Strafprozeßordnung - StPO | § 72 Anwendung der Vorschriften über Zeugen auf Sachverständige
Strafprozeßordnung - StPO | § 72 Anwendung der Vorschriften über Zeugen auf Sachverständige
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Strafprozeßordnung Inhaltsverzeichnis
Auf Sachverständige ist der sechste Abschnitt über Zeugen entsprechend anzuwenden, soweit nicht in den nachfolgenden Paragraphen abweichende Vorschriften getroffen sind.
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(1) Die Vorschriften über die Strafvollstreckung gelten für die Vollstreckung von Maßregeln der Besserung und Sicherung sinngemäß, soweit nichts anderes bestimmt ist.
(2) § 453 gilt auch für die nach den §§ 68a bis 68d des Strafgesetzbuches zu tr
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3 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 23/10/2001 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 376/01 vom 23. Oktober 2001 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen versuchten Mordes u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 23. Oktober 2001 beschlossen : Die Revisionen der Angeklagten gegen das U
published on 14/09/2010 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 573/09 vom 14. September 2010 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja ___________________________________ StPO § 136a KonsG § 7 1. Das Gespräch, das ein Konsularbeamter mit einem in ausländischer Ha
published on 25/03/2003 00:00
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Dolmetschers S. wird der Ordnungsgeldbeschluss des Landgerichts X vom 23. Oktober 2002 aufgehoben.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Dolmetscher insoweit erwachsenen notwendigen Auslagen trägt
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