Bei wiederkehrenden Leistungen kann auch wegen der erst nach Erlass des Urteils fällig werdenden Leistungen Klage auf künftige Entrichtung erhoben werden.

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Referenzen - Veröffentlichungen | § 258 ZPO

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6 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren § 258 ZPO.

6 Artikel zitieren § 258 ZPO.

Energierecht: Zur Abschlagszahlung aus EEG-Einspeiseverhältnis

23.03.2015

Die Fälligkeit auf Zahlung von Abschlägen auf die zu erwartende Einspeisevergütung ist gegeben, wenn der Netzbetreiber anhand der Einspeiseleistung die Einspeisevergütung vorläufig berechnen kann.
Allgemeines

Familienrecht: Zur Nachforderung vergessenen Altersvorsorgeunterhalts

13.01.2015

Ein solcher Nachforderungsantrag ist nur möglich, wenn sich der schon vorliegende Unterhaltstitel eindeutig nur auf einen Teilbetrag des geschuldeten Unterhalts beschränkt.

Arbeitsrecht: Anpassung von Betriebsrenten

20.03.2011

Auch Rentner- und Abwicklungsgesellschaften haben eine Anpassung der Betriebsrenten nach § 16 BetrAVG zu prüfen - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Referenzen - Gesetze | § 258 ZPO

§ 258 ZPO zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

§ 258 ZPO wird zitiert von 1 anderen §§ im Zivilprozessordnung.

Zivilprozessordnung - ZPO | § 259 Klage wegen Besorgnis nicht rechtzeitiger Leistung


Klage auf künftige Leistung kann außer den Fällen der §§ 257, 258 erhoben werden, wenn den Umständen nach die Besorgnis gerechtfertigt ist, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen werde.

Referenzen - Urteile | § 258 ZPO

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291 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 258 ZPO.

Bundesgerichtshof Urteil, 20. März 2013 - XII ZR 72/11

bei uns veröffentlicht am 20.03.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 72/11 Verkündet am: 20. März 2013 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Beschluss, 31. Okt. 2003 - IXa ZB 200/03

bei uns veröffentlicht am 31.10.2003

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IXa ZB 200/03 vom 31. Oktober 2003 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein ZPO § 751 Abs. 1 Die Vorauspfändung von Kontoguthaben für künftig fällig werdende Unterhaltsansprüche ist z

Bundesgerichtshof Urteil, 05. März 2008 - XII ZR 150/05

bei uns veröffentlicht am 05.03.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL XII ZR 150/05 Verkündet am: 5. März 2008 Küpferle Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 1

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Dez. 2007 - IX ZR 284/03

bei uns veröffentlicht am 06.12.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Versäumnisteilurteil und Schlussurteil im schriftlichen Verfahren IX ZR 284/03 Verkündet am: 6. Dezember 2007 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rec

Bundesgerichtshof Urteil, 28. März 2007 - XII ZR 163/04

bei uns veröffentlicht am 28.03.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 163/04 Verkündet am: 28. März 2007 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Dez. 2009 - XII ZB 207/08

bei uns veröffentlicht am 02.12.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 207/08 vom 2. Dezember 2009 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 93; FamFG § 243 Nr. 4 Ein Unterhaltsschuldner, der nur Teilleistungen auf den geschuldeten Unterhalt e

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Okt. 2005 - VI ZR 312/04

bei uns veröffentlicht am 18.10.2005

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VI ZR 312/04 vom 18. Oktober 2005 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 197 a.F., 249 ff.; 843 Abs. 1 Renten wegen Vermehrung der Bedürfnisse (hier: regelmäßige Pflege eines

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Nov. 2002 - VIII ZB 66/02

bei uns veröffentlicht am 20.11.2002

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VIII ZB 66/02 vom 20. November 2002 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein ZPO § 259 Wurde Wohnraum gekündigt, weil der zahlungsunfähige Mieter über mehrere Monate hinweg keinen Mietzins zahlte, und er

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Jan. 2009 - XII ZR 119/07

bei uns veröffentlicht am 28.01.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 119/07 Verkündet am: 28. Januar 2009 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Nov. 2004 - XII ZR 120/02

bei uns veröffentlicht am 03.11.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 120/02 Verkündet am: 3. November 2004 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Jan. 2003 - III ZR 127/02

bei uns veröffentlicht am 16.01.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 127/02 Verkündet am: 16. Januar 2003 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Ve

Bundesgerichtshof Urteil, 02. März 2012 - V ZR 159/11

bei uns veröffentlicht am 02.03.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL V ZR 159/11 Verkündet am: 2. März 2012 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein B

Bundesgerichtshof Urteil, 13. März 2003 - IX ZR 181/99

bei uns veröffentlicht am 13.03.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 181/99 Verkündet am: 13. März 2003 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein EheG a.F. §§ 15a, 17 Abs. 2 (EGBGB n.

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Mai 2003 - IV ZR 121/02

bei uns veröffentlicht am 07.05.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 121/02 Verkündet am: 7. Mai 2003 Fritz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein _____________________ B

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Nov. 2006 - V ZR 71/06

bei uns veröffentlicht am 17.11.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 71/06 Verkündet am: 17. November 2006 Weschenfelder, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: n

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Juli 2003 - V ZR 275/02

bei uns veröffentlicht am 18.07.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 275/02 Verkündet am: 18. Juli 2003 K a n i k, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein B

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 29. Feb. 2016 - B 3 K 15.133

bei uns veröffentlicht am 29.02.2016

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Bayreuth Aktenzeichen: B 3 K 15.133 Im Namen des Volkes Urteil vom 29.02.2016 3. Kammer Sachgebiets-Nr. 221 Hauptpunkte: - Hälfteklausel; - gesteigerte Beg

Landgericht München I Endurteil, 05. Feb. 2016 - 14 HK O 13168/13

bei uns veröffentlicht am 05.02.2016

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 36.271,20 zuzüglich Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils € 12.090,40 ab dem 01.04.2013, 01.05.2013 und 01.06.2013 zu bezah

Oberlandesgericht München Endurteil, 19. Jan. 2017 - 23 U 1843/16

bei uns veröffentlicht am 19.01.2017

Tenor 1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 29.03.2016, Az. 23 O 21290/15, in der durch Beschluss vom 11.04.2016 berichtigten Fassung in Ziff. 1 und 2 des Tenors aufgehoben und die Klage auch

Amtsgericht München Endurteil, 09. Juni 2017 - 481 C 3768/17 WEG

bei uns veröffentlicht am 09.06.2017

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin für die Wohnung Nr. 92 zu Händen der Verwalterin 1.734,– EURO zu bezahlen. 2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin für die Wohnung Nr. 93 zu Händen der Verwal

Amtsgericht Bad Neustadt a.d. Saale Endurteil, 09. März 2016 - 1 C 568/15

bei uns veröffentlicht am 09.03.2016

Gründe Amtsgericht Bad Neustadt a. d. Saale Az.: 1 C 568/15 IM NAMEN DES VOLKES In dem Rechtsstreit ... - Klägerin - Prozessbevollmächtigter: ... gegen ... - Beklagte - Prozessbevollmächtigt

Oberlandesgericht München Endurteil, 30. Nov. 2016 - 7 U 2038/16

bei uns veröffentlicht am 30.11.2016

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 18.4.2016 (Az.: 10 HK O 23027/15) in Ziffern I. - III. abgeändert und neu gefasst wie folgt: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.8

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 14. Mai 2018 - L 11 AS 165/17

bei uns veröffentlicht am 14.05.2018

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Bayreuth vom 06.10.2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Amtsgericht Hof Endurteil, 18. Mai 2015 - 17 C 156/15

bei uns veröffentlicht am 18.05.2015

Tenor 1. Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger ab 01.01.2015 einen jährlichen Erbbauzinsbetrag in Höhe von 1.299,39 € für das von den Beklagten bewohnte Wohnhaus ... zu bezahlen. 2. Die Beklagt

Landgericht München I Endurteil, 17. Dez. 2015 - 31 O 13913/15

bei uns veröffentlicht am 17.12.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig

Landesarbeitsgericht München Urteil, 04. Nov. 2015 - 10 Sa 523/15

bei uns veröffentlicht am 04.11.2015

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 23.04.2015, 6 Ca 13099/14 abgeändert und wie folgt neu gefasst. 1.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.076,54 €

Sozialgericht Bayreuth Urteil, 06. Okt. 2016 - S 17 AS 83/16

bei uns veröffentlicht am 06.10.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Zwischen den Beteiligten ist streitig ein Anspruch der Kläger auf Zahlung von 135,00 € monatlich

Arbeitsgericht München Endurteil, 20. Apr. 2016 - 34 Ca 7847/15

bei uns veröffentlicht am 20.04.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Der Streitwert wird auf € 13.578,30 festgesetzt. Tatbestand Die Parteien streiten um die Höhe einer Wi

Landesarbeitsgericht München Urteil, 26. Okt. 2017 - 4 Sa 68/17

bei uns veröffentlicht am 26.10.2017

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 21. Dezember 2016 - 8 Ca 6862/16 - wird auf Kosten der Beklagten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor des Endurteils des Arbeitsgerichts

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 13. Aug. 2014 - 8 W 1409/14

bei uns veröffentlicht am 13.08.2014

Tenor Die Beschwerde der Beklagten gegen den Streitwertbeschluss des Landgerichts Regensburg vom 21.05.2014 wird zurückgewiesen. Gründe Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Die angefochtene Wertfe

Arbeitsgericht Nürnberg Urteil, 02. März 2016 - 4 Ca 5054/15

bei uns veröffentlicht am 02.03.2016

Tatbestand Die Parteien streiten über die Höhe einer von der Beklagten zu zahlenden Fahrtkostenentschädigung. Die Klägerin, die in der A-Straße in A-Stadt wohnt, ist seit 01.09.1989 als Fernmeldehauptsekretärin bei der Beklagten

Oberlandesgericht München Beschluss, 30. Mai 2016 - 28 U 481/16

bei uns veröffentlicht am 30.05.2016

Tenor 1. Die Berufung der Klagepartei gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 17.12.2015, Aktenzeichen 31 O 13913/15, wird zurückgewiesen. 2. Die Klagepartei hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Das i

Bundesarbeitsgericht Urteil, 25. Sept. 2018 - 3 AZR 505/17

bei uns veröffentlicht am 25.09.2018

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 27. Juli 2017 - 7 Sa 32/17 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 25. Sept. 2018 - 3 AZR 402/17

bei uns veröffentlicht am 25.09.2018

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 20. Juli 2017 - 7 Sa 24/17 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 25. Sept. 2018 - 3 AZR 289/17

bei uns veröffentlicht am 25.09.2018

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 22. Februar 2017 - 6 Sa 972/16 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 25. Sept. 2018 - 3 AZR 468/17

bei uns veröffentlicht am 25.09.2018

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 11. Juli 2017 - 4 Sa 100/16 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte Zinsen ab dem 26

Bundesarbeitsgericht Urteil, 25. Sept. 2018 - 3 AZR 407/17

bei uns veröffentlicht am 25.09.2018

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 29. Juni 2017 - 7 Sa 29/17 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 25. Sept. 2018 - 3 AZR 333/17

bei uns veröffentlicht am 25.09.2018

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 15. Juni 2017 - 7 Sa 6/17 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte Zinsen ab dem 26.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 25. Sept. 2018 - 3 AZR 466/17

bei uns veröffentlicht am 25.09.2018

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 18. Juli 2017 - 4 Sa 22/17 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 25. Sept. 2018 - 3 AZR 356/17

bei uns veröffentlicht am 25.09.2018

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 15. Juni 2017 - 7 Sa 4/17 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte Zinsen ab dem 26.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 25. Sept. 2018 - 3 AZR 502/17

bei uns veröffentlicht am 25.09.2018

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 27. Juli 2017 - 7 Sa 43/17 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 25. Sept. 2018 - 3 AZR 485/17

bei uns veröffentlicht am 25.09.2018

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 18. Juli 2017 - 4 Sa 33/17 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte Zinsen ab dem 26.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 25. Sept. 2018 - 3 AZR 504/17

bei uns veröffentlicht am 25.09.2018

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 27. Juli 2017 - 7 Sa 44/17 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 25. Sept. 2018 - 3 AZR 364/17

bei uns veröffentlicht am 25.09.2018

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 15. Juni 2017 - 7 Sa 93/16 - teilweise aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 25. Sept. 2018 - 3 AZR 503/17

bei uns veröffentlicht am 25.09.2018

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 27. Juli 2017 - 7 Sa 41/17 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 25. Sept. 2018 - 3 AZR 335/17

bei uns veröffentlicht am 25.09.2018

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 1. Juni 2017 - 7 Sa 1/17 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte Zinsen ab dem 26. S

Bundesarbeitsgericht Urteil, 25. Sept. 2018 - 3 AZR 355/17

bei uns veröffentlicht am 25.09.2018

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 29. Juni 2017 - 7 Sa 15/17 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 25. Sept. 2018 - 3 AZR 334/17

bei uns veröffentlicht am 25.09.2018

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 1. Juni 2017 - 7 Sa 96/16 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte Zinsen ab dem 26.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 25. Sept. 2018 - 3 AZR 358/17

bei uns veröffentlicht am 25.09.2018

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 15. Juni 2017 - 7 Sa 26/17 - aufgehoben, soweit di

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 26. März 2018 - 3 Sa 196/17

bei uns veröffentlicht am 26.03.2018

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 01.03.2017 - 11 Ca 3170/16 - wird mit der Maßgabe der Ziffer 2 dieses Urteils zurückgewiesen. 2. Ziffer 1. und 2. des Urteils des Arbeitsgerichts Koblenz