Zivilprozessordnung - ZPO | § 355 Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme
(1) Die Beweisaufnahme erfolgt vor dem Prozessgericht. Sie ist nur in den durch dieses Gesetz bestimmten Fällen einem Mitglied des Prozessgerichts oder einem anderen Gericht zu übertragen.
(2) Eine Anfechtung des Beschlusses, durch den die eine oder die andere Art der Beweisaufnahme angeordnet wird, findet nicht statt.

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Bundesgerichtshof Urteil, 18. Okt. 2016 - XI ZR 145/14
bei uns veröffentlicht am 18.10.2016
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BUNDESGERICHTSHOF
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IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
XI ZR 145/14 Verkündet am:
18. Oktober 2016
Herrwerth,
Justizangestellte
als Urkundsbeamtin
der Geschäftsstelle
in dem Rechtsstreit
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: ja
BGHR: j
Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Aug. 2011 - V ZB 128/11
bei uns veröffentlicht am 17.08.2011
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BUNDESGERICHTSHOF
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BESCHLUSS
V ZB 128/11
vom
17. August 2011
in dem Zwangsversteigerungsverfahren
Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17. August 2011 durch den
Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger, di
Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Sept. 2011 - VI ZB 67/10
bei uns veröffentlicht am 13.09.2011
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BUNDESGERICHTSHOF
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BESCHLUSS
VI ZB 67/10
vom
13. September 2011
in dem selbstständigen Beweisverfahren
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: nein
BGHR: ja
ZPO § 490 Abs. 2 Satz 2
Gibt das Beschwerdegericht dem - in erster..
Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Sept. 2011 - VI ZB 64/10
bei uns veröffentlicht am 13.09.2011
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BUNDESGERICHTSHOF
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BESCHLUSS
VI ZB 64/10
vom
13. September 2011
in dem selbstständigen Beweisverfahren
Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 13. September 2011 durch
den Vorsitzenden Richter Galke, die.