Zivilprozessordnung - ZPO | § 258 Klage auf wiederkehrende Leistungen
Bei wiederkehrenden Leistungen kann auch wegen der erst nach Erlass des Urteils fällig werdenden Leistungen Klage auf künftige Entrichtung erhoben werden.
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Referenzen - Gesetze
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Anzeigen >ZPO | § 259 Klage wegen Besorgnis nicht rechtzeitiger Leistung
Klage auf künftige Leistung kann außer den Fällen der §§ 257, 258 erhoben werden, wenn den Umständen nach die Besorgnis gerechtfertigt ist, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen werde.
Referenzen - Urteile
292 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.
Anzeigen >Bundesgerichtshof Urteil, 06. Dez. 2007 - IX ZR 284/03
06.12.2007
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BUNDESGERICHTSHOF
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IM NAMEN DES VOLKES
Versäumnisteilurteil und Schlussurteil
im schriftlichen Verfahren
IX ZR 284/03 Verkündet am:
6. Dezember 2007
Preuß
Justizangestellte
als Urkundsbeamtin
der Geschäftsstelle
in
Anzeigen >Bundesgerichtshof Urteil, 20. März 2013 - XII ZR 72/11
20.03.2013
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BUNDESGERICHTSHOF
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IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
XII ZR 72/11 Verkündet am:
20. März 2013
Küpferle,
Justizamtsinspektorin
als Urkundsbeamtin
der Geschäftsstelle
in der Familiensache
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: nein
...
Anzeigen >Bundesgerichtshof Beschluss, 31. Okt. 2003 - IXa ZB 200/03
31.10.2003
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BUNDESGERICHTSHOF
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BESCHLUSS
IXa ZB 200/03
vom
31. Oktober 2003
in dem Zwangsvollstreckungsverfahren
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: nein
ZPO § 751 Abs. 1
Die Vorauspfändung von Kontoguthaben für künftig fällig...
Anzeigen >Bundesgerichtshof Urteil, 05. März 2008 - XII ZR 150/05
05.03.2008
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BUNDESGERICHTSHOF
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IM NAMEN DES VOLKES
VERSÄUMNISURTEIL
XII ZR 150/05
Verkündet am:
5. März 2008
Küpferle
Justizamtsinspektorin
als Urkundsbeamtin
der Geschäftsstelle
in der Familiensache
Nachschlagewerk: ja
BGHZ:.