Strafprozeßordnung - StPO | § 73 Auswahl des Sachverständigen

Strafprozeßordnung - StPO | § 73 Auswahl des Sachverständigen
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Anwälte | {{shorttitle}}
Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

Strafprozeßordnung Inhaltsverzeichnis

(1) Die Auswahl der zuzuziehenden Sachverständigen und die Bestimmung ihrer Anzahl erfolgt durch den Richter. Er soll mit diesen eine Absprache treffen, innerhalb welcher Frist die Gutachten erstattet werden können.

(2) Sind für gewisse Arten von Gutachten Sachverständige öffentlich bestellt, so sollen andere Personen nur dann gewählt werden, wenn besondere Umstände es fordern.

ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

1 Anwälte | {{shorttitle}}


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Languages
EN, DE
{{count_recursive}} Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen
4 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}


(1) Ein nach den §§ 73 bis 73b des Strafgesetzbuches eingezogener Gegenstand wird demjenigen, dem ein Anspruch auf Rückgewähr des Erlangten aus der Tat erwachsen ist, oder dessen Rechtsnachfolger zurückübertragen. Gleiches gilt, wenn der Gegenstand n

Würde die Herbeiführung einer Entscheidung über die Einziehung nach den §§ 73 bis 73c des Strafgesetzbuches die Entscheidung über die anderen Rechtsfolgen der Tat unangemessen erschweren oder verzögern, kann das Gericht das Verfahren über die Einzieh

(1) Im Falle des Nichterscheinens oder der Weigerung eines zur Erstattung des Gutachtens verpflichteten Sachverständigen wird diesem auferlegt, die dadurch verursachten Kosten zu ersetzen. Zugleich wird gegen ihn ein Ordnungsgeld festgesetzt. Im Fall

(1) Der Eintritt der Rechtskraft der Einziehungsanordnung nach den §§ 73 bis 73c und 76a Absatz 1 Satz 1 des Strafgesetzbuches, auch in Verbindung mit § 76a Absatz 3 des Strafgesetzbuches, wird demjenigen, dem ein Anspruch auf Rückgewähr des Erlangte
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} anderen §§ im {{customdata_jurabk}}.
25 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

moreResultsText

published on 21/09/2011 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 172/11 vom 21. September 2011 in der Strafsache gegen wegen Betrugs u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführers am 21. September 2011 gemäß §
published on 23/01/2007 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 590/06 vom 23. Januar 2007 in der Strafsache gegen wegen schweren Raubes Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführers am 23. Januar 2007 gemäß §§ 44
published on 12/03/2002 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 557/01 vom 12. März 2002 in der Strafsache gegen wegen schwerer räuberischer Erpressung Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. März 2002 beschlossen: Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil de
published on 09/05/2007 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 32/07 vom 9. Mai 2007 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja (nur I 1 c) Veröffentlichung: ja _____________________________ StPO § 244 Abs. 2, Abs. 3 Satz 2 Var. 6, § 245 Abs. 2 Satz 3 Var. 5, § 246 Abs. 1 1. Bei der Ab
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.