(1) Erachtet das Gericht in einer Streitigkeit zwischen dem Vermieter und dem Mieter oder dem Mieter und dem Untermieter wegen Räumung von Wohnraum den Räumungsanspruch für unbegründet, weil der Mieter nach den §§ 574 bis 574b des Bürgerlichen Gesetzbuchs eine Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen kann, so hat es in dem Urteil auch ohne Antrag auszusprechen, für welche Dauer und unter welchen Änderungen der Vertragsbedingungen das Mietverhältnis fortgesetzt wird. Vor dem Ausspruch sind die Parteien zu hören.

(2) Der Ausspruch ist selbständig anfechtbar.

ra.de-OnlineKommentar zu § 46 BBesG

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte | § 46 BBesG

1 relevante Anwälte

1 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt

für Familien- und Erbrecht


Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
EnglischDeutsch

Referenzen - Veröffentlichungen | § 46 BBesG

Artikel schreiben

1 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren § 46 BBesG.

1 Artikel zitieren § 46 BBesG.

Eigenbedarf: Für Nichte darf gekündigt werden

24.03.2010

Anwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG) - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

Referenzen - Gesetze | § 46 BBesG

§ 46 BBesG zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

§ 46 BBesG zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 574 Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung


(1) Der Mieter kann der Kündigung des Vermieters widersprechen und von ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine H

Referenzen - Urteile | § 46 BBesG

Urteil einreichen

6 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 46 BBesG.

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Dez. 2019 - VIII ZR 144/19

bei uns veröffentlicht am 11.12.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 144/19 Verkündet am: 11. Dezember 2019 Reiter, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 27. Jan. 2010 - VIII ZR 159/09

bei uns veröffentlicht am 27.01.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 159/09 Verkündet am: 27. Januar 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Landgericht München I Endurteil, 30. Nov. 2016 - 14 S 22534/14

bei uns veröffentlicht am 30.11.2016

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts München vom 07.11.2014 (Az. 411 C 15579/14) abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. 2. Auf die Widerklage der Beklagten wird das Mietverhältnis zwischen den

Bundesgerichtshof Urteil, 15. März 2017 - VIII ZR 270/15

bei uns veröffentlicht am 15.03.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 270/15 Verkündet am: 15. März 2017 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Arbeitsgericht Koblenz Beschluss, 28. Nov. 2016 - 4 Ca 192/16

bei uns veröffentlicht am 28.11.2016

Tenor 1. Der sofortigen Beschwerde des Klägers vom 24. November 2016 gegen den Beschluss vom 2. November 2016 wird nicht abgeholfen. 2. Die Sache wird dem LAG Rheinland-Pfalz zur Entscheidung vorgelegt. Gründe I. 1 Der Kläger begehrt