Zivilprozessordnung - ZPO | § 254 Stufenklage
Wird mit der Klage auf Rechnungslegung oder auf Vorlegung eines Vermögensverzeichnisses oder auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung die Klage auf Herausgabe desjenigen verbunden, was der Beklagte aus dem zugrunde liegenden Rechtsverhältnis schuldet, so kann die bestimmte Angabe der Leistungen, die der Kläger beansprucht, vorbehalten werden, bis die Rechnung mitgeteilt, das Vermögensverzeichnis vorgelegt oder die eidesstattliche Versicherung abgegeben ist.
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Referenzen - Urteile
217 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 254 ZPO.
Anzeigen >Bundesgerichtshof Urteil, 26. März 2013 - VI ZR 109/12
26.03.2013
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BUNDESGERICHTSHOF
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IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
VI ZR 109/12 Verkündet am:
26. März 2013
Holmes
Justizangestellte
als Urkundsbeamtin
der Geschäftsstelle
in dem Rechtsstreit
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: nein
BGHR: ja
..
Anzeigen >Bundesgerichtshof Urteil, 17. Apr. 2013 - XII ZR 23/12
17.04.2013
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BUNDESGERICHTSHOF
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IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
XII ZR 23/12 Verkündet am:
17. April 2013
Küpferle,
Justizamtsinspektorin
als Urkundsbeamtin
der Geschäftsstelle
in der Familiensache
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: nein
...
Anzeigen >Bundesgerichtshof Urteil, 24. Jan. 2019 - IX ZR 233/17
24.01.2019
Berichtigt durch
Beschluss vom 20.3.2019
Preuß, Justizangestellte als
Urkundsbeamtin der
Geschäftsstelle
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BUNDESGERICHTSHOF
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IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
IX ZR 233/17
Verkündet am:
24. Januar 2019
Kluckow
...
Anzeigen >Bundesgerichtshof Urteil, 08. Nov. 2017 - VIII ZR 254/16
08.11.2017
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BUNDESGERICHTSHOF
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IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
VIII ZR 254/16 Verkündet am:
8. November 2017
Ermel,
Justizangestellte
als Urkundsbeamtin
der Geschäftsstelle
in dem Rechtsstreit
ECLI:DE:BGH:2017:081117UVIIIZR254.16.