Strafprozeßordnung - StPO | § 104 Durchsuchung von Räumen zur Nachtzeit
(1) Zur Nachtzeit dürfen die Wohnung, die Geschäftsräume und das befriedete Besitztum nur in folgenden Fällen durchsucht werden:
- 1.
bei Verfolgung auf frischer Tat, - 2.
bei Gefahr im Verzug, - 3.
wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass während der Durchsuchung auf ein elektronisches Speichermedium zugegriffen werden wird, das als Beweismittel in Betracht kommt, und ohne die Durchsuchung zur Nachtzeit die Auswertung des elektronischen Speichermediums, insbesondere in unverschlüsselter Form, aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre oder - 4.
zur Wiederergreifung eines entwichenen Gefangenen.
(2) Diese Beschränkung gilt nicht für Räume, die zur Nachtzeit jedermann zugänglich oder die der Polizei als Herbergen oder Versammlungsorte bestrafter Personen, als Niederlagen von Sachen, die mittels Straftaten erlangt sind, oder als Schlupfwinkel des Glücksspiels, des unerlaubten Betäubungsmittel- und Waffenhandels oder der Prostitution bekannt sind.
(3) Die Nachtzeit umfasst den Zeitraum von 21 bis 6 Uhr.
Referenzen - Gesetze | § 2 ErdölBevG 2012
§ 2 ErdölBevG 2012 zitiert oder wird zitiert von 3 §§.
§ 2 ErdölBevG 2012 wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.
Vereinsgesetz - VereinsG | § 4 Ermittlungen
(1) Die Verbotsbehörde kann für ihre Ermittlungen die Hilfe der für die Wahrung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zuständigen Behörden und Dienststellen in Anspruch nehmen. Ermittlungsersuchen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Hei
Bundespolizeigesetz - BGSG 1994 | § 45 Betreten und Durchsuchung von Wohnungen
(1) Die Bundespolizei kann eine Wohnung ohne Einwilligung des Inhabers betreten und durchsuchen, wenn1.Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß sich in ihr eine Person befindet, die nach § 25 Abs. 3 vorgeführt oder nach § 39 in Gewahrsam genommen wer
§ 2 ErdölBevG 2012 wird zitiert von 1 anderen §§ im Erdölbevorratungsgesetz.
Strafprozeßordnung - StPO | § 106 Hinzuziehung des Inhabers eines Durchsuchungsobjekts
(1) Der Inhaber der zu durchsuchenden Räume oder Gegenstände darf der Durchsuchung beiwohnen. Ist er abwesend, so ist, wenn möglich, sein Vertreter oder ein erwachsener Angehöriger, Hausgenosse oder Nachbar zuzuziehen.
(2) Dem Inhaber oder der in
11 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 2 ErdölBevG 2012.
Bundesgerichtshof Urteil, 18. Apr. 2007 - 5 StR 546/06
bei uns veröffentlicht am 18.04.2007
Nachschlagewerk ja BGHSt ja Veröffentlichung ja Art. 13 Abs. 2 GG; § 105 Abs. 1 Satz 1 StPO Eine bewusste Missachtung oder gleichgewichtig grobe Verkennung der Voraussetzungen des für Wohnungsdurchsuchungen bestehenden Richtervorbehalts kann
Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 30. Aug. 2018 - Au 8 S 18.1436
bei uns veröffentlicht am 30.08.2018
Tenor
I. Die aufschiebende Wirkung der am 20. August 2018 erhobenen Klage des Antragstellers gegen den Platzverweis und das Kontaktverbot vom 17. August 2018 jeweils in Gestalt des Änderungsbescheids vom 23. August 2018 wird wiederher
Oberlandesgericht München Endurteil, 22. Aug. 2017 - 18 U 1632/17 Pre
bei uns veröffentlicht am 22.08.2017
Tenor
1. Die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 3.5.2017 wird zurückgewiesen.
2. Die Verfügungsbeklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Gründe
(teilw
Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 01. Juni 2017 - Au 4 V 17.586
bei uns veröffentlicht am 01.06.2017
Tenor
I. Der Antragstellerin wird gestattet, die Wohnung des Antragsgegners und sämtliche zugehöriger Nebengebäude im Anwesen …, zum Zwecke der Sicherstellung der in der Waffenbesitzkarte Nr. ... vom 2.9.1999 eingetragenen Schu
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 20. März 2015 - 10 B 12.2280
bei uns veröffentlicht am 20.03.2015
Gründe
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof München
10 B 12.2280
Im Namen des Volkes
Urteil
vom 20. März 2015
(VG München, Entscheidung vom 20. April 2011, Az.: M 7 K 10.2352)
10. Senat
Sachgebietsschlüssel:
Bundesverfassungsgericht Urteil, 24. Juli 2018 - 2 BvR 309/15, 2 BvR 502/16
bei uns veröffentlicht am 24.07.2018
Tenor
1. Die Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
2. a) § 25 des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahm
Bundesverfassungsgericht Beschluss, 16. Juni 2015 - 2 BvR 2718/10, 2 BvR 1849/11, 2 BvR 2808/11
bei uns veröffentlicht am 16.06.2015
Tenor
1. Die Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
2. Der Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 30. Aug
Sozialgericht Stuttgart Urteil, 25. Nov. 2010 - S 10 KR 7938/09
bei uns veröffentlicht am 25.11.2010
Tenor
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.161,32 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.09.2009 zu zahlen.2. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Tatbestand
1 Zwisch
Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 23. Sept. 2010 - 1 SsBs 6/10, 1 Ss Bs 6/10
bei uns veröffentlicht am 23.09.2010
Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Grünstadt vom 14.12.2009 wird auf Kosten des Betroffenen als unbegründet verworfen.
Gründe
I.
1
1. Der Bußgeldrichter des Amtsgerichts Grünstadt hat den Betroffenen am 14.
Landgericht Stendal Beschluss, 20. Jan. 2010 - 501 Qs 3/10
bei uns veröffentlicht am 20.01.2010
Tenor
Auf die Beschwerde des Beschuldigten wird der Beschluss des Amtsgerichts Stendal (Gz.: 21 Gs .... Js 10954/09 – ...../09) vom 27. November 2009 über die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis und die Anordnung der Beschlagnahme - Verwahrun
Landgericht Schwerin Beschluss, 09. Feb. 2009 - 33 Qs 9/09
bei uns veröffentlicht am 09.02.2009
Tenor
Auf die Beschwerde des Beschuldigten wird der Beschluss des Amtsgerichts Schwerin (Gesch.-Nr.: 35 Gs 161/08) vom 23.09.2008 über die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis und die Anordnung der Beschlagnahme - Verwahrung - des Führerscheins