Zivilprozessordnung - ZPO | § 486 Zuständiges Gericht
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Zivilprozessordnung Inhaltsverzeichnis
(1) Ist ein Rechtsstreit anhängig, so ist der Antrag bei dem Prozessgericht zu stellen.
(2) Ist ein Rechtsstreit noch nicht anhängig, so ist der Antrag bei dem Gericht zu stellen, das nach dem Vortrag des Antragstellers zur Entscheidung in der Hauptsache berufen wäre. In dem nachfolgenden Streitverfahren kann sich der Antragsteller auf die Unzuständigkeit des Gerichts nicht berufen.
(3) In Fällen dringender Gefahr kann der Antrag auch bei dem Amtsgericht gestellt werden, in dessen Bezirk die zu vernehmende oder zu begutachtende Person sich aufhält oder die in Augenschein zu nehmende oder zu begutachtende Sache sich befindet.
(4) Der Antrag kann vor der Geschäftsstelle zu Protokoll erklärt werden.
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1 Anwälte | {{shorttitle}}
Rechtsanwalt

Areas of lawBau- und Architektenrecht, Immobilienrecht, Grundstücksrecht, Prozessrecht, Vertragsrecht, Wohneigentumsrecht, showMore
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1 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
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29/03/2017 07:28
Soll man zuerst ein Privatgutachten einholen oder ein selbständiges Beweisverfahren einleiten oder beides?
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16 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
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published on 22/07/2004 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VII ZB 3/03 vom 22. Juli 2004 in der Rechtsbeschwerdesache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 486 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 Wird nach Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens zwischen d
published on 15/05/2019 00:00
Tenor
Die Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO liegen nicht vor.
Gründe
I.
Die Antragstellerin hat wegen Baumängeln eines in Luxemburg gelegenen Bauvorhabens bei d
published on 18/01/2017 00:00
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Der Streitwert wird auf 1.666,-- € festgesetzt.
Gründe
I.
Der Antr
published on 01/04/2014 00:00
Tenor
I.
Die Verfahren 13 S 14.358 und 13 S 14.558 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
II.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
III.
Der Antrag auf Durchführung eines selbs
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