Zivilprozessordnung - ZPO | § 283 Schriftsatzfrist für Erklärungen zum Vorbringen des Gegners

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Zivilprozessordnung Inhaltsverzeichnis

Kann sich eine Partei in der mündlichen Verhandlung auf ein Vorbringen des Gegners nicht erklären, weil es ihr nicht rechtzeitig vor dem Termin mitgeteilt worden ist, so kann auf ihren Antrag das Gericht eine Frist bestimmen, in der sie die Erklärung in einem Schriftsatz nachbringen kann; gleichzeitig wird ein Termin zur Verkündung einer Entscheidung anberaumt. Eine fristgemäß eingereichte Erklärung muss, eine verspätet eingereichte Erklärung kann das Gericht bei der Entscheidung berücksichtigen.

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23/10/2014 12:16

Der Mieter gerät in Zahlungsverzug, wenn die vom JobCenter für ihn an den Vermieter unmittelbar zu leistenden Mietzahlungen aufgrund eines Versehens des JobCenters ausbleiben.
05/03/2014 13:00

Schon die einmalige Zahlung der geforderten erhöhten Miete kann so verstanden werden, dass damit dem Mieterhöhungsverlangen zugestimmt wird.
05/02/2014 21:46

Wurde eine Sicherungsgrundschuld von einem Dritten gutgläubig einredefrei erworben, führt eine weitere Abtretung nicht zwingend dazu, dass die Einrede wieder erhoben werden kann.
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(1) Das Gericht soll aufgrund mündlicher Verhandlung entscheiden. Sie soll so früh wie möglich stattfinden. (2) In den Fällen des § 7 Abs. 3 Satz 2 soll das Gericht das persönliche Erscheinen der sachverständigen Prüfer anordnen, wenn nicht nach
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Nach Schluss der mündlichen Verhandlung, auf die das Urteil ergeht, können Angriffs- und Verteidigungsmittel nicht mehr vorgebracht werden. § 139 Abs. 5, §§ 156, 283 bleiben unberührt.
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published on 10/11/2022 13:17

LANDGERICHT BERLIN Az.: 60 s 4/21 11 C 31/21 AG Köpenick   In dem Rechtsstreit ….. Berlin - Kläger und Berufungskläger - Prozessbevollmächtjgter: Rechtsanwalt Markus Roscher-Meinel, Obere Karlsstraße 15, 34117 Ka
published on 18/03/2022 17:23

Landgericht Leipzig Im Namen des Volkes  Urteil   wegen Nichtigkeit Jahresabschluss  hat die 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Leipzig durch Vorsitzenden Richter am Landgericht Jolas Handelsrichter Dorow Handelsrichter
published on 18/11/2021 16:36

Werbung mit (Non-Equity-) oder (Salary-) "Partnerinnen" oder "Partnern" ist unzulässig, wenn es sich nicht um echte Teilhaber(innen) einer Partnerschaftsgesellschaft handelt. Siehe dazu auch BRAK-Mitteilungen 6/2021, Seiten 393-395.
published on 04/03/2021 17:32

Landgericht Berlin Im Namen des Volkes Urteil Geschäftsnummer: 86 0 435/16 verkündet am : 28.11.2017   In dem Rechtsstreit des Herrn _____ ______, _____Straße __ _____ Grafenau, (Kläger),-   - Prozessbevollmächtigt
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