Strafprozeßordnung - StPO | § 130 Haftbefehl vor Stellung eines Strafantrags

Wird wegen Verdachts einer Straftat, die nur auf Antrag verfolgbar ist, ein Haftbefehl erlassen, bevor der Antrag gestellt ist, so ist der Antragsberechtigte, von mehreren wenigstens einer, sofort von dem Erlaß des Haftbefehls in Kenntnis zu setzen und davon zu unterrichten, daß der Haftbefehl aufgehoben werden wird, wenn der Antrag nicht innerhalb einer vom Richter zu bestimmenden Frist, die eine Woche nicht überschreiten soll, gestellt wird. Wird innerhalb der Frist Strafantrag nicht gestellt, so ist der Haftbefehl aufzuheben. Dies gilt entsprechend, wenn eine Straftat nur mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgbar ist. § 120 Abs. 3 ist anzuwenden.

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Strafprozeßordnung - StPO | § 120 Aufhebung des Haftbefehls


(1) Der Haftbefehl ist aufzuheben, sobald die Voraussetzungen der Untersuchungshaft nicht mehr vorliegen oder sich ergibt, daß die weitere Untersuchungshaft zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe oder Maßregel der Besserung und Sich

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Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Juli 2014 - AK 14/14

bei uns veröffentlicht am 02.07.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS AK 1 3 - 1 4 / 1 4 vom 2. Juli 2014 in dem Strafverfahren gegen 1. 2. wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung u.a. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach An

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Juli 2014 - AK 13/14

bei uns veröffentlicht am 02.07.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS AK 1 3 - 1 4 / 1 4 vom 2. Juli 2014 in dem Strafverfahren gegen 1. 2. wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung u.a. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach An

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 148/11 vom 9. Februar 2012 BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja _________________________ EuAlÜbk Art. 14 Abs. 1 Buchst. b; IRG § 72 1. Ein wegen eines Verstoßes gegen den Grundsatz d

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS ________________ StB 5/10 vom 14. April 2010 BGHR: ja BGHSt: nein Veröffentlichung: ja __________________________ StGB § 129 Abs. 1, § 129 a Abs. 1, § 129 b Abs. 1 Satz 1 und 2 Haben sich Mitglieder einer ausländis

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