Zivilprozessordnung - ZPO | § 254 Stufenklage
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Zivilprozessordnung Inhaltsverzeichnis
Wird mit der Klage auf Rechnungslegung oder auf Vorlegung eines Vermögensverzeichnisses oder auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung die Klage auf Herausgabe desjenigen verbunden, was der Beklagte aus dem zugrunde liegenden Rechtsverhältnis schuldet, so kann die bestimmte Angabe der Leistungen, die der Kläger beansprucht, vorbehalten werden, bis die Rechnung mitgeteilt, das Vermögensverzeichnis vorgelegt oder die eidesstattliche Versicherung abgegeben ist.
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Rechtsanwalt

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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
Areas of lawArbeitsrecht
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Öffentliches Wirtschaftsrecht - Bau- und Planungsrecht – Umweltrecht – Abgabenrecht – Verfassungsrecht – Europarecht – Menschenrechtsbeschwerde - Staatshaftungsrecht
Areas of lawAgrarrecht, Beamten-, Dienst- und Wehrrecht, Staatshaftungs-, Amtshaftungsrecht, Umweltrecht, Verfassungsrecht, Vergaberecht, showMore
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21/06/2016 16:56
Eine Stufenklage ist nicht zulässig, wenn sie dem Kläger sonstige mit der Bestimmbarkeit als solcher nicht im Zusammenhang stehende Information über seine Rechtsverfolgung verschaffen soll.
SubjectsVerwaltungsrecht
21/06/2016 16:48
Zu den Voraussetzungen für die Nichtigkeit der Sicherungsübereignung eines Warenlagers wegen Sittenwidrigkeit gemäß § 138 Abs. 1 BGB.
SubjectsDarlehensrecht
28/03/2014 16:09
§ 5 a VVG a. F. müsse europarechtskonform dahingehend ausgelegt werden, dass er ein zeitlich unbefristetes Widerspruchsrecht gewähre.
SubjectsAnlegerrecht
by Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
26/03/2014 13:52
Muss das Trinkgeld vollständig an die Arbeitgeberin abführt werden, so hat die Arbeitnehmerin einen Auskunftsanspruch über die Höhe dieser Gelder - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
SubjectsArbeitsentgelt / Vergütung
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published on 26/03/2013 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 109/12 Verkündet am: 26. März 2013 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
published on 17/04/2013 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 23/12 Verkündet am: 17. April 2013 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein
published on 24/01/2019 00:00
Berichtigt durch Beschluss vom 20.3.2019 Preuß, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 233/17 Verkündet am: 24. Januar 2019 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäf
published on 08/11/2017 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 254/16 Verkündet am: 8. November 2017 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2017:081117UVIIIZR254.16.0
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