Zivilprozessordnung - ZPO | § 259 Klage wegen Besorgnis nicht rechtzeitiger Leistung
Anwälte | § 259 ZPO
2 relevante Anwälte
2 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen
Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EuroparechtHandels- und GesellschaftsrechtMaklerrechtInsolvenzrechtSanierung von UnternehmenSteuerrecht 2 mehr anzeigen
EnglischDeutsch
Rechtsanwalt
Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht
Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
EnglischDeutsch
Referenzen - Veröffentlichungen | § 259 ZPO
Artikel schreiben10 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren § 259 ZPO.
10 Artikel zitieren § 259 ZPO.
Arbeitsrecht: Gewährung von halben Urlaubstagen
von Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
28.09.2017
Klageantrag - Gewährung von Erholungsurlaub - halbe Urlaubstage Bestimmtheitsanforderungen § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO - BSP Rechtsanwälte - Anwältin Arbeitsrecht Berlin Mitte
Handelsrecht: Zur Verjährung des Anspruchs des Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszugs
05.09.2017
Die Verjährung des Anspruchs des Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszugs beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem eine abschließende Abrechnung über die diesem zustehende Provision erteilt wurde.
Zivilrecht: Zum Schadensersatz bei Missachtung der Herausgabepflicht
18.08.2016
Der Eigentümer einer Sache kann, wenn der bösgläubige oder verklagte Besitzer seine Herausgabepflicht nicht erfüllt, Schadensersatz statt der Leistung verlangen.
Mietverhältnis: Anmietung als Büro ist immer gewerbliches Mietverhältnis
27.04.2016
Mietet eine GmbH Räumlichkeiten zum Betrieb eines Büros an, liegt ein Geschäftsraummietverhältnis vor.
Haftungsrecht: Geschäftsmann haftet, wenn Kundenware nicht mehr auffindbar ist
03.03.2016
Der frühere Mieter eines Steinway-Hauses in Düsseldorf muss einen Steinway-Flügel B 211, Baujahr 1908, an den Kläger, einen Musikpädagogen, herausgeben.
Weitervermietung: Vermietung über airbnb an Touristen ist vertragswidrig
29.04.2015
Die entgeltliche Überlassung vermieteten Wohnraums an Touristen ist vorbehaltlich einer Erlaubnis des Vermieters vertragswidrig und kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
Modernisierungsmieterhöhung: Mietabgeltung durch Dienstleistungen schützt Mieter nicht
03.09.2013
da ansonsten ein Ungleichgewicht zwischen der Leistung des Klägers und der Gegenleistung der Mieter eintrete.
Nutzungsentschädigung: Klage auf zukünftige Leistung ist zulässig
01.07.2011
Eine Zahlungsklage auf zukünftige Leistung ist zul&a
Versetzungsvorbehalt in allgemeinen Geschäftsbedingungen
von Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
04.05.2011
Ergibt die Auslegung eines in Allgemeinen Geschäftsbedin
Arbeitsrecht: Anpassung von Betriebsrenten
von Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
20.03.2011
Auch Rentner- und Abwicklungsgesellschaften haben eine Anpassung der Betriebsrenten nach § 16 BetrAVG zu prüfen - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
Referenzen - Gesetze | § 259 ZPO
§ 259 ZPO zitiert oder wird zitiert von 2 §§.
§ 259 ZPO zitiert 2 andere §§ aus dem Zivilprozessordnung.
Zivilprozessordnung - ZPO | § 258 Klage auf wiederkehrende Leistungen
Bei wiederkehrenden Leistungen kann auch wegen der erst nach Erlass des Urteils fällig werdenden Leistungen Klage auf künftige Entrichtung erhoben werden.
Zivilprozessordnung - ZPO | § 257 Klage auf künftige Zahlung oder Räumung
Ist die Geltendmachung einer nicht von einer Gegenleistung abhängigen Geldforderung oder die Geltendmachung des Anspruchs auf Räumung eines Grundstücks oder eines Raumes, der anderen als Wohnzwecken dient, an den Eintritt eines Kalendertages geknüpft
347 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 259 ZPO.
Bundesgerichtshof Urteil, 20. Juli 2009 - II ZR 36/08
bei uns veröffentlicht am 20.07.2009
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL UND TEILVERSÄUMNISURTEIL II ZR 36/08 Verkündet am: 20. Juli 2009 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk:
Bundesgerichtshof Urteil, 29. Okt. 2009 - I ZR 168/06
bei uns veröffentlicht am 29.10.2009
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 168/06 Verkündet am: 29. Oktober 2009 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
Bundesgerichtshof Beschluss, 31. Okt. 2003 - IXa ZB 200/03
bei uns veröffentlicht am 31.10.2003
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IXa ZB 200/03 vom 31. Oktober 2003 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein ZPO § 751 Abs. 1 Die Vorauspfändung von Kontoguthaben für künftig fällig werdende Unterhaltsansprüche ist z
Bundesgerichtshof Urteil, 20. Juni 2005 - II ZR 366/03
bei uns veröffentlicht am 20.06.2005
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 366/03 Verkündet am: 20. Juni 2005 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
Bundesgerichtshof Urteil, 04. Mai 2011 - VIII ZR 146/10
bei uns veröffentlicht am 04.05.2011
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 146/10 Verkündet am: 4. Mai 2011 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Nov. 2002 - VIII ZB 66/02
bei uns veröffentlicht am 20.11.2002
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VIII ZB 66/02 vom 20. November 2002 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein ZPO § 259 Wurde Wohnraum gekündigt, weil der zahlungsunfähige Mieter über mehrere Monate hinweg keinen Mietzins zahlte, und er
Bundesgerichtshof Urteil, 04. Mai 2004 - X ZR 234/02
bei uns veröffentlicht am 04.05.2004
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 234/02 Verkündet am: 4. Mai 2004 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : ja BGHR
Bundesgerichtshof Urteil, 05. Apr. 2001 - IX ZR 441/99
bei uns veröffentlicht am 05.04.2001
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 441/99 Verkündet am: 5. April 2001 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja ZPO §§ 829,
Bundesgerichtshof Urteil, 12. März 2008 - VIII ZR 71/07
bei uns veröffentlicht am 12.03.2008
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 71/07 Verkündet am: 12. März 2008 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Okt. 2013 - IV ZR 124/12
bei uns veröffentlicht am 23.10.2013
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR 124/12 vom 23. Oktober 2013 in dem Rechtsstreit Vorsitzende Richterin Mayen, die Richter Wendt, Felsch, Lehmann und die Richterin Dr. Brockmöller beschlossen: Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander auf
Bundesgerichtshof Urteil, 16. Jan. 2003 - III ZR 127/02
bei uns veröffentlicht am 16.01.2003
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 127/02 Verkündet am: 16. Januar 2003 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Ve
Bundesgerichtshof Urteil, 18. Feb. 2000 - V ZR 324/98
bei uns veröffentlicht am 18.02.2000
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 324/98 Verkündet am: 18. Februar 2000 K a n i k , Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein
Bundesgerichtshof Urteil, 13. März 2003 - IX ZR 181/99
bei uns veröffentlicht am 13.03.2003
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 181/99 Verkündet am: 13. März 2003 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein EheG a.F. §§ 15a, 17 Abs. 2 (EGBGB n.
Bundesgerichtshof Urteil, 17. Juli 2008 - I ZR 206/05
bei uns veröffentlicht am 17.07.2008
[Link] http://www.juris.de/jportal/portal/t/3hq/## [Link] http://www.juris.de/jportal/portal/t/3q9/## BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 206/05 Verkündet am: 17. Juli 2008 Führinger Justizangestellte als.
Bundesgerichtshof Urteil, 12. Dez. 2008 - V ZR 49/08
bei uns veröffentlicht am 12.12.2008
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 49/08 Verkündet am: 12. Dezember 2008 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:
Bundesgerichtshof Urteil, 02. Okt. 2008 - I ZR 18/06
bei uns veröffentlicht am 02.10.2008
[Link] http://www.juris.de/jportal/portal/t/3hq/## [Link] http://www.juris.de/jportal/portal/t/3q9/## BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 18/06 Verkündet am: 2. Oktober 2008 Walz Justizamtsinspektor als.
Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 29. Feb. 2016 - B 3 K 15.133
bei uns veröffentlicht am 29.02.2016
Gründe
Bayerisches Verwaltungsgericht Bayreuth
Aktenzeichen: B 3 K 15.133
Im Namen des Volkes
Urteil
vom 29.02.2016
3. Kammer
Sachgebiets-Nr. 221
Hauptpunkte:
- Hälfteklausel;
- gesteigerte Beg
Oberlandesgericht München Endurteil, 13. Dez. 2017 - 15 U 886/17
bei uns veröffentlicht am 13.12.2017
Tenor
I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts München I vom 17.02.2017 (Az. 4 O 9827/16) in der Fassung des Beschlusses vom 11.04.2017 abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird a
Landgericht München I Endurteil, 12. Okt. 2016 - 14 S 6395/16
bei uns veröffentlicht am 12.10.2016
Tenor
1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts München vom 10.03.2016, Az. 422 C 17523/15, wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig volls
Oberlandesgericht München Endurteil, 13. Feb. 2019 - 7 U 1974/18
bei uns veröffentlicht am 13.02.2019
Tenor
1. Auf die Berufung der Beklagten werden das Urteil des Landgerichts München I vom 02.05.2018, Az. 16 HK O 718/18, aufgehoben und die Klage abgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das
Amtsgericht München Endurteil, 09. Juni 2017 - 481 C 3768/17 WEG
bei uns veröffentlicht am 09.06.2017
Tenor
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin für die Wohnung Nr. 92 zu Händen der Verwalterin 1.734,– EURO zu bezahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin für die Wohnung Nr. 93 zu Händen der Verwal
Oberlandesgericht München Beschluss, 24. Aug. 2018 - 18 W 1294/18
bei uns veröffentlicht am 24.08.2018
Tenor
I. Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Landgerichts München II vom 14.08.2018, Az.: 11 O 3129/18, abgeändert und folgende einstweilige Verfügung erlassen:
Der Antragsgegnerin wird es bei
Oberlandesgericht München Endurteil, 09. Aug. 2018 - 23 U 1669/17
bei uns veröffentlicht am 09.08.2018
Tenor
1. Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe vo
Landesarbeitsgericht München Urteil, 29. Jan. 2015 - 4 Sa 557/14
bei uns veröffentlicht am 29.01.2015
Tenor
I.
Die Berufung des Klägers und die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 6. Juni 2014 - 27 Ca 14113/13 - werden zurückgewiesen.
II.
Die Kosten des Berufungsverfahrens haben der Kl
Oberlandesgericht München Endurteil, 08. Aug. 2018 - 7 U 4106/17
bei uns veröffentlicht am 08.08.2018
Tenor
1. Auf die Berufung der Beklagten werden das Endurteil des Landgerichts München II vom 13.11.2017 und das Versäumnisurteil des Landgerichts München II vom 16.9.2015 (Az. jeweils 11 O 3713/15) abgeändert und neu gefasst gemäß den
Landgericht Regensburg Endurteil, 24. Mai 2017 - 1 HK O 1790/16
bei uns veröffentlicht am 24.05.2017
Tenor
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 17.820,62 nebst Zinsen hieraus in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.11.2016 zu bezahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin
Oberlandesgericht München Endurteil, 31. Jan. 2018 - 7 U 2600/17
bei uns veröffentlicht am 31.01.2018
Tenor
1. Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 05.07.2017, Az. 8 HK O 14233/16, wird zurückgewiesen.
2. Die Kläger haben als Gesamtschuldner die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.
Oberlandesgericht München Schlussurteil, 01. Juni 2017 - 6 U 310/16
bei uns veröffentlicht am 01.06.2017
Tenor
I. Die Berufung der Klägerin gegen das Schlussurteil des Landgerichts München I vom 16.12.2015, Az. 21 O 25511/10, wird zurückgewiesen.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III. Das Urteil
Landgericht München I Endurteil, 17. Dez. 2015 - 31 O 13913/15
bei uns veröffentlicht am 17.12.2015
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig
Landesarbeitsgericht München Urteil, 04. Nov. 2015 - 10 Sa 523/15
bei uns veröffentlicht am 04.11.2015
Tenor
I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 23.04.2015, 6 Ca 13099/14 abgeändert und wie folgt neu gefasst.
1.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.076,54 €
Sozialgericht Bayreuth Urteil, 06. Okt. 2016 - S 17 AS 83/16
bei uns veröffentlicht am 06.10.2016
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Tatbestand
Zwischen den Beteiligten ist streitig ein Anspruch der Kläger auf Zahlung von 135,00 € monatlich
Landesarbeitsgericht München Urteil, 14. Nov. 2017 - 9 Sa 406/17
bei uns veröffentlicht am 14.11.2017
Tenor
1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Rosenheim vom 31.05.2017, Az. 3 Ca 213/17, unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger als P
Arbeitsgericht Nürnberg Urteil, 05. Okt. 2017 - 9 Ga 45/17
bei uns veröffentlicht am 05.10.2017
Tenor
I. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 07.08.2017 wird zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Antragstellerin.
III. Der Streitwert wird festgesetzt auf 2.694,98 €.
IV
Arbeitsgericht München Endurteil, 19. Jan. 2015 - 43 Ca 557/14
bei uns veröffentlicht am 19.01.2015
Tenor
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die ordentliche Kündigung der beklagten Partei vom 23.12.2013 nicht aufgelöst worden ist.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Von den Kosten des Rechtss
Landgericht München II Beschluss, 18. Dez. 2018 - 11 O 4991/18
bei uns veröffentlicht am 18.12.2018
Tenor
1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 17.12.2018 wird zurückgewiesen.
2. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
3. Der Streitwert wird auf 7.500,00 € festgesetzt.
Oberlandesgericht München Beschluss, 28. Dez. 2018 - 18 W 1955/18
bei uns veröffentlicht am 28.12.2018
Tenor
1. Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts München II vom 18.12.2018, Az.: 11 O 4991/18, wird zurückgewiesen.
2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3.
Amtsgericht Starnberg Endurteil, 15. März 2018 - 7 C 695/17
bei uns veröffentlicht am 15.03.2018
Tenor
I. Die Beklagten zu 1), zu 2) und zu 3) werden samtverbindlich verurteilt, die Liegenschaft ..., Gebäude und Grundstück, samt allen Bestandteilen am 31.12.2019 zu räumen und an den Kläger herauszugeben.
Im übrigen wird die
Landesarbeitsgericht München Urteil, 26. Okt. 2017 - 4 Sa 68/17
bei uns veröffentlicht am 26.10.2017
Tenor
I. Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 21. Dezember 2016 - 8 Ca 6862/16 - wird auf Kosten der Beklagten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor des Endurteils des Arbeitsgerichts
Landgericht München I Endurteil, 28. Aug. 2018 - 29 O 9543/17
bei uns veröffentlicht am 28.08.2018
Tenor
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 16.989,50 € nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 947,46 € seit 01.08.2016, 01.09.2016,
01.10.2016, 01.11.2016, 01.12.201
Arbeitsgericht Nürnberg Urteil, 02. März 2016 - 4 Ca 5054/15
bei uns veröffentlicht am 02.03.2016
Tatbestand
Die Parteien streiten über die Höhe einer von der Beklagten zu zahlenden Fahrtkostenentschädigung.
Die Klägerin, die in der A-Straße in A-Stadt wohnt, ist seit 01.09.1989 als Fernmeldehauptsekretärin bei der Beklagten
Oberlandesgericht München Endurteil, 28. Jan. 2015 - 20 U 2910/14
bei uns veröffentlicht am 28.01.2015
Tenor
I.
Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Landgerichts Landshut vom 03.07.2014, Az. 52 O 360/09, abgeändert und wie folgt neu gefasst:
1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 25.000,00 € nebst Zins
Arbeitsgericht München Endurteil, 16. Dez. 2014 - 43 Ca 558/14
bei uns veröffentlicht am 16.12.2014
Tenor
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die ordentliche Kündigung der beklagten Partei vom 23.12.2013 nicht aufgelöst worden ist.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Von den Kosten des Rechtss
Arbeitsgericht München Endurteil, 16. Dez. 2014 - 43 Ca 555/14
bei uns veröffentlicht am 16.12.2014
Tenor
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die ordentliche Kündigung der beklagten Partei vom 23.12.2013 nicht aufgelöst worden ist.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Von den Kosten des Rechtss
Bundesgerichtshof Urteil, 20. Dez. 2018 - VII ZR 69/18
bei uns veröffentlicht am 20.12.2018
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 69/18 Verkündet am: 20. Dezember 2018 Mohr, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG
Oberlandesgericht München Endurteil, 14. Nov. 2018 - 20 U 1782/18
bei uns veröffentlicht am 14.11.2018
Tenor
I. Auf die Anschlussberufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts München I vom 03.05.2018, Az. 31 O 3661/17, abgeändert und zur Klarstellung neu gefasst wie folgt:
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin
Bundesarbeitsgericht Urteil, 25. Sept. 2018 - 3 AZR 505/17
bei uns veröffentlicht am 25.09.2018
Tenor
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 27. Juli 2017 - 7 Sa 32/17 - aufgehoben.
Bundesarbeitsgericht Urteil, 25. Sept. 2018 - 3 AZR 402/17
bei uns veröffentlicht am 25.09.2018
Tenor
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 20. Juli 2017 - 7 Sa 24/17 - aufgehoben.
Bundesarbeitsgericht Urteil, 25. Sept. 2018 - 3 AZR 289/17
bei uns veröffentlicht am 25.09.2018
Tenor
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 22. Februar 2017 - 6 Sa 972/16 - aufgehoben.
Bundesarbeitsgericht Urteil, 25. Sept. 2018 - 3 AZR 468/17
bei uns veröffentlicht am 25.09.2018
Tenor
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 11. Juli 2017 - 4 Sa 100/16 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte Zinsen ab dem 26
Bundesarbeitsgericht Urteil, 25. Sept. 2018 - 3 AZR 407/17
bei uns veröffentlicht am 25.09.2018
Tenor
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 29. Juni 2017 - 7 Sa 29/17 - aufgehoben.
Ist die Geltendmachung einer nicht von einer Gegenleistung abhängigen Geldforderung oder die Geltendmachung des Anspruchs auf Räumung eines Grundstücks oder eines Raumes, der anderen als Wohnzwecken dient, an den Eintritt eines Kalendertages geknüpft, so kann...
Bei wiederkehrenden Leistungen kann auch wegen der erst nach Erlass des Urteils fällig werdenden Leistungen Klage auf künftige Entrichtung erhoben werden.