rückübertragung der Gesellschaftsanteile an der Q GmbH & Co.

Oberlandesgericht Köln Urteil, 06. Okt. 2016 - 7 U 131/16

bei uns veröffentlicht am 06.10.2016

Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerin wird das am 8.7.2016 verkündete Urteil der 22. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 22 O 522/15 – unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird unt

Landgericht Bonn Teil-Versäumnis- und Schlussurteil, 29. Aug. 2016 - 13 O 393/15

bei uns veröffentlicht am 29.08.2016

Tenor 1.      Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an den Kläger Schadensersatz in Höhe von € 118.000,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28.01.2016 zu zahlen. 2.      Die Beklagte zu 1) wird ferner

Landgericht Mannheim Beschluss, 23. Feb. 2016 - 2 O 61/15

bei uns veröffentlicht am 23.02.2016

Tenor 1. Im Umfang der Klageanträge zu II und zu IV (Vertragsstrafenforderung) wird der Rechtsstreit zur gesonderten Verhandlung abgetrennt. 2. Das Landgericht Mannheim erklärt sich im vorstehenden Umfang für örtlich unzuständig. 3

Landgericht Dortmund Urteil, 14. Jan. 2016 - 2 O 209/14

bei uns veröffentlicht am 14.01.2016

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 11.882,50 € (in Worten: elftausendachthundertzweiundachtzig 50/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab 23.04.2014 und weitere 958,19 € außergerichtliche Rechtsan

Landgericht Köln Urteil, 28. Mai 2015 - 28 O 496/14

bei uns veröffentlicht am 28.05.2015

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes für jeden Fall der Zuwiderhandlung bis zu 250.000,- EUR, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Sept. 2014 - XII ZB 111/13

bei uns veröffentlicht am 24.09.2014

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des 2. Senats für Familiensachen des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 23. Januar 2013 aufgehoben, s

Landessozialgericht NRW Beschluss, 18. Juli 2014 - L 7 AS 1165/14 B ER

bei uns veröffentlicht am 18.07.2014

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 12.05.2014 wird zurückgewiesen. Der Antrag auf Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt. Außergerichtliche Kosten sind im Beschwerdever

Landgericht Essen Urteil, 01. Juli 2014 - 15 S 79/14

bei uns veröffentlicht am 01.07.2014

Tenor Die Berufung der Kläger gegen das am 13.02.2014 verkündete Urteil des Amtsgerichts Gelsenkirchen – Buer - 23 C 15/12 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Die Urteile beider Instanzen sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. 1G

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 05. Nov. 2013 - 4 U 72/13

bei uns veröffentlicht am 05.11.2013

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das am 22. März 2013 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Münster aufgehoben und der Rechtsstreit an das Verwaltungsgericht Münster verwiesen.Diesem bleibt die Entscheidung über

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 26. Juli 2013 - 10 W 35/13 (Abl), 10 W 35/13

bei uns veröffentlicht am 26.07.2013

Tenor Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Halle vom 19. April 2013 – 4 O 24/13 – abgeändert. Das Ablehnungsgesuch der Beklagten vom 15. April 2013 gegen Richter am Landgericht I. wi

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 27. März 2013 - 1 U 173/12

bei uns veröffentlicht am 27.03.2013

Tenor 1. Der Antrag des Beklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wird verworfen. 2. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Neubrandenburg vom 16.11.2012, Aktenzeich

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 21. Apr. 2010 - 3 U 218/09

bei uns veröffentlicht am 21.04.2010

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Vorsitzenden der 7. Zivilkammer des Landgerichts Tübingen vom 30.11.2009 - 7 O 574/08 - wird zurückgewiesen. II. Auf die Anschlussberufung der Beklagten wird das

Landgericht Mannheim Urteil, 09. Juni 2009 - 2 O 200/08

bei uns veröffentlicht am 09.06.2009

Tenor 1. Die Kostenentscheidung des Versäumnisurteils vom 09.10.2008 wird aufrechterhalten. 2. Die Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % de

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 06. Mai 2008 - 1 W 29/08

bei uns veröffentlicht am 06.05.2008

Tenor I. Die sofortige Beschwerde der Beklagten vom 18.04.2008 gegen den Beschluss des Landgerichts Rostock vom 07.04.2008 (Az.: 10 O 70/08) wird zurückgewiesen. II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen . Gründe I. 1 Die Klägerin b

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil, 30. Jan. 2007 - 6 U 55/06

bei uns veröffentlicht am 30.01.2007

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das am 11. August 2006 zugestellte Versäumnisurteil des Landgerichts Kiel - Kammer für Handelssachen II - aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Kiel - Kammer für Hand

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 14. Dez. 2006 - 16 UF 155/06

bei uns veröffentlicht am 14.12.2006

Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts — Familiengericht — Mannheim — vom 18.08.2006 (Az.: 5 F 195/05) aufgehoben. 2. Der Rechtsstreit wird an das örtlich und sachlich zuständige Amtsgericht M. verwiesen, dem auc

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 07. Dez. 2006 - 1 AR 10/06

bei uns veröffentlicht am 07.12.2006

Tenor Gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO wird das Amtsgericht Tettnang zum zuständigen Gericht bestimmt. Gründe   I. 1 Das Landgericht Ravensburg hat die Sache dem Oberlandesgericht gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zur Bestimm

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 15. Feb. 2006 - 4 W 32/06 - 4

bei uns veröffentlicht am 15.02.2006

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 1.12.2005 - 9 O 2956/91 wird zurückgewiesen. 2. Der Beklagte trägt die Kosten der sofortigen Beschwerde. 3. Die Rechtsbeschwerde w

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 17. Mai 2005 - 8 W 183/05

bei uns veröffentlicht am 17.05.2005

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Rechtspflegerin des Landgerichts Ellwangen vom 21.2.2005 in der Fassung des Beschlusses vom 14.4.2005 wird

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