Zivilprozessordnung - ZPO | § 288 Gerichtliches Geständnis
(1) Die von einer Partei behaupteten Tatsachen bedürfen insoweit keines Beweises, als sie im Laufe des Rechtsstreits von dem Gegner bei einer mündlichen Verhandlung oder zum Protokoll eines beauftragten oder ersuchten Richters zugestanden sind.
(2) Zur Wirksamkeit des gerichtlichen Geständnisses ist dessen Annahme nicht erforderlich.
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Rechtsanwalt Dirk Streifler betreut vor allem Mandanten im Bereich des Insolvenzrechts und Sanierung, des Wirtschaftsrechts und des Wirtschaftsstrafrechts. Aus seiner Erfahrung als Gründer u.a. von Internetdienstleistern ist eine lösungsorientierte..
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Referenzen - Veröffentlichungen
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2 Artikel zitieren § 288 ZPO.
Anzeigen >Familienrecht: Das OLG Brandenburg begründet den nachträglichen Wegfall der Geschäftsgrundlage einer Schenkung nachdem das beschenkte Paar seine Beziehung auflöste

von Rechtsanwalt Norbert Bierbach - Fachanwalt für Familienrecht - Partner, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
24.05.2020
Das OLG Brandenburg entschied am 26.10.2016 über den nachträglichen Wegfall der Geschäftsgrundlage einer Schenkung. Die für den Beklagten nach außen erkennbare Geschäftsgrundlage „Fortbestand der nichtehelichen Lebensgemeinschaft“ fiel mit der Trennung des Beklagten und der Tochter der Klägerin nachträglich weg, § 313 I BGB – Streifler & Kollegen - Anwalt für Familienrecht
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I. Gegenstand der Entscheidung
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Die Klägerin und ihr Ehemann sind die Eltern der vorherigen Partnerin des Beklagten. Im Jahr 2011 erwarb das unverheiratete Paar, namentlich die Tochter der
Anzeigen >Familienrecht: Geschenkt oder nur geliehen?

von Rechtsanwalt Norbert Bierbach - Fachanwalt für Familienrecht - Partner, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
25.05.2019
Geschenkt oder nur geliehen? Die Frage stellt sich immer wieder, wenn zwischenmenschliche Beziehungen enden und Streit um gezahlte Gelder entsteht. Entschieden werden kann die Frage aber nur im jeweiligen Einzelfall. In diesem Fall hat ein Chatverlauf auf Whatsapp die Beweislage für den Kläger entschieden – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Familienrecht Berlin
Das zeigt ein Rechtsstreit vor dem Landgericht (LG) Köln. Der 75-jährige Kläger hatte seiner 37-jährigen Bekannten mehr als 80.000 EUR zukommen lassen. Als er die Rückzahlung verlangte, warf sie ihm verschmähte Liebe vor und berief sich auf...
Referenzen - Urteile
235 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 288 ZPO.
Anzeigen >Bundesgerichtshof Urteil, 22. Nov. 2007 - III ZR 279/06
22.11.2007
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BUNDESGERICHTSHOF
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IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL und VERSÄUMNISURTEIL
III ZR 279/06
Verkündet am:
22. November 2007
F r e i t a g
Justizamtsinspektor
als Urkundsbeamter
der Geschäftsstelle
in dem Rechtsstreit
Der III
Anzeigen >Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Jan. 2016 - XII ZB 684/14
27.01.2016
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BUNDESGERICHTSHOF
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BESCHLUSS
XII ZB 684/14
vom
27. Januar 2016
in dem Rechtsstreit
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: nein
BGHR: ja
ZPO §§ 166, 317 Abs. 1 und 2, 520 Abs. 2 Satz 1
Für Urteile, die nach dem Inkrafttreten.
Anzeigen >Bundesgerichtshof Urteil, 21. März 2013 - VII ZR 224/12
21.03.2013
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BUNDESGERICHTSHOF
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IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
VII ZR 224/12 Verkündet am:
21. März 2013
Besirovic,
Justizangestellte
als Urkundsbeamtin
der Geschäftsstelle
in dem Rechtsstreit
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: ja
BGHR: ja
Anzeigen >Bundesgerichtshof Urteil, 03. Juni 2004 - X ZR 82/03
03.06.2004
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BUNDESGERICHTSHOF
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IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
X ZR 82/03 Verkündet am:
3. Juni 2004
Wermes
Justizhauptsekretär
als Urkundsbeamter
der Geschäftsstelle
in dem Rechtsstreit
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: ja
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