Zivilprozessordnung - ZPO | § 259 Klage wegen Besorgnis nicht rechtzeitiger Leistung
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Rechtsanwalt
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EN, DEWirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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EN, DERechtsanwalt
Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
Areas of lawArbeitsrecht
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by Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
28/09/2017 17:06
Klageantrag - Gewährung von Erholungsurlaub - halbe Urlaubstage Bestimmtheitsanforderungen § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO - BSP Rechtsanwälte - Anwältin Arbeitsrecht Berlin Mitte
SubjectsUrlaubsansprüche
05/09/2017 09:19
Die Verjährung des Anspruchs des Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszugs beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem eine abschließende Abrechnung über die diesem zustehende Provision erteilt wurde.
SubjectsAllgemeines
18/08/2016 10:06
Der Eigentümer einer Sache kann, wenn der bösgläubige oder verklagte Besitzer seine Herausgabepflicht nicht erfüllt, Schadensersatz statt der Leistung verlangen.
SubjectsWirtschaftsrecht
27/04/2016 18:05
Mietet eine GmbH Räumlichkeiten zum Betrieb eines Büros an, liegt ein Geschäftsraummietverhältnis vor.
SubjectsGewerberaummietrecht
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Bei wiederkehrenden Leistungen kann auch wegen der erst nach Erlass des Urteils fällig werdenden Leistungen Klage auf künftige Entrichtung erhoben werden.
Ist die Geltendmachung einer nicht von einer Gegenleistung abhängigen Geldforderung oder die Geltendmachung des Anspruchs auf Räumung eines Grundstücks oder eines Raumes, der anderen als Wohnzwecken dient, an den Eintritt eines Kalendertages geknüpft
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published on 20/07/2009 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL UND TEILVERSÄUMNISURTEIL II ZR 36/08 Verkündet am: 20. Juli 2009 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk:
published on 29/10/2009 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 168/06 Verkündet am: 29. Oktober 2009 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
published on 31/10/2003 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IXa ZB 200/03 vom 31. Oktober 2003 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein ZPO § 751 Abs. 1 Die Vorauspfändung von Kontoguthaben für künftig fällig werdende Unterhaltsansprüche ist z
published on 20/06/2005 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 366/03 Verkündet am: 20. Juni 2005 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
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Ist die Geltendmachung einer nicht von einer Gegenleistung abhängigen Geldforderung oder die Geltendmachung des Anspruchs auf Räumung eines Grundstücks oder eines Raumes, der anderen als Wohnzwecken dient, an den Eintritt eines Kalendertages geknüpft, so kann...
Bei wiederkehrenden Leistungen kann auch wegen der erst nach Erlass des Urteils fällig werdenden Leistungen Klage auf künftige Entrichtung erhoben werden.