Zivilprozessordnung - ZPO | § 277 Klageerwiderung; Replik

(1) In der Klageerwiderung hat der Beklagte seine Verteidigungsmittel vorzubringen, soweit es nach der Prozesslage einer sorgfältigen und auf Förderung des Verfahrens bedachten Prozessführung entspricht. Die Klageerwiderung soll ferner eine Äußerung dazu enthalten, ob einer Entscheidung der Sache durch den Einzelrichter Gründe entgegenstehen.

(2) Der Beklagte ist darüber, dass die Klageerwiderung durch den zu bestellenden Rechtsanwalt bei Gericht einzureichen ist, und über die Folgen einer Fristversäumung zu belehren.

(3) Die Frist zur schriftlichen Klageerwiderung nach § 275 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 beträgt mindestens zwei Wochen.

(4) Für die schriftliche Stellungnahme auf die Klageerwiderung gelten Absatz 1 Satz 1 und Absätze 2 und 3 entsprechend.

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Gesundheitsrecht: Zur Bestellung und Überprüfung von Arzneimitteln aus Ungarn durch deutschen Apotheker

11.07.2012

Bereitstellen von Medikamente zusammen mit einer Rechnung einer ungarischen Apotheke ist kein Verstoß gegen das Verbringungsverbot-BGH vom 12.01.12-Az:I ZR 211/10

Markenrecht: Zu Löschungsansprüchen wegen bösgläubiger Markenanmeldung und wegen Verfalls mangels rechtserhaltender Benutzung

19.12.2011

unterschliedliche Streitgegenstände: Löschungsansprüche wegen bösgläubiger Markenanmeldung und wegen Verfalls - BGH vom 09.06.11-Az:I ZR 41/10

Markenrecht: BCC

14.08.2011

BGH-Urteil vom 20.01.2011-Az: I ZR 10/09-Die Grenzziehung zwischen Branchenähnlichkeit und Branchenunähnlichkeit bei der Verwechslungsgefahr im Sinne von § 15 Abs. 2 MarkenG ist ebenso wie diejenige zwischen Waren- oder Die

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zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

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Zivilprozessordnung - ZPO | § 296 Zurückweisung verspäteten Vorbringens


(1) Angriffs- und Verteidigungsmittel, die erst nach Ablauf einer hierfür gesetzten Frist (§ 273 Abs. 2 Nr. 1 und, soweit die Fristsetzung gegenüber einer Partei ergeht, 5, § 275 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3, 4, § 276 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3, § 277) vorgebrac

Zivilprozessordnung - ZPO | § 521 Zustellung der Berufungsschrift und -begründung


(1) Die Berufungsschrift und die Berufungsbegründung sind der Gegenpartei zuzustellen. (2) Der Vorsitzende oder das Berufungsgericht kann der Gegenpartei eine Frist zur schriftlichen Berufungserwiderung und dem Berufungskläger eine Frist zur schr

Zivilprozessordnung - ZPO | § 275 Früher erster Termin


(1) Zur Vorbereitung des frühen ersten Termins zur mündlichen Verhandlung kann der Vorsitzende oder ein von ihm bestimmtes Mitglied des Prozessgerichts dem Beklagten eine Frist zur schriftlichen Klageerwiderung setzen. Andernfalls ist der Beklagte au
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Zivilprozessordnung - ZPO | § 275 Früher erster Termin


(1) Zur Vorbereitung des frühen ersten Termins zur mündlichen Verhandlung kann der Vorsitzende oder ein von ihm bestimmtes Mitglied des Prozessgerichts dem Beklagten eine Frist zur schriftlichen Klageerwiderung setzen. Andernfalls ist der Beklagte au

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Bundesgerichtshof Urteil, 21. Dez. 2011 - VIII ZR 166/11

bei uns veröffentlicht am 21.12.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 166/11 Verkündet am: 21. Dezember 2011 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Jan. 2012 - I ZR 211/10

bei uns veröffentlicht am 12.01.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 211/10 Verkündet am: 12.Januar 2012 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Juni 2011 - I ZR 41/10

bei uns veröffentlicht am 09.06.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 41/10 Verkündet am: 9. Juni 2011 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Feb. 2011 - IX ZB 237/09

bei uns veröffentlicht am 10.02.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 237/09 vom 10. Februar 2011 in dem Verbraucherinsolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 289 Abs. 1 Satz 1, § 290 Die Zurückweisung von nach dem Schlusstermin gehaltenen Vortr

Bundesgerichtshof Beschluss, 30. Mai 2006 - VI ZB 64/05

bei uns veröffentlicht am 30.05.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VI ZB 64/05 vom 30. Mai 2006 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ZPO §§ 93, 276, 307 Bei Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens kann der Beklagte den geltend gemachten Anspruch i

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Sept. 2008 - VIII ZR 85/08

bei uns veröffentlicht am 23.09.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VIII ZR 85/08 vom 23. September 2008 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 329 Abs. 2 Satz 2, § 524 Abs. 2 Satz 2 Die Zustellung einer bloßen Mitteilung der Geschäftsstelle über

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 18. Apr. 2016 - 11 CE 16.499

bei uns veröffentlicht am 18.04.2016

Tenor I. Die Anhörungsrüge wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe Die Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Senats vom 16. Februar 2016 (11 CE 16.15), mit de

Landgericht Nürnberg-Fürth Zwischenurteil, 07. Jan. 2016 - 3 S 4155/15

bei uns veröffentlicht am 07.01.2016

Gründe Landgericht Nürnberg-Fürth Az.: 3 S 4155/15 IM NAMEN DES VOLKES Verkündet am 07.01.2016 3 C 1767/14 AG Regensburg In dem Rechtsstreit ..., USA - Vereinigte Staaten - Klägerin und Berufungsklägerin

Oberlandesgericht München Beschluss, 30. Nov. 2015 - 34 AR 220/15

bei uns veröffentlicht am 30.11.2015

Tenor Örtlich zuständig ist das Landgericht Memmingen. Gründe I. Mit Klage vom 30.7.2014 zum Landgericht Augsburg (Az. 22 O 2818/14) machte die Klägerin gegen zwei Gesellschaften mit Sitz im Bezirk des Landgerichts M

Landgericht Bayreuth Endurteil, 19. März 2018 - 13 HK O 29/16

bei uns veröffentlicht am 19.03.2018

Tenor 1. Das Versäumnisurteil vom 29.6.2016 wird aufrecht erhalten. 2. Die Klägerin hat auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollst

Landgericht München I Beschluss, 07. Mai 2018 - 1 S 4634/18 WEG

bei uns veröffentlicht am 07.05.2018

Tenor 1. Die Kammer beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Sonthofen vom 28.02.2018, Az. 1 C 332/17 WEG, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil sie einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensicht

Landgericht Nürnberg-Fürth Schlussurteil, 26. Mai 2014 - 6 O 6620/13

bei uns veröffentlicht am 26.05.2014

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Schadensersatz in Höhe von 10.000,00 € zuzüglich weiterer 775,64 € an vorgerichtlichen Anwaltskosten, jeweils zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem Basiszinssatz ab

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 20. Dez. 2018 - 1 BvR 1155/18

bei uns veröffentlicht am 20.12.2018

Tenor 1. Das Urteil des Amtsgerichts Braunschweig vom 7. Dezember 2017 - 112 C 427/17 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Recht aus Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes. Es wird aufgehoben.

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Juli 2018 - XI ZR 572/16

bei uns veröffentlicht am 03.07.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 572/16 Verkündet am: 3. Juli 2018 Beširović Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 495 Abs. 1, §

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Mai 2018 - VI ZR 287/17

bei uns veröffentlicht am 15.05.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VI ZR 287/17 vom 15. Mai 2018 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 280, § 823 I; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 2; GG Art. 103 Abs. 1 a) Der Anspruch auf rechtliches Gehör wird verl

Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Mai 2018 - III ZR 429/16

bei uns veröffentlicht am 03.05.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 429/16 vom 3. Mai 2018 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2018:030518BIIIZR429.16.0 Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 3. Mai 2018 die Richter Seiters, Tombrink und Dr. Remmert sowie die Richterinnen

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil, 06. Juli 2017 - 5 U 24/17

bei uns veröffentlicht am 06.07.2017

Gründe 1 Sachverhalt: 2 Die Parteien streiten um den vom Kläger am 3. Dezember 2015 erklärten Widerruf eines am 13. April 2007 geschlossenen und noch valutierenden Verbraucherdarlehensvertrags. 3 Im ersten Rechtszug hat der Kläger beantragt,

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Mai 2017 - X ZR 120/15

bei uns veröffentlicht am 16.05.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 120/15 Verkündet am: 16. Mai 2017 Anderer Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Jan. 2017 - XI ZR 365/14

bei uns veröffentlicht am 10.01.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XI ZR 365/14 vom 10. Januar 2017 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2017:100117BXIZR365.14.0 Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 10. Januar 2017 durch den Vizepräsidenten Prof. Dr. Ellenberger, die Richter Ma

Landgericht Köln Urteil, 30. Juni 2016 - 7 O 332/15

bei uns veröffentlicht am 30.06.2016

Tenor 1.       Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 49489,71 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.10.2015 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2791,74 Euro nebst

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 29. Juni 2016 - 6 K 1107/16

bei uns veröffentlicht am 29.06.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Bet

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 24. Feb. 2016 - 6 U 51/14

bei uns veröffentlicht am 24.02.2016

Tenor A. Auf die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 21.03.2014 - Az. 7 O 100/13 im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt abgeändert: I. Die Beklagten wer

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Sept. 2015 - I ZR 105/14

bei uns veröffentlicht am 23.09.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I Z R 1 0 5 / 1 4 Verkündet am: 23. September 2015 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:.

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Mai 2015 - VII ZR 145/12

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR145/12 Verkündet am: 7. Mai 2015 Boppel, Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 09. März 2015 - 1 BvR 2819/14

bei uns veröffentlicht am 09.03.2015

Tenor 1. Das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 27. März 2014 - 15 S 102/13 - verletzt die Beschwerdeführer in ihrem Anspruch auf rechtliches Gehör aus Artikel 103 Absatz 1 des Grundgeset

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Jan. 2015 - I ZR 127/13

bei uns veröffentlicht am 22.01.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 1 2 7 / 1 3 Verkündet am: 22. Januar 2015 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 13. Nov. 2013 - 7 W 58/13

bei uns veröffentlicht am 13.11.2013

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Landgerichts Ravensburg - 4 O 147/13 - vom 10.09.2013 wird z u r ü c k g e w i e s e n . 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Bes

Bundesarbeitsgericht Urteil, 18. Jan. 2012 - 6 AZR 407/10

bei uns veröffentlicht am 18.01.2012

Tenor 1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 3. Juni 2010 - 26 Sa 263/10 - wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 27. Aug. 2010 - L 8 U 1427/10

bei uns veröffentlicht am 27.08.2010

Tenor Die Berufung des Klägers und die Anschlussberufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 09. Februar 2010 werden zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten Tatbestand   1 Zwischen den Bet

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 30. Apr. 2008 - 1 U 136/07

bei uns veröffentlicht am 30.04.2008

Tenor I. Der zweite Fristverlängerungsantrag der Kläger vom 10.03.2008, ihnen die Frist zur Stellungnahme auf den Hinweis des Senats vom 15.02.2008 nach § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO um einen weiteren Monat bis zum 25.04.2008 zu verlängern, wird zurückg

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 05. Sept. 2007 - 14 W 46/07

bei uns veröffentlicht am 05.09.2007

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Freiburg vom 10.05.2007 - 5 AR 2/07 - wird als unbegründet zurückgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. 3. D

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(1) Zur Vorbereitung des frühen ersten Termins zur mündlichen Verhandlung kann der Vorsitzende oder ein von ihm bestimmtes Mitglied des Prozessgerichts dem Beklagten eine Frist zur schriftlichen Klageerwiderung setzen. Andernfalls ist der Beklagte aufzufordern...
(1) Zur Vorbereitung des frühen ersten Termins zur mündlichen Verhandlung kann der Vorsitzende oder ein von ihm bestimmtes Mitglied des Prozessgerichts dem Beklagten eine Frist zur schriftlichen Klageerwiderung setzen. Andernfalls ist der Beklagte aufzufordern...
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