Strafprozeßordnung - StPO | § 454a Beginn der Bewährungszeit; Aufhebung der Aussetzung des Strafrestes

(1) Beschließt das Gericht die Aussetzung der Vollstreckung des Restes einer Freiheitsstrafe mindestens drei Monate vor dem Zeitpunkt der Entlassung, so verlängert sich die Bewährungszeit um die Zeit von der Rechtskraft der Aussetzungsentscheidung bis zur Entlassung.

(2) Das Gericht kann die Aussetzung der Vollstreckung des Restes einer Freiheitsstrafe bis zur Entlassung des Verurteilten wieder aufheben, wenn die Aussetzung aufgrund neu eingetretener oder bekanntgewordener Tatsachen unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit nicht mehr verantwortet werden kann; § 454 Abs. 1 Satz 1 und 2 sowie Abs. 3 Satz 1 gilt entsprechend. § 57 Abs. 5 des Strafgesetzbuches bleibt unberührt.

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Strafprozeßordnung - StPO | § 462a Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer und des erstinstanzlichen Gerichts


(1) Wird gegen den Verurteilten eine Freiheitsstrafe vollstreckt, so ist für die nach den §§ 453, 454, 454a und 462 zu treffenden Entscheidungen die Strafvollstreckungskammer zuständig, in deren Bezirk die Strafanstalt liegt, in die der Verurteilte z
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Strafprozeßordnung - StPO | § 454 Aussetzung des Restes einer Freiheitsstrafe zur Bewährung


(1) Die Entscheidung, ob die Vollstreckung des Restes einer Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden soll (§§ 57 bis 58 des Strafgesetzbuches) sowie die Entscheidung, daß vor Ablauf einer bestimmten Frist ein solcher Antrag des Verurteilten un

Strafprozeßordnung - StPO | § 57 Belehrung


Vor der Vernehmung werden die Zeugen zur Wahrheit ermahnt und über die strafrechtlichen Folgen einer unrichtigen oder unvollständigen Aussage belehrt. Auf die Möglichkeit der Vereidigung werden sie hingewiesen. Im Fall der Vereidigung sind sie über d

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11 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. März 2018 - 2 ARs 50/18

bei uns veröffentlicht am 28.03.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 50/18 2 AR 35/18 vom 28. März 2018 in der Gerichtsstandsbestimmungssache gegen wegen Diebstahls u.a. Az.: 10 Ds 23 Js 7/13-30/13 Amtsgericht Marl 302 AR 3/18 Amtsgericht Nagold 56 AR 35/14 Amtsgericht Marburg 72 A

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 11. Jan. 2017 - 20 Ws 8/17

bei uns veröffentlicht am 11.01.2017

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde des Verurteilten gegen den Beschluss des Landgerichts Stralsund - 23. Kleine Strafvollstreckungskammer - vom 21.12.2016 wird als unbegründet verworfen. 2. Der Beschwerdeführer trägt die Kosten seines Rechts

Hanseatisches Oberlandesgericht Beschluss, 06. Jan. 2016 - 2 Ws 294 - 296/15

bei uns veröffentlicht am 06.01.2016

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde des Verurteilten wird der Beschluss des Landgerichts Hamburg, Große Strafkammer, vom 14. Dezember 2015 - betreffend die Aufhebung des Reststrafenaussetzungsbeschlusses vom 4. Dezember 2015 - aufgehoben.

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 04. Aug. 2015 - 1 Ws 319/15

bei uns veröffentlicht am 04.08.2015

Tenor Auf die sofortige Beschwerde des Verurteilten vom 19.05.2015 gegen den Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Arnsberg vom 14.04.2015                      hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 04.08.2015 nach A

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 20. Mai 2015 - 1 Ws 213/14 L

bei uns veröffentlicht am 20.05.2015

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde des Verurteilten wird der Beschluss des Landgerichts - Strafvollstreckungskammer - Z. vom 07. August 2014 aufgehoben. 2. Die Vollstreckung des Restes der lebenslangen Freiheitsstrafe aus dem Urteil des

Landgericht Kleve Beschluss, 12. Feb. 2014 - 181 StVK 31/12

bei uns veröffentlicht am 12.02.2014

Tenor 1) Hinsichtlich der durch Urteil des Landgerichts En vom 30.10.#####/####.12.1999 angeordneten Unterbringung in einem Psychiatrischen Krankenhaus wird die durch Beschluss des OLG Düsseldorf vom 16.12.2013 bewilligte Aussetzung widerrufen (§ 67

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 27. Juli 2012 - 2 Ws 386/12, 2 Ws 387/12

bei uns veröffentlicht am 27.07.2012

Tenor Die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen den Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Koblenz in Diez vom 1. Juni 2012 wird als unbegründet verworfen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendig

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 14. Dez. 2011 - 2 BvR 68/11

bei uns veröffentlicht am 14.12.2011

Gründe 1 Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Aufhebung einer Aussetzung der Unterbringung im Maßregelvollzug in einem psychiatrischen

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 29. Nov. 2011 - 2 BvR 1758/10

bei uns veröffentlicht am 29.11.2011

Tenor 1. Der Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 2. August 2010 - 2 Ws 172/10 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Ar

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 13. Sept. 2010 - 2 BvR 449/10

bei uns veröffentlicht am 13.09.2010

Tenor Der Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 25. Januar 2010 - III - 3 Ws 549/09 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgeset

Landgericht Offenburg Beschluss, 23. März 2005 - 3 Qs 2/05

bei uns veröffentlicht am 23.03.2005

Tenor 1. Dem Beschwerdeführer wird antragsgemäß Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bewilligt. 2. Auf die sofortige Beschwerde des H. L. wird der Beschluss des Amtsgerichts G. vom 11.10.2004, AZ 1 Ds 15 Js 11373/03, 1 BWL 16/03, aufgehoben.

Referenzen

(1) Die Entscheidung, ob die Vollstreckung des Restes einer Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden soll (§§ 57 bis 58 des Strafgesetzbuches) sowie die Entscheidung, daß vor Ablauf einer bestimmten Frist ein solcher Antrag des Verurteilten unzulässig ist...
(1) Die Entscheidung, ob die Vollstreckung des Restes einer Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden soll (§§ 57 bis 58 des Strafgesetzbuches) sowie die Entscheidung, daß vor Ablauf einer bestimmten Frist ein solcher Antrag des Verurteilten unzulässig ist...
(1) Die Entscheidung, ob die Vollstreckung des Restes einer Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden soll (§§ 57 bis 58 des Strafgesetzbuches) sowie die Entscheidung, daß vor Ablauf einer bestimmten Frist ein solcher Antrag des Verurteilten unzulässig ist...
(1) Die Entscheidung, ob die Vollstreckung des Restes einer Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden soll (§§ 57 bis 58 des Strafgesetzbuches) sowie die Entscheidung, daß vor Ablauf einer bestimmten Frist ein solcher Antrag des Verurteilten unzulässig ist...
Vor der Vernehmung werden die Zeugen zur Wahrheit ermahnt und über die strafrechtlichen Folgen einer unrichtigen oder unvollständigen Aussage belehrt. Auf die Möglichkeit der Vereidigung werden sie hingewiesen. Im Fall der Vereidigung sind sie über die Bedeutung...