Strafprozeßordnung - StPO | § 34a Eintritt der Rechtskraft bei Verwerfung eines Rechtsmittels durch Beschluss

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Strafprozeßordnung Inhaltsverzeichnis

Führt nach rechtzeitiger Einlegung eines Rechtsmittels ein Beschluß unmittelbar die Rechtskraft der angefochtenen Entscheidung herbei, so gilt die Rechtskraft als mit Ablauf des Tages der Beschlußfassung eingetreten.

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published on 27.07.2011 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 303/11 vom 27. Juli 2011 in der Strafsache gegen wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und na
published on 10.01.2008 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 626/07 vom 10. Januar 2008 in der Strafsache gegen wegen gefährlicher Körperverletzung u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführers am 10. Janu
published on 08.08.2017 00:00

Tenor I. Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts vom 6. April 2017 im Rechtsfolgenausspruch dahin abgeändert, dass – die Geldbuße auf 500 Euro festgesetzt und – dem Betroffenen
published on 15.02.2017 00:00

Tenor I. Auf die Rechtsbeschwerde der Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts vom 30. Juni 2016 aufgehoben. II. Der Einspruch der Betroffenen gegen den Bußgeldbescheid der Zentralen Bußgeldstelle im Bayerischen Polizei
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