Strafprozeßordnung - StPO | § 138 Wahlverteidiger

(1) Zu Verteidigern können Rechtsanwälte sowie die Rechtslehrer an deutschen Hochschulen im Sinne des Hochschulrahmengesetzes mit Befähigung zum Richteramt gewählt werden.

(2) Andere Personen können nur mit Genehmigung des Gerichts gewählt werden. Gehört die gewählte Person im Fall der notwendigen Verteidigung nicht zu den Personen, die zu Verteidigern bestellt werden dürfen, kann sie zudem nur in Gemeinschaft mit einer solchen als Wahlverteidiger zugelassen werden.

(3) Können sich Zeugen, Privatkläger, Nebenkläger, Nebenklagebefugte und Verletzte eines Rechtsanwalts als Beistand bedienen oder sich durch einen solchen vertreten lassen, können sie nach Maßgabe der Absätze 1 und 2 Satz 1 auch die übrigen dort genannten Personen wählen.

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Referenzen - Gesetze | § 138 StPO

§ 138 StPO zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

§ 138 StPO wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Steuerberatungsgesetz - StBerG | § 107 Verteidigung


(1) Zu Verteidigern im berufsgerichtlichen Verfahren vor dem Landgericht und vor dem Oberlandesgericht können außer den in § 138 Abs. 1 der Strafprozeßordnung genannten Personen auch Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte gewählt werden. (2) §

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - OWiG 1968 | § 60 Verteidigung


Ist die Mitwirkung eines Verteidigers im Verfahren der Verwaltungsbehörde geboten (§ 140 Absatz 2 der Strafprozeßordnung), so ist für dessen Bestellung die Verwaltungsbehörde zuständig. Sie entscheidet auch über die Zulassung anderer Personen als Ver
§ 138 StPO wird zitiert von 1 anderen §§ im Strafprozeßordnung.

Strafprozeßordnung - StPO | § 148a Durchführung von Überwachungsmaßnahmen


(1) Für die Durchführung von Überwachungsmaßnahmen nach § 148 Abs. 2 ist der Richter bei dem Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk die Vollzugsanstalt liegt. Ist eine Anzeige nach § 138 des Strafgesetzbuches zu erstatten, so sind Schriftstücke oder

Referenzen - Urteile | § 138 StPO

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18 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 138 StPO.

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. März 2019 - 1 StR 532/18

bei uns veröffentlicht am 13.03.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 532/18 vom 13. März 2019 in der Strafsache gegen wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung u.a. ECLI:DE:BGH:2019:130319B1STR532.18.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwe

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Nov. 2010 - 1 StR 544/09

bei uns veröffentlicht am 02.11.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 544/09 vom 2. November 2010 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. wegen zu 1. und 3.: Steuerhinterziehung u.a. zu 2.: Steuerhinterziehung Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 2. November 2010 gemä

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Feb. 2002 - 5 StR 617/01

bei uns veröffentlicht am 05.02.2002

Nachschlagewerk: ja/nein BGHSt : ja Veröffentlichung: ja StPO §§ 44; 138 Abs. 1; 302 Abs. 1 Satz 1; 338 Nr. 5 In einem Fall notwendiger Verteidigung begründet die alleinige Mitwirkung eines nicht als Rechtsanwalt zugelassenen Scheinverteidigers

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Juli 2002 - 5 StR 617/01

bei uns veröffentlicht am 09.07.2002

5 StR 617/01 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 9. Juli 2002 in der Strafsache gegen wegen Betruges u.a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 9. Juli 2002 beschlossen: Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Be

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Jan. 2011 - V ZB 297/10

bei uns veröffentlicht am 27.01.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 297/10 vom 27. Januar 2011 in der Abschiebungshaftsache Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 27. Januar 2011 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger, die Richterin Dr. Stresemann, die Richter Dr. C

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Juni 2006 - 4 StR 192/06

bei uns veröffentlicht am 20.06.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 192/06 vom 20. Juni 2006 in der Strafsache gegen wegen Vergewaltigung u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 20. Juni 2006

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Jan. 2003 - 5 StR 251/02

bei uns veröffentlicht am 15.01.2003

Nachschlagewerk: ja BGHSt : ja Veröffentlichung : ja StPO § 142 Abs. 1 Gebotene Ablehnung der Bestellung eines vom Beschuldigten bezeichneten Rechtsanwalts zum Pflichtverteidiger bei konkreter Gefahr einer Interessenkollision in einem Fall sukzessi

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Juli 2006 - 1 StR 147/06

bei uns veröffentlicht am 27.07.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 147/06 vom 27. Juli 2006 in der Strafsache gegen wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 27. Juli 2006 beschlossen: Die Revision de

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. März 2000 - 2 ARs 489/99

bei uns veröffentlicht am 20.03.2000

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 489/99 2 AR 217/99 vom 20. März 2000 in dem Ermittlungsverfahren gegen 1. 2. 3. wegen Vereitelns der Zwangsvollstreckung, Betruges u.a. hier: Ausschließung des Rechtsanwalts S. als Verteidiger des Mitbeschul

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Nov. 2006 - 1 StR 474/06

bei uns veröffentlicht am 09.11.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 474/06 vom 9. November 2006 in der Strafsache gegen wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 9. November 2006 beschlossen : Die Revision des Angeklagten geg

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Aug. 2003 - 5 StR 232/03

bei uns veröffentlicht am 28.08.2003

Nachschlagewerk: ja BGHSt : ja zu 1 und 2 Veröffentlichung: ja StPO § 138 Abs. 1 Als Verteidiger kann nach § 138 Abs. 1 StPO auch ein Fachhochschullehrer mit Befähigung zum Richteramt gewählt werden. BGH, Beschl. vom. 28. August 2003

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 23. Jan. 2019 - 1 Ws 1/19

bei uns veröffentlicht am 23.01.2019

Tenor Es wird festgestellt, dass die Beschwerde der Angeklagten gegen den Beschluss der 1. Strafkammer des Landgerichts Bamberg vom 31.08.2018 erledigt ist. Gründe I. Die Angeklagte wurde mit Urteil des Am

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 16. Jan. 2017 - 2 Ws 371/16

bei uns veröffentlicht am 16.01.2017

Tenor 1. Die Beschwerde des Angeklagten gegen den Beschluss des Landgerichts Freiburg vom 23. August 2016 wird als unbegründet verworfen. 2. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Gründe   I. 1 Dem

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 20. Dez. 2016 - 1 WB 21/16

bei uns veröffentlicht am 20.12.2016

Tatbestand 1 Der Antragsteller wendet sich gegen die Feststellung eines Sicherheitsrisikos in seiner erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü 3)

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 28. Juli 2015 - 2 BvR 2558/14, 2 BvR 2571/14, 2 BvR 2573/14

bei uns veröffentlicht am 28.07.2015

Gründe A. 1 Die Verfassungsbeschwerden richten sich gegen eine strafrechtliche Verurteilung. Zu

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 24. Apr. 2015 - 4 Ws 117/15

bei uns veröffentlicht am 24.04.2015

Tenor 1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Ravensburg vom 11. Dezember 2014 wird als unbegründet verworfen. Der Antragsteller hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.