Strafprozeßordnung - StPO | § 127b Vorläufige Festnahme und Haftbefehl bei beschleunigtem Verfahren

(1) Die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes sind zur vorläufigen Festnahme eines auf frischer Tat Betroffenen oder Verfolgten auch dann befugt, wenn

1.
eine unverzügliche Entscheidung im beschleunigten Verfahren wahrscheinlich ist und
2.
auf Grund bestimmter Tatsachen zu befürchten ist, daß der Festgenommene der Hauptverhandlung fernbleiben wird.
Die §§ 114a bis 114c gelten entsprechend.

(2) Ein Haftbefehl (§ 128 Abs. 2 Satz 2) darf aus den Gründen des Absatzes 1 gegen den der Tat dringend Verdächtigen nur ergehen, wenn die Durchführung der Hauptverhandlung binnen einer Woche nach der Festnahme zu erwarten ist. Der Haftbefehl ist auf höchstens eine Woche ab dem Tage der Festnahme zu befristen.

(3) Über den Erlaß des Haftbefehls soll der für die Durchführung des beschleunigten Verfahrens zuständige Richter entscheiden.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Strafprozeßordnung - StPO | § 141 Zeitpunkt der Bestellung eines Pflichtverteidigers


(1) In den Fällen der notwendigen Verteidigung wird dem Beschuldigten, dem der Tatvorwurf eröffnet worden ist und der noch keinen Verteidiger hat, unverzüglich ein Pflichtverteidiger bestellt, wenn der Beschuldigte dies nach Belehrung ausdrücklich be

Strafprozeßordnung - StPO | § 143 Dauer und Aufhebung der Bestellung


(1) Die Bestellung des Pflichtverteidigers endet mit der Einstellung oder dem rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens einschließlich eines Verfahrens nach den §§ 423 oder 460. (2) Die Bestellung kann aufgehoben werden, wenn kein Fall notwen
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Strafprozeßordnung - StPO | § 128 Vorführung bei vorläufiger Festnahme


(1) Der Festgenommene ist, sofern er nicht wieder in Freiheit gesetzt wird, unverzüglich, spätestens am Tage nach der Festnahme, dem Richter bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk er festgenommen worden ist, vorzuführen. Der Richter vernimmt den Vorge

Strafprozeßordnung - StPO | § 114a Aushändigung des Haftbefehls; Übersetzung


Dem Beschuldigten ist bei der Verhaftung eine Abschrift des Haftbefehls auszuhändigen; beherrscht er die deutsche Sprache nicht hinreichend, erhält er zudem eine Übersetzung in einer für ihn verständlichen Sprache. Ist die Aushändigung einer Abschrif

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

14 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Mai 2019 - AK 13/19

bei uns veröffentlicht am 07.05.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS AK 13-14, 16-19/19 vom 7. Mai 2019 in dem Ermittlungsverfahren gegen 1. 2. 3. 4. 5. 6. wegen Gründung einer und mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung u.a. ECLI:DE:BGH:2019:070519B

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Mai 2019 - AK 19/19

bei uns veröffentlicht am 07.05.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS AK 13-14, 16-19/19 vom 7. Mai 2019 in dem Ermittlungsverfahren gegen 1. 2. 3. 4. 5. 6. wegen Gründung einer und mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung u.a. ECLI:DE:BGH:2019:070519B

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Mai 2019 - AK 18/19

bei uns veröffentlicht am 07.05.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS AK 13-14, 16-19/19 vom 7. Mai 2019 in dem Ermittlungsverfahren gegen 1. 2. 3. 4. 5. 6. wegen Gründung einer und mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung u.a. ECLI:DE:BGH:2019:070519B

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Mai 2019 - AK 17/19

bei uns veröffentlicht am 07.05.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS AK 13-14, 16-19/19 vom 7. Mai 2019 in dem Ermittlungsverfahren gegen 1. 2. 3. 4. 5. 6. wegen Gründung einer und mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung u.a. ECLI:DE:BGH:2019:070519B

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Mai 2019 - AK 16/19

bei uns veröffentlicht am 07.05.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS AK 13-14, 16-19/19 vom 7. Mai 2019 in dem Ermittlungsverfahren gegen 1. 2. 3. 4. 5. 6. wegen Gründung einer und mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung u.a. ECLI:DE:BGH:2019:070519B

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Mai 2019 - AK 14/19

bei uns veröffentlicht am 07.05.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS AK 13-14, 16-19/19 vom 7. Mai 2019 in dem Ermittlungsverfahren gegen 1. 2. 3. 4. 5. 6. wegen Gründung einer und mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung u.a. ECLI:DE:BGH:2019:070519B

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Aug. 2019 - AK 46/19

bei uns veröffentlicht am 22.08.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS AK 42-46/19 vom 22. August 2019 in dem Strafverfahren gegen 1. 2. 3. 4. 5. wegen Gründung einer terroristischen Vereinigung u.a. ECLI:DE:BGH:2019:220819BAK42.19.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nac

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Aug. 2019 - AK 45/19

bei uns veröffentlicht am 22.08.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS AK 42-46/19 vom 22. August 2019 in dem Strafverfahren gegen 1. 2. 3. 4. 5. wegen Gründung einer terroristischen Vereinigung u.a. ECLI:DE:BGH:2019:220819BAK42.19.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nac

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Aug. 2019 - AK 44/19

bei uns veröffentlicht am 22.08.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS AK 42-46/19 vom 22. August 2019 in dem Strafverfahren gegen 1. 2. 3. 4. 5. wegen Gründung einer terroristischen Vereinigung u.a. ECLI:DE:BGH:2019:220819BAK42.19.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nac

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Aug. 2019 - AK 43/19

bei uns veröffentlicht am 22.08.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS AK 42-46/19 vom 22. August 2019 in dem Strafverfahren gegen 1. 2. 3. 4. 5. wegen Gründung einer terroristischen Vereinigung u.a. ECLI:DE:BGH:2019:220819BAK42.19.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nac

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Aug. 2019 - AK 42/19

bei uns veröffentlicht am 22.08.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS AK 42-46/19 vom 22. August 2019 in dem Strafverfahren gegen 1. 2. 3. 4. 5. wegen Gründung einer terroristischen Vereinigung u.a. ECLI:DE:BGH:2019:220819BAK42.19.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nac

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Sept. 2019 - AK 48/19

bei uns veröffentlicht am 05.09.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS AK 48/19 vom 5. September 2019 in dem Strafverfahren gegen wegen Gründung einer terroristischen Vereinigung u.a. ECLI:DE:BGH:2019:050919BAK48.19.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Anges

Hanseatisches Oberlandesgericht Beschluss, 09. Feb. 2015 - 2 Ws 12/15

bei uns veröffentlicht am 09.02.2015

Tenor Die sofortige Beschwerde des Angeklagten gegen den Beschluss des Landgerichts Hamburg, Kleine Strafkammer 5, vom 16. Dezember 2014 wird auf Kosten des Beschwerdeführers verworfen. Gründe I. 1 Mit seiner sofortigen Beschwerde wendet

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 28. Aug. 2013 - 2 Ws 426/13

bei uns veröffentlicht am 28.08.2013

Tenor Der Antrag des Untergebrachten auf Übersetzung der Senatsentscheidung vom 16.08.2013 – 2 Ws 426/13 – in die arabische Sprache wird abgelehnt. 1                                                Gründe:2

Referenzen

(1) Der Festgenommene ist, sofern er nicht wieder in Freiheit gesetzt wird, unverzüglich, spätestens am Tage nach der Festnahme, dem Richter bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk er festgenommen worden ist, vorzuführen. Der Richter vernimmt den Vorgeführten gemäß...