Ist die Geltendmachung einer nicht von einer Gegenleistung abhängigen Geldforderung oder die Geltendmachung des Anspruchs auf Räumung eines Grundstücks oder eines Raumes, der anderen als Wohnzwecken dient, an den Eintritt eines Kalendertages geknüpft, so kann Klage auf künftige Zahlung oder Räumung erhoben werden.

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Referenzen - Veröffentlichungen | § 13 UrhG

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5 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren § 13 UrhG.

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Handelsrecht: Einlage des atypisch stillen Gesellschafters

20.07.2017

Ein atypischer stiller Gesellschafter ist bei Beendigung der Gesellschaft zu Zahlung seiner noch nicht erbrachten Einlageraten verpflichtet, soweit diese zur Befriedigung der Gläubiger des Geschäftsinhabers benötigt wird.
Allgemeines

Mietverhältnis: Anmietung als Büro ist immer gewerbliches Mietverhältnis

27.04.2016

Mietet eine GmbH Räumlichkeiten zum Betrieb eines Büros an, liegt ein Geschäftsraummietverhältnis vor.

Architektenrecht: Schadenersatzpflicht bei vorsätzlicher Verwendung falschen Baumaterials

26.11.2011

Sieht das Leistungsverzeichnis die Verwendung eines bestimmten Baumaterials (hier: Ziegel mit einer Rohdichteklasse von 1,4) vor, stellt die Anordnung beziehungsweise die Tolerierung des Einbaus eines anderen Baustoffs (hier: Ziegel mit einer Ro
Haftung

Arbeitsrecht: Auszahlung von Erfolgsanteilen während der Altersteilzeit

11.02.2011

Altersteilzeit im Blockmodell - Auszahlung von Erfolgsanteilen - BSP Rechtsanwälte - Anwältin Arbeitsrecht Berlin Mitte
Altersteilzeit

Referenzen - Gesetze | § 13 UrhG

§ 13 UrhG zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

§ 13 UrhG wird zitiert von 1 anderen §§ im Urheberrechtsgesetz.

Zivilprozessordnung - ZPO | § 259 Klage wegen Besorgnis nicht rechtzeitiger Leistung


Klage auf künftige Leistung kann außer den Fällen der §§ 257, 258 erhoben werden, wenn den Umständen nach die Besorgnis gerechtfertigt ist, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen werde.

Referenzen - Urteile | § 13 UrhG

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56 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 13 UrhG.

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Jan. 2020 - IX ZR 351/18

bei uns veröffentlicht am 16.01.2020

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 351/18 Verkündet am: 16. Januar 2020 Kirchgeßner Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 307 Abs.

Bundesgerichtshof Beschluss, 31. Okt. 2003 - IXa ZB 200/03

bei uns veröffentlicht am 31.10.2003

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IXa ZB 200/03 vom 31. Oktober 2003 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein ZPO § 751 Abs. 1 Die Vorauspfändung von Kontoguthaben für künftig fällig werdende Unterhaltsansprüche ist z

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Dez. 2009 - XII ZB 207/08

bei uns veröffentlicht am 02.12.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 207/08 vom 2. Dezember 2009 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 93; FamFG § 243 Nr. 4 Ein Unterhaltsschuldner, der nur Teilleistungen auf den geschuldeten Unterhalt e

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Feb. 2004 - V ZR 196/03

bei uns veröffentlicht am 06.02.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 196/03 Verkündet am: 6. Februar 2004 K a n i k, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein B

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Nov. 2002 - VIII ZB 66/02

bei uns veröffentlicht am 20.11.2002

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VIII ZB 66/02 vom 20. November 2002 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein ZPO § 259 Wurde Wohnraum gekündigt, weil der zahlungsunfähige Mieter über mehrere Monate hinweg keinen Mietzins zahlte, und er

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Mai 2004 - X ZR 234/02

bei uns veröffentlicht am 04.05.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 234/02 Verkündet am: 4. Mai 2004 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : ja BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 12. März 2008 - VIII ZR 71/07

bei uns veröffentlicht am 12.03.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 71/07 Verkündet am: 12. März 2008 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 13. März 2003 - IX ZR 181/99

bei uns veröffentlicht am 13.03.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 181/99 Verkündet am: 13. März 2003 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein EheG a.F. §§ 15a, 17 Abs. 2 (EGBGB n.

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Nov. 2006 - V ZR 71/06

bei uns veröffentlicht am 17.11.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 71/06 Verkündet am: 17. November 2006 Weschenfelder, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: n

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Nov. 2006 - LwZR 3/06

bei uns veröffentlicht am 24.11.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL LwZR 3/06 Verkündet am: 24. November 2006 Langendörfer-Kunz, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der Bundesgerichtshof, Senat für Landw

Oberlandesgericht München Endurteil, 19. Jan. 2017 - 23 U 1843/16

bei uns veröffentlicht am 19.01.2017

Tenor 1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 29.03.2016, Az. 23 O 21290/15, in der durch Beschluss vom 11.04.2016 berichtigten Fassung in Ziff. 1 und 2 des Tenors aufgehoben und die Klage auch

Amtsgericht München Endurteil, 09. Juni 2017 - 481 C 3768/17 WEG

bei uns veröffentlicht am 09.06.2017

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin für die Wohnung Nr. 92 zu Händen der Verwalterin 1.734,– EURO zu bezahlen. 2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin für die Wohnung Nr. 93 zu Händen der Verwal

Landesarbeitsgericht München Urteil, 14. Nov. 2014 - 6 Sa 640/13

bei uns veröffentlicht am 14.11.2014

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 21. Juni 2013 - 39 Ca 11319/12 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. II. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand

Oberlandesgericht München Endurteil, 21. Okt. 2015 - 7 U 1115/15

bei uns veröffentlicht am 21.10.2015

Gründe Oberlandesgericht München Az.: 7 U 1115/15 IM NAMEN DES VOLKES Verkündet am 21.10.2015 …, Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle 22 O 21639/14 LG München I In dem Rechtsstreit … - Kl

Oberlandesgericht München Schlussurteil, 01. Juni 2017 - 6 U 310/16

bei uns veröffentlicht am 01.06.2017

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Schlussurteil des Landgerichts München I vom 16.12.2015, Az. 21 O 25511/10, wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. III. Das Urteil

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 14. Mai 2018 - L 11 AS 165/17

bei uns veröffentlicht am 14.05.2018

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Bayreuth vom 06.10.2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Sozialgericht Bayreuth Urteil, 06. Okt. 2016 - S 17 AS 83/16

bei uns veröffentlicht am 06.10.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Zwischen den Beteiligten ist streitig ein Anspruch der Kläger auf Zahlung von 135,00 € monatlich

Amtsgericht Starnberg Endurteil, 15. März 2018 - 7 C 695/17

bei uns veröffentlicht am 15.03.2018

Tenor I. Die Beklagten zu 1), zu 2) und zu 3) werden samtverbindlich verurteilt, die Liegenschaft ..., Gebäude und Grundstück, samt allen Bestandteilen am 31.12.2019 zu räumen und an den Kläger herauszugeben. Im übrigen wird die

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 06. Aug. 2015 - 14 ZB 15.210

bei uns veröffentlicht am 06.08.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 10.117,38 Euro festgesetzt.

Landesarbeitsgericht München Urteil, 10. Feb. 2016 - 11 Sa 924/15

bei uns veröffentlicht am 10.02.2016

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Arbeitsgerichts München, Az.: 13 Ca 12671/14 vom 15.09.2015 wie folgt abgeändert: Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Landesarbeitsgericht Nürnberg Beschluss, 17. Dez. 2014 - 5 Ta 159/14

bei uns veröffentlicht am 17.12.2014

Tenor Die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bayreuth vom 03.09.2014, Aktenzeichen: 1 Ca 1208/13, wird zurückgewiesen. Gründe I. Der Kläger machte mit sein

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 06. März 2018 - 6 Sa 376/17

bei uns veröffentlicht am 06.03.2018

Diese Entscheidung zitiert Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 05. Februar 2015 - 2 Ca 1285/14 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. II. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbest

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 17. Mai 2017 - 7 Sa 219/16

bei uns veröffentlicht am 17.05.2017

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgericht Mainz vom 6. April 2016, Az. 1 Ca 1624/15, unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt insgesamt neu gefasst: 1. Die Beklagten zu

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Mai 2017 - II ZR 284/15

bei uns veröffentlicht am 16.05.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 284/15 Verkündet am: 16. Mai 2017 Stoll Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 14. Sept. 2016 - 30 U 9/16

bei uns veröffentlicht am 14.09.2016

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das am 09.12.2015 verkündete Urteil des Landgerichts Essen teilweise - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - abgeändert. Der Beklagte wird verurteilt, die gemäß Mietvertrag vom 22.09./04.10.2005 ange

Arbeitsgericht Dortmund Urteil, 08. Sept. 2016 - 3 Ca 953/16

bei uns veröffentlicht am 08.09.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt. 3. Der Streitwert wird auf 12.802,68 € festgesetzt. 1T a t b e s t a n d : 2Die Parteien streiten um Ansprüche aus betrieblicher Altersversorgung.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 07. Sept. 2016 - 4 Sa 409/15

bei uns veröffentlicht am 07.09.2016

Tenor I. Auf die Berufung des Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 13.8.2015 - 2 Ca 477/15 - wie folgt teilweise abgeändert: 1) Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 11. Mai 2016 - 4 Sa 346/15

bei uns veröffentlicht am 11.05.2016

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom2.6.2015 - 7 Ca 4361/14 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen wie folgt abgeändert: 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger rückständige Be

Arbeitsgericht Hamburg Urteil, 16. März 2016 - 28 Ca 387/15

bei uns veröffentlicht am 16.03.2016

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien zu unveränderten Bedingungen über den 31. Dezember 2005 fortbesteht. 2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Der Wert des Streitgegenstandes wird

Landgericht Dortmund Urteil, 22. Jan. 2016 - 3 O 539/14

bei uns veröffentlicht am 22.01.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits nach einem Streitwert von bis zu 200.000,00 € trägt die Klägerin. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vol

Oberlandesgericht Köln Urteil, 18. Sept. 2015 - 1 U 28/15

bei uns veröffentlicht am 18.09.2015

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 26.05.2015 (22 O 453/14 LG Köln) teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger aufer

Amtsgericht Essen Urteil, 26. Aug. 2015 - 196 C 37/15

bei uns veröffentlicht am 26.08.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 110 % des jeweils zu vollstreckbaren Betrages

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 25. Juni 2015 - I-10 U 206/14

bei uns veröffentlicht am 25.06.2015

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das am 26. November 2014 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld – Einzelrichterin – wie folgt abgeändert: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Klägerin. Da

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 20. Feb. 2015 - 4 Sa 573/14

bei uns veröffentlicht am 20.02.2015

Tenor Die Berufungen der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 25.04.2014 und das Ergänzungsurteil vom 04.07.2014 (19 Ca 7209/13) werden zurückgewiesen. Die Kosten der Berufungsinstanz hat die Beklagte zu tragen. Die Revision wird

Landgericht Freiburg Urteil, 05. Feb. 2015 - 3 S 230/14

bei uns veröffentlicht am 05.02.2015

Tenor 1. Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Amtsgerichts Freiburg vom 28.08.2014, Az. 54 C 2489/13 abgeändert und wie folgt neu gefasst: "Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 6.133,52 EUR nebst Zinsen in Höhe vo

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein Urteil, 17. Juni 2014 - 2 Sa 95/14

bei uns veröffentlicht am 17.06.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 11.02.2014 - 3 Ca 2872/13 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen di

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein Urteil, 17. Juni 2014 - 2 Sa 44/14

bei uns veröffentlicht am 17.06.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 27.11.2013 - 4 Ca 2318/13 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen di

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 08. Mai 2014 - 5 Sa 571/13

bei uns veröffentlicht am 08.05.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz -Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 17. Oktober 2013, Az. 7 Ca 576/13, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 13. März 2013 - 9 U 185/12

bei uns veröffentlicht am 13.03.2013

Tenor 1. Die Berufung des Klägers und der Drittwiderbeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 23. August 2012, Az. 6 O 25/12, wird zurückgewiesen.2. Von den Gerichtskosten des Berufungsverfahrens und den außergerichtlichen Kosten der

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 17. Jan. 2013 - 11 Sa 369/12

bei uns veröffentlicht am 17.01.2013

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 11.07.2012 - 4 Ca 424/12 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst: Die Beklagte

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 07. Sept. 2012 - 6 Sa 674/11

bei uns veröffentlicht am 07.09.2012

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 21.9.201, AZ: 6 Ca 558/11, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten über die Lage

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 16. Mai 2012 - 8 Sa 657/11

bei uns veröffentlicht am 16.05.2012

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 25.10.2011 - 2 Ca 1430/11 - wird zurückgewiesen. Auf die Anschlussberufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 25.10.2011

Landgericht Saarbrücken Urteil, 15. Feb. 2012 - 5 O 17/11

bei uns veröffentlicht am 15.02.2012

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt: 1) an den Kläger für die Zeit vom 01.01.2011 bis zum 31.01.2012 Euro 13.780,91 nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 02.08.2011 zu zahlen;

Oberlandesgericht Koblenz Urteil, 18. Nov. 2011 - 10 U 1111/10

bei uns veröffentlicht am 18.11.2011

Die Berufungen der Klägerin und der Beklagten gegen das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bad Kreuznach vom 3. September 2009 werden zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass die Beklagte der Klägerin lediglich 225,75 € nebst Zinsen an vorgericht

Bundesarbeitsgericht Urteil, 28. Juni 2011 - 3 AZR 137/09

bei uns veröffentlicht am 28.06.2011

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 2. September 2008 - 4 Sa 438/08 - wird zurückgewiesen.

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 12. Mai 2011 - 7 U 144/10

bei uns veröffentlicht am 12.05.2011

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 8.7.2010 (4 O 280/09 Ko) abgeändert: 1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, regelmäßige Auszahlungen vorzunehmen wi

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 10. Feb. 2011 - 10 Sa 529/10

bei uns veröffentlicht am 10.02.2011

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied - vom 27. Juli 2010, Az.: 5 Ca 367/10, abgeändert und die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen. Die Revis

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 27. Jan. 2011 - 10 Sa 433/10

bei uns veröffentlicht am 27.01.2011

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts  Kaiserslautern vom 13. Juli 2010, Az.: 8 Ca 541/10, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten

Bundesarbeitsgericht Urteil, 12. Okt. 2010 - 9 AZR 554/09

bei uns veröffentlicht am 12.10.2010

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 4. Dezember 2008 - 18 Sa 2121/08 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. Sept. 2010 - 9 AZR 515/09

bei uns veröffentlicht am 21.09.2010

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 18. Juni 2009 - 3 Sa 135/09 - aufgehoben.