Zivilprozessordnung - ZPO | § 304 Zwischenurteil über den Grund
Zivilprozessordnung - ZPO | § 304 Zwischenurteil über den Grund
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Zivilprozessordnung Inhaltsverzeichnis
(1) Ist ein Anspruch nach Grund und Betrag streitig, so kann das Gericht über den Grund vorab entscheiden.
(2) Das Urteil ist in Betreff der Rechtsmittel als Endurteil anzusehen; das Gericht kann jedoch, wenn der Anspruch für begründet erklärt ist, auf Antrag anordnen, dass über den Betrag zu verhandeln sei.
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Rechtsanwalt
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EN, DERechtsanwältin
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EN, DEWirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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04/04/2017 11:35
Die Frage nach Gebäudedichtigkeit kann einen selbstständigen Auskunftsvertrag gegen den Architekten begründen.
SubjectsHaftung
04/04/2017 11:19
Die Frage nach Gebäudedichtigkeit kann einen selbstständigen Auskunftsvertrag gegen den Architekten begründen.
SubjectsHaftung
28/03/2017 13:33
Schadenersatzansprüche wegen Planungsmängeln verjähren – wenn nicht von einem arglistigen Verschweigen der Mängel ausgegangen werden kann – in fünf Jahren. Die Verjährung beginnt mit der Abnahme.
SubjectsGewährleistungsrecht
29/10/2016 17:51
Ist eine funktionierende Kellerabdichtung geschuldet, ist das Werk nur dann mangelfrei, wenn es ausreichend vor eindringendem Wasser schützt.
SubjectsGewährleistungsrecht
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published on 19/04/2013 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 113/12 Verkündet am: 19. April 2013 Weschenfelder Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtsho
published on 14/07/2011 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 142/09 Verkündet am: 14. Juli 2011 Schick, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
published on 06/02/2019 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 5 StR 522/18 vom 6. Februar 2019 in der Strafsache gegen wegen Mordes ECLI:DE:BGH:2019:060219B5STR522.18.0 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführers
published on 06/09/2017 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 5 StR 396/17 vom 6. September 2017 in der Strafsache gegen wegen versuchten Mordes u.a. ECLI:DE:BGH:2017:060917B5STR396.17.0 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach A
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