Strafprozeßordnung - StPO | § 80a Vorbereitung des Gutachtens im Vorverfahren

Strafprozeßordnung - StPO | § 80a Vorbereitung des Gutachtens im Vorverfahren
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

Strafprozeßordnung Inhaltsverzeichnis

Ist damit zu rechnen, daß die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus, einer Entziehungsanstalt oder in der Sicherungsverwahrung angeordnet werden wird, so soll schon im Vorverfahren einem Sachverständigen Gelegenheit zur Vorbereitung des in der Hauptverhandlung zu erstattenden Gutachtens gegeben werden.

ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

2 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}


(1) Auch ohne Wissen der Betroffenen darf die Telekommunikation überwacht und aufgezeichnet werden, wenn 1. bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand als Täter oder Teilnehmer eine in Absatz 2 bezeichnete schwere Straftat begangen, in F

(1) Zur Verweigerung des Zeugnisses sind ferner berechtigt 1. Geistliche über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger anvertraut worden oder bekanntgeworden ist;2. Verteidiger des Beschuldigten über das, was ihnen in dieser Eigenschaft anv
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} anderen §§ im {{customdata_jurabk}}.
2 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

published on 27/03/2017 00:00

Tenor 1. Die Untersuchungshaft des Angeschuldigten hat fortzudauern. 2. Die weitere Haftprüfung wird für die Dauer von drei Monaten dem Amtsgericht - Schöffengericht - Freiburg im Breisgau übertragen. Gründe   I. 1 D
published on 03/02/2014 00:00

Tenor Die sofortige Beschwerde wird als unbegründet verworfen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Beschuldigten dadurch erwachsenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt. 1 2G r ü n d e : 3I. 4Mit ihrer Antragsschrif
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.