Zivilprozessordnung - ZPO | § 296a Vorbringen nach Schluss der mündlichen Verhandlung
Zivilprozessordnung - ZPO | § 296a Vorbringen nach Schluss der mündlichen Verhandlung
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}




Zivilprozessordnung Inhaltsverzeichnis
Nach Schluss der mündlichen Verhandlung, auf die das Urteil ergeht, können Angriffs- und Verteidigungsmittel nicht mehr vorgebracht werden. § 139 Abs. 5, §§ 156, 283 bleiben unberührt.
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

3 Anwälte | {{shorttitle}}
Rechtsanwalt

Languages
EN, DE
Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
Languages
EN, DERechtsanwalt

Die Kanzlei "Streifler & Kollegen" vertritt Sie auch in Angelegenheiten des Film-, Medien- und Urheberrechts.
Languages
EN, FR, {{count_recursive}} Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

12 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
moreResultsText
{{count_recursive}} Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.
31.01.2017 13:37
Hat der Verkäufer eines Hausgrundstücks mit der Beseitigung eines Baumangels ein Fachunternehmen beauftragt, muss er nicht kontrollieren, ob die Sanierungsbemühungen erfolgreich waren.
SubjectsGrundstücksrecht
27.04.2016 18:05
Mietet eine GmbH Räumlichkeiten zum Betrieb eines Büros an, liegt ein Geschäftsraummietverhältnis vor.
SubjectsGewerberaummietrecht
02.12.2015 16:40
Eine Vergütung kann nur dann in Anwendung einer gemeinsamen Vergütungsregel bestimmt werden, wenn die darin festgelegten persönlichen, sachlichen und zeitlichen Anwendungsvoraussetzungen vorliegen.
Subjectsangemessene Vergütung
23.06.2015 17:27
Wer sich über die Voraussetzungen der Verjährung irrt und deswegen zur Kenntnis vom Anfechtungsanspruch und vom Anfechtungsgegner nicht vorträgt, gesteht diese übersehene Tatbestandsvoraussetzung nicht zu.
SubjectsVerjährung
{{count_recursive}} Artikel zitieren {{shorttitle}}.

3 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
(1) Das Gericht hat das Sach- und Streitverhältnis, soweit erforderlich, mit den Parteien nach der tatsächlichen und rechtlichen Seite zu erörtern und Fragen zu stellen. Es hat dahin zu wirken, dass die Parteien sich rechtzeitig und vollständig über
(1) Das Gericht kann die Wiedereröffnung einer Verhandlung, die geschlossen war, anordnen.
(2) Das Gericht hat die Wiedereröffnung insbesondere anzuordnen, wenn 1. das Gericht einen entscheidungserheblichen und rügbaren Verfahrensfehler (§ 295),
Kann sich eine Partei in der mündlichen Verhandlung auf ein Vorbringen des Gegners nicht erklären, weil es ihr nicht rechtzeitig vor dem Termin mitgeteilt worden ist, so kann auf ihren Antrag das Gericht eine Frist bestimmen, in der sie die Erklärung
{{shorttitle}} zitiert {{count_recursive}} andere §§ aus dem {{customdata_jurabk}}.

387 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
moreResultsText
published on 03.04.2023 22:43
LANDGERICHT LEIPZIG
IM NAMEN DES VOLKES
In dem Rechtsstreit
A
- Klägerin -
Prozess bevollmächtigte:
Zwade Mulansky Rechtsanwälte GmbH, Lortzingstraße 35, 01307 Dresden
gegen
B-AG, vertrete
published on 17.06.2022 15:46
Die Richter des Landgerichts Berlin sprachen dem Wetter-Moderator Jörg Kachelmann ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000,00 Euro zu. Der selbsternannte "Kind of Rap" Kool Savas bezeichnete Kachelmann während seiner öffentlichen Auf
published on 18.03.2022 17:24
IM NAMEN DES VOLKES
Landgericht Leipzig
wegen Feststellung·
hat die 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Leipzig durch Vorsitzenden Richter am Landgericht Jolas
Handelsrichter Arnold
Handelsrichter Dipl.-Ing. Binnemann
&nbs
published on 18.03.2022 17:23
Landgericht Leipzig
Im Namen des Volkes
Urteil
wegen Nichtigkeit Jahresabschluss
hat die 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Leipzig durch Vorsitzenden Richter am Landgericht Jolas Handelsrichter Dorow Handelsrichter
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.
Annotations
(1) Das Gericht hat das Sach- und Streitverhältnis, soweit erforderlich, mit den Parteien nach der tatsächlichen und rechtlichen Seite zu erörtern und Fragen zu stellen. Es hat dahin zu wirken, dass die Parteien sich rechtzeitig und vollständig über alle...
(1) Das Gericht kann die Wiedereröffnung einer Verhandlung, die geschlossen war, anordnen.
(2) Das Gericht hat die Wiedereröffnung insbesondere anzuordnen, wenn 1. das Gericht einen entscheidungserheblichen und rügbaren Verfahrensfehler (§ 295), insbesondere...
Kann sich eine Partei in der mündlichen Verhandlung auf ein Vorbringen des Gegners nicht erklären, weil es ihr nicht rechtzeitig vor dem Termin mitgeteilt worden ist, so kann auf ihren Antrag das Gericht eine Frist bestimmen, in der sie die Erklärung in einem...