Strafprozeßordnung - StPO | § 57 Belehrung
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Strafprozeßordnung Inhaltsverzeichnis
Vor der Vernehmung werden die Zeugen zur Wahrheit ermahnt und über die strafrechtlichen Folgen einer unrichtigen oder unvollständigen Aussage belehrt. Auf die Möglichkeit der Vereidigung werden sie hingewiesen. Im Fall der Vereidigung sind sie über die Bedeutung des Eides und darüber zu belehren, dass der Eid mit oder ohne religiöse Beteuerung geleistet werden kann.
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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18/04/2015 14:02
Dem Eid stehen gleich1.die den Eid ersetzende Bekräftigung,2.die Berufung auf einen früheren Eid oder auf eine frühere Bekräftigung.dient der Gleichstellung einer Bekräftigung (Nr. 1) und einer Berufung (Nr. 2) mit dem Eid in den Vorschriften und .
18/04/2015 09:05
Online-Kommentar zu eidesgleichen Bekräftigungen - § 155 StGB - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
SubjectsStrafrecht
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(1) Die Entscheidung, ob die Vollstreckung des Restes einer Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden soll (§§ 57 bis 58 des Strafgesetzbuches) sowie die Entscheidung, daß vor Ablauf einer bestimmten Frist ein solcher Antrag des Verurteilten un
(1) Freiheitsstrafen und Ersatzfreiheitsstrafen sollen unmittelbar nacheinander vollstreckt werden.
(2) Sind mehrere Freiheitsstrafen oder Freiheitsstrafen und Ersatzfreiheitsstrafen nacheinander zu vollstrecken, so unterbricht die Vollstreckungs
(1) Beschließt das Gericht die Aussetzung der Vollstreckung des Restes einer Freiheitsstrafe mindestens drei Monate vor dem Zeitpunkt der Entlassung, so verlängert sich die Bewährungszeit um die Zeit von der Rechtskraft der Aussetzungsentscheidung bi
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published on 11/11/2009 00:00
5 StR 460/08 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 11. November 2009 in der Strafsache gegen wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 11. November 2009, an der teilgenommen haben: Vorsitze
published on 27/06/2001 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 174/01 vom 27. Juni 2001 in der Strafsache gegen wegen Mordes u.a. Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführers am 27. Juni 2001 gemäß § 349 Abs. 2
published on 17/10/2018 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 99/18 vom 17. Oktober 2018 in der Strafsache gegen wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschw
published on 26/08/2003 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 282/03 vom 26. August 2003 in der Strafsache gegen wegen Anstiftung zum schweren Raub Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 26. August 2003 beschlossen : Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil de
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