Strafprozeßordnung - StPO | § 125 Zuständigkeit für den Erlass des Haftbefehls

Strafprozeßordnung - StPO | § 125 Zuständigkeit für den Erlass des Haftbefehls
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Anwälte | {{shorttitle}}
Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

Strafprozeßordnung Inhaltsverzeichnis

(1) Vor Erhebung der öffentlichen Klage erläßt der Richter bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk ein Gerichtsstand begründet ist oder der Beschuldigte sich aufhält, auf Antrag der Staatsanwaltschaft oder, wenn ein Staatsanwalt nicht erreichbar und Gefahr im Verzug ist, von Amts wegen den Haftbefehl.

(2) Nach Erhebung der öffentlichen Klage erläßt den Haftbefehl das Gericht, das mit der Sache befaßt ist, und, wenn Revision eingelegt ist, das Gericht, dessen Urteil angefochten ist. In dringenden Fällen kann auch der Vorsitzende den Haftbefehl erlassen.

ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

1 Anwälte | {{shorttitle}}


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Languages
EN, DE
{{count_recursive}} Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen
1 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
{{count_recursive}} Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.

16/11/2011 10:40

Genussscheine sind Kredite im Sinne des § 265b StGB - OLG Hamm vom 20.12.07 - Az: 3 Ws 676/07 - Anwalt für Wirtschaftsrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
SubjectsStrafrecht
{{count_recursive}} Artikel zitieren {{shorttitle}}.
3 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}


(1) Bis zur Rechtskraft des Urteils kann der Richter vorläufige Anordnungen über die Erziehung des Jugendlichen treffen oder die Gewährung von Leistungen nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch anregen. (2) Der Richter kann die einstweilige Unterbr
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} §§ in anderen Gesetzen.

(1) Sind dringende Gründe für die Annahme vorhanden, daß jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit (§§ 20, 21 des Strafgesetzbuches) begangen hat und daß seine Unterbringung in einem psychiatrisc

(1) Erachtet die Staatsanwaltschaft die Vornahme einer gerichtlichen Untersuchungshandlung für erforderlich, so stellt sie ihre Anträge vor Erhebung der öffentlichen Klage bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk sie oder ihre den Antrag stellende Zweig
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} anderen §§ im {{customdata_jurabk}}.
22 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

moreResultsText

published on 27/06/2018 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 616/17 vom 27. Juni 2018 in der Strafsache gegen wegen Steuerhinterziehung u.a. ECLI:DE:BGH:2018:270618B1STR616.17.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anh
published on 28/06/2018 00:00

BUNDESGERICHTSHOF HAFTBEFEHL StB 11/18 vom 28. Juni 2018 in dem Ermittlungsverfahren gegen wegen Verdachts der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung u.a. ECLI:DE:BGH:2018:280618BSTB11.18.0 Der 3. Strafsenat des Bunde
published on 11/04/2013 00:00

5 StR 261/12 (alt: 5 StR 555/09) BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL vom 11. April 2013 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Rechtsbeugung u.a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 11. April 2013, an der teil
published on 23/10/2003 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 9/03 Verkündet am: 23. Oktober 2003 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja a) BGB § 839 (
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.