Strafprozeßordnung - StPO | § 139 Übertragung der Verteidigung auf einen Referendar

Strafprozeßordnung - StPO | § 139 Übertragung der Verteidigung auf einen Referendar
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Strafprozeßordnung Inhaltsverzeichnis

Der als Verteidiger gewählte Rechtsanwalt kann mit Zustimmung dessen, der ihn gewählt hat, die Verteidigung einem Rechtskundigen, der die erste Prüfung für den Justizdienst bestanden hat und darin seit mindestens einem Jahr und drei Monaten beschäftigt ist, übertragen.

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published on 02/11/2010 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 544/09 vom 2. November 2010 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. wegen zu 1. und 3.: Steuerhinterziehung u.a. zu 2.: Steuerhinterziehung Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 2. November 2010 gemä
published on 15/01/2003 00:00

Nachschlagewerk: ja BGHSt : ja Veröffentlichung : ja StPO § 142 Abs. 1 Gebotene Ablehnung der Bestellung eines vom Beschuldigten bezeichneten Rechtsanwalts zum Pflichtverteidiger bei konkreter Gefahr einer Interessenkollision in einem Fall sukzessi
published on 27/07/2006 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 147/06 vom 27. Juli 2006 in der Strafsache gegen wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 27. Juli 2006 beschlossen: Die Revision de
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