Strafprozeßordnung - StPO | § 111a Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis

(1) Sind dringende Gründe für die Annahme vorhanden, daß die Fahrerlaubnis entzogen werden wird (§ 69 des Strafgesetzbuches), so kann der Richter dem Beschuldigten durch Beschluß die Fahrerlaubnis vorläufig entziehen. Von der vorläufigen Entziehung können bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen ausgenommen werden, wenn besondere Umstände die Annahme rechtfertigen, daß der Zweck der Maßnahme dadurch nicht gefährdet wird.

(2) Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis ist aufzuheben, wenn ihr Grund weggefallen ist oder wenn das Gericht im Urteil die Fahrerlaubnis nicht entzieht.

(3) Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis wirkt zugleich als Anordnung oder Bestätigung der Beschlagnahme des von einer deutschen Behörde ausgestellten Führerscheins. Dies gilt auch, wenn der Führerschein von einer Behörde eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt worden ist, sofern der Inhaber seinen ordentlichen Wohnsitz im Inland hat.

(4) Ist ein Führerschein beschlagnahmt, weil er nach § 69 Abs. 3 Satz 2 des Strafgesetzbuches eingezogen werden kann, und bedarf es einer richterlichen Entscheidung über die Beschlagnahme, so tritt an deren Stelle die Entscheidung über die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis.

(5) Ein Führerschein, der in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, weil er nach § 69 Abs. 3 Satz 2 des Strafgesetzbuches eingezogen werden kann, ist dem Beschuldigten zurückzugeben, wenn der Richter die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Fehlens der in Absatz 1 bezeichneten Voraussetzungen ablehnt, wenn er sie aufhebt oder wenn das Gericht im Urteil die Fahrerlaubnis nicht entzieht. Wird jedoch im Urteil ein Fahrverbot nach § 44 des Strafgesetzbuches verhängt, so kann die Rückgabe des Führerscheins aufgeschoben werden, wenn der Beschuldigte nicht widerspricht.

(6) In anderen als in Absatz 3 Satz 2 genannten ausländischen Führerscheinen ist die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis zu vermerken. Bis zur Eintragung dieses Vermerkes kann der Führerschein beschlagnahmt werden (§ 94 Abs. 3, § 98).

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Verkehrsstrafrecht: Bedeutender Schaden kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen

31.07.2019

Muss ein Unfallbeteiligter damit rechnen, dass ein Sachschaden von mindestens 1.500€ entstanden ist und entfernt dieser sich dennoch unerlaubt vom Unfallort, kann das Gericht die Entziehung der Fahrerlaubnis gem. § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB anordnen – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Strafrecht Berlin

Strafrecht: Zum Tatbestand des Alleinrennens

09.08.2018

Nach § 315d I Nr. 3 StGB macht sich strafbar, wer sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Strafrecht Berlin

Straßenverkehrsrecht: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort im öffentlichen Verkehrsraum

14.02.2017

Der vorläufige Entzug einer Fahrerlaubnis setzt dringenden Tatverdacht voraus. Darüber hinaus muss das Gericht den Beschuldigten mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet halten.

Verkehrsstrafrecht: Kein Verkehrsunfall bei Beschädigung in Waschanlage

05.04.2016

Schadensereignisse aufgrund verkehrsfremder Vorgänge unterfallen nicht dem Anwendungsbereich des § 142 Abs. 1 StGB.

Entziehung der Fahrerlaubnis: Rückkehr an den Unfallort nach Unfallereignis

27.01.2014

Meldet sich der Beschuldigte nach einem Unfall freiwillig bei der Polizei so kann dies ein Absehen von der Regelentziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigen.
andere

Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Es gilt das Beschleunigungsgebot

02.10.2012

bei vorläufigem Entziehung der Fahrerlaubnis sind die in der Verfassung verankerten Grundsätze der Verhältnismäßigkeit zu beachten- KG vom 01.04.11-Az:3 Ws 153/11

Verkehrsrecht: Zur Zuständigkeit für die Anordnung der Entnahme einer Blutprobe

15.07.2011

wenn sich der Beschuldigte entfernen will - LG Hamburg vom 06.05.10 - Az: 603 Qs 165/10 - Anwalt für Verkehrsstrafrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Verkehrsrecht

Entziehung der Fahrerlaubnis

21.01.2011

Durch das Gericht, v.a. bei strafbaren Handlungen, wenn der Täter sich durch die Tat als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat (Einzelheiten in §§ 69, 69a StGB). Bereits vor Verurteilung kann bei dringendem Verdacht die vorläufige En

VGH Mannheim, Urteil vom 12. 10. 2004 - 10 S 1346/04 zur Ablehnung der Wideraufnahme eines Verfahrens nach Änderung der Rechtsprechung

30.03.2007

Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess, Straßenverkehrsrecht, Europarecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Verwaltungsrecht

StGB - Strafgesetzbuch

01.01.1970

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Strafrecht

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zitiert oder wird zitiert von 8 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Strafgesetzbuch - StGB | § 51 Anrechnung


(1) Hat der Verurteilte aus Anlaß einer Tat, die Gegenstand des Verfahrens ist oder gewesen ist, Untersuchungshaft oder eine andere Freiheitsentziehung erlitten, so wird sie auf zeitige Freiheitsstrafe und auf Geldstrafe angerechnet. Das Gericht kann

Strafgesetzbuch - StGB | § 69a Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis


(1) Entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis, so bestimmt es zugleich, daß für die Dauer von sechs Monaten bis zu fünf Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf (Sperre). Die Sperre kann für immer angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, daß
wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Strafprozeßordnung - StPO | § 473 Kosten bei zurückgenommenem oder erfolglosem Rechtsmittel; Kosten der Wiedereinsetzung


(1) Die Kosten eines zurückgenommenen oder erfolglos eingelegten Rechtsmittels treffen den, der es eingelegt hat. Hat der Beschuldigte das Rechtsmittel erfolglos eingelegt oder zurückgenommen, so sind ihm die dadurch dem Nebenkläger oder dem zum Ansc

Strafprozeßordnung - StPO | § 450 Anrechnung von Untersuchungshaft und Führerscheinentziehung


(1) Auf die zu vollstreckende Freiheitsstrafe ist unverkürzt die Untersuchungshaft anzurechnen, die der Angeklagte erlitten hat, seit er auf Einlegung eines Rechtsmittels verzichtet oder das eingelegte Rechtsmittel zurückgenommen hat oder seitdem die
zitiert 4 andere §§ aus dem .

Strafprozeßordnung - StPO | § 44 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung


War jemand ohne Verschulden verhindert, eine Frist einzuhalten, so ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Die Versäumung einer Rechtsmittelfrist ist als unverschuldet anzusehen, wenn die Belehrung nach den § 35a Satz 1

Strafprozeßordnung - StPO | § 98 Verfahren bei der Beschlagnahme


(1) Beschlagnahmen dürfen nur durch das Gericht, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) angeordnet werden. Die Beschlagnahme nach § 97 Abs. 5 Satz 2 in den Räumen ei

Strafprozeßordnung - StPO | § 94 Sicherstellung und Beschlagnahme von Gegenständen zu Beweiszwecken


(1) Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können, sind in Verwahrung zu nehmen oder in anderer Weise sicherzustellen. (2) Befinden sich die Gegenstände in dem Gewahrsam einer Person und werden sie nicht freiwil

Strafprozeßordnung - StPO | § 69 Vernehmung zur Sache


(1) Der Zeuge ist zu veranlassen, das, was ihm von dem Gegenstand seiner Vernehmung bekannt ist, im Zusammenhang anzugeben. Vor seiner Vernehmung ist dem Zeugen der Gegenstand der Untersuchung und die Person des Beschuldigten, sofern ein solcher vorh

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Amtsgericht Bautzen Urteil, 4. Sept. 2018 - 40 Ls 450 Js 10627/17

bei uns veröffentlicht am 29.04.2021

Amtsgericht Bautzen IM NAMEN DES VOLKES URTEIL In dem Strafverfahren gegen  _____ _____ (geb. ______), geboren am __.__.____ in ______, Staatsangehörigkeit: deutsch, wohnhaft: _____Straße __, _____ ______ Verteidiger: Rechtsanwalt Phi
Strafrecht

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Mai 2004 - 1 ARs 31/03

bei uns veröffentlicht am 13.05.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 ARs 31/03 vom 13. Mai 2004 in den Strafsachen gegen 1. 2. 3. zu 1.: wegen Betruges u.a. zu 2.: wegen schwerer räuberischer Erpressung zu 3.: wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Feb. 2008 - 1 StR 542/07

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 542/07 vom 14. Februar 2008 in der Strafsache gegen wegen Vergewaltigung u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 14. Februar 2008 beschlossen : 1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Mai 2007 - IX ZR 41/05

bei uns veröffentlicht am 24.05.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 41/05 Verkündet am: 24. Mai 2007 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja StPO § 111c Abs. 5; § 1

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Nov. 2018 - 3 StR 352/18

bei uns veröffentlicht am 29.11.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 3 StR 352/18 vom 29. November 2018 in der Strafsache gegen wegen schweren Bandendiebstahls u.a. ECLI:DE:BGH:2018:291118U3STR352.18.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat aufgrund der Verhand

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Sept. 2003 - 2 StR 161/03

bei uns veröffentlicht am 26.09.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 2 StR 161/03 vom 26. September 2003 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls u.a. Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 26. September 2003 aufgrund de

Verwaltungsgericht München Beschluss, 15. Feb. 2017 - M 6 S 17.21

bei uns veröffentlicht am 15.02.2017

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom 2. Januar 2017 gegen den Bescheid des Landratsamts Bad Tölz-Wolfratshausen vom 6. Dezember 2016 wird hinsichtlich dessen Nrn. 1 und 2 wiederhergestellt und hin

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 27. Okt. 2016 - 11 CS 16.1388

bei uns veröffentlicht am 27.10.2016

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,- Euro festgesetzt. Gründ

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 25. Juni 2019 - 11 ZB 19.187

bei uns veröffentlicht am 25.06.2019

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 12. Dezember 2018 wird zugelassen, soweit das Verwaltungsgericht die Klage gegen die Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge auf öffentlichem Ver

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 19. Juni 2019 - 11 CS 19.936

bei uns veröffentlicht am 19.06.2019

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert wird unter Abänderung der Ziffer III. des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Würzburg für bei

Verwaltungsgericht München Beschluss, 10. Okt. 2014 - 6a S 14.3110

bei uns veröffentlicht am 10.10.2014

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt. Gründe I. Der 19... geborene Antragstell

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 20. Juni 2018 - 11 CS 18.1027

bei uns veröffentlicht am 20.06.2018

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000,- Euro festgesetzt. Gründe I

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 12. Juli 2018 - AN 5 K 16.01112

bei uns veröffentlicht am 12.07.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Tatbestand Der Kläger wendet sich gegen die Versagung des deutschen Reisepasses und die Beschränkung bzw. die Entz

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 15. Sept. 2015 - 11 CS 15.1682

bei uns veröffentlicht am 15.09.2015

Tenor I. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 15. Juli 2015 wird in Nr. I geändert und der Antrag auf Wiederherstellung und Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den Bescheid vom 30. Juni 2015 insge

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 05. Juli 2018 - 2 Rv 4 Ss 332/18

bei uns veröffentlicht am 05.07.2018

Tenor 1. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Bad Säckingen vom 10.07.2017 wird als unbegründet verworfen. 2. Der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Gründe   I. 1 Der Angeklagte

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 10. Apr. 2018 - 3 M 143/18

bei uns veröffentlicht am 10.04.2018

Gründe 1 I. Die zulässige Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Magdeburg - 1. Kammer - vom 5. März 2018 ist unbegründet. Die von dem Antragsteller vorgebrachten Einwände, auf deren Prüfung der Senat gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwG

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 08. Nov. 2017 - 2 BvR 2129/16

bei uns veröffentlicht am 08.11.2017

Tenor Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Gründe 1 D

Amtsgericht Kehl Beschluss, 09. März 2017 - 2 Ds 308 Js 14338/16

bei uns veröffentlicht am 09.03.2017

Tenor Dem Angeschuldigten B. T. wird die Fahrerlaubnis gemäß § 111 a StPO vorläufig entzogen. Gründe   1 1. Am 30.08.2016 erhob die Staatsanwaltschaft gegen den Angeschuldigten Anklage mit dem Vorwurf der fahrlässigen Trunkenheit im Ve

Landgericht Heilbronn Beschluss, 07. März 2017 - 8 Qs 8/17

bei uns veröffentlicht am 07.03.2017

Tenor Die Beschwerde der Angeklagten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Öhringen vom 12. Dezember 2016, durch den der Beschuldigten die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen und die Beschlagnahme des Führerscheins angeordnet wurde, wird kostenpflichtig

Landgericht Hamburg Beschluss, 07. Feb. 2017 - 603 Qs 43/17

bei uns veröffentlicht am 07.02.2017

Tenor Auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft werden die Beschlüsse des Amtsgerichts Hamburg vom 30.01.2017 und 17.10.2016 (Az.: 248a Gs 210/16) aufgehoben. Die Staatskasse trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die insoweit entsta

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 14. Dez. 2016 - 2 OLG 4 Ss 68/16

bei uns veröffentlicht am 14.12.2016

Tenor Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Betzdorf vom 5. November 2015 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine ander

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 02. Nov. 2016 - 2 Ws 325/16

bei uns veröffentlicht am 02.11.2016

Tenor Die Beschwerde des Angeklagten gegen den Beschluss des Landgerichts Waldshut-Tiengen vom 15.09.2016 wird kostenpflichtig (§ 473 Abs. 1 StPO) als unbegründet verworfen. Gründe   I. 1 Der Angeklagte wurde mit Urteil des Amtsgericht

Landgericht Arnsberg Beschluss, 25. Okt. 2016 - 2 Qs 71/16

bei uns veröffentlicht am 25.10.2016

Tenor Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Amtsgerichts Arnsberg vom 07.10.2016 (5 Gs – 190 Js 1146/16-1613/16) aufgehoben und der Antrag auf vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis abgelehnt. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwend

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 06. Okt. 2016 - 5 Ws 341/16

bei uns veröffentlicht am 06.10.2016

Tenor 1.Eine Entscheidung des Senats ist derzeit nicht veranlasst.2.Die Sache wird zur Entscheidung über den Antrag des Angeklagten auf Aufhebung der Beschränkungen der Untersuchungshaft aus dem Beschluss des Amtsgerichts Essen vom 25. Februar 2016

Landgericht Arnsberg Beschluss, 05. Feb. 2016 - 2 Qs 5/16

bei uns veröffentlicht am 05.02.2016

Tenor Die Beschwerde wird auf Kosten der Staatskasse (§ 473 Abs. 1 StPO), die auch die notwendigen Auslagen des Beschuldigten trägt (§ 473 Abs. 2 StPO), als unbegründet verworfen. 1 2Gründe: 3I. 4Die Staatsanwaltschaft B legt dem Beschuldig

Landgericht Düsseldorf Beschluss, 09. Nov. 2015 - 17 Qs 47/15

bei uns veröffentlicht am 09.11.2015

Tenor Die sofortige Beschwerde vom 05.10.2015 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Neuss vom 29.09.2015 wird als unzulässig verworfen. Der Beschwerdeführer trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. 1Gründe: 2

Bundesgerichtshof Beschluss, 01. Okt. 2015 - 3 StR 102/15

bei uns veröffentlicht am 01.10.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 102/15 vom 1. Oktober 2015 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. 4. 5. wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges u.a. hier: Revisionen der Angeklagten S. und D. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörun

Landgericht Düsseldorf Beschluss, 31. Aug. 2015 - 14 Qs 34/15

bei uns veröffentlicht am 31.08.2015

Tenor Auf die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss aufgehoben und wie folgt neu gefasst: Nach dem rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichts Neuss vom 20.11.2014, AZ: 7 Cs-30Js 7651/13-668/13, werden die dem früheren Angeklagte

Landgericht Aachen Urteil, 06. Aug. 2015 - 72 Ns 84/15

bei uns veröffentlicht am 06.08.2015

Tenor Auf die Berufung des Angeklagten hin wird das Urteil des Amtsgerichts Aachen vom 08.04.2015 (AZ.: 334 Ls 210/14) insofern abgeändert, als der Angeklagte wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 80,- € ve

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 29. Apr. 2015 - 16 B 1443/14

bei uns veröffentlicht am 29.04.2015

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 3. Dezember 2014 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren

Landgericht Aachen Beschluss, 27. Feb. 2015 - 95 Qs 4/15 - 702 Js 7/15 -

bei uns veröffentlicht am 27.02.2015

Tenor Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des AG Aachen vom 26.01.2015 aufgehoben. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Staatskasse auferlegt. 1Gründe: 2Die Voraussetzungen für eine vorläufige Entziehung der Fahrer

Hanseatisches Oberlandesgericht Beschluss, 10. Feb. 2015 - 1 Ws 14/15

bei uns veröffentlicht am 10.02.2015

Tenor Auf die Beschwerde des Angeklagten gegen die Haftfortdauerentscheidung des Landgerichts Hamburg vom 22. Januar 2015 wird der Haftbefehl des Amtsgerichts Hamburg - In der Fassung des Strafkammerbeschlusses vom 8. September 2014 - aufgehob

Amtsgericht Dessau-Roßlau Beschluss, 23. Dez. 2014 - 8 Qs 694 Js 19521/14 (196/14), 11 Gs 472/14, 11 Gs 472/14 - 694 Js 19521/14

bei uns veröffentlicht am 23.12.2014

Tenor Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau gegen den Beschluss des Amtsgerichts Dessau-Roßlau vom 24.09.2014, Az.: 11 Gs 474/14, wird auf Kosten der Staatskasse verworfen. Gründe 1. 1 Zur Darstellung des Sachverhalts w

Landgericht Stuttgart Beschluss, 20. Okt. 2014 - 7 Qs 52/14

bei uns veröffentlicht am 20.10.2014

Tenor Die Beschwerde des Angeklagten wird kostenpflichtig als unbegründet verworfen. Gründe   1 1. Die zulässige Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 02.10.2014 (Az. 16 Ds 71 Js 55354/14) hat in der Sache - auch un

Amtsgericht Dessau-Roßlau Beschluss, 24. Sept. 2014 - 11 Gs 472/14, 11 Gs 472/14 - 694 Js 19521/14

bei uns veröffentlicht am 24.09.2014

Tenor Der Antrag der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau vom 5.9.2014 auf vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis wird abgelehnt. Gründe 1 Nach den bisherigen Ermittlungen steht folgender Sachverhalt fest: 2 Am 15.8.2014 befuh

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 11. Sept. 2014 - 3 Ws 303/14

bei uns veröffentlicht am 11.09.2014

Tenor Die Beschwerde wird als unbegründet verworfen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beschwerdeführer. 1G r ü n d e 2I. 3Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Detmold erließ das Amtsgericht Detmold einen Strafbefehl gegen den Angeklagten

Verwaltungsgericht Köln Beschluss, 04. Juni 2014 - 23 L 803/14

bei uns veröffentlicht am 04.06.2014

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt.     Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. 2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt. 1Gründe 2Der zulässige Antrag des Antragstellers, 3die aufschiebende Wirkung seiner Kl

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 18. Feb. 2014 - 16 B 116/14

bei uns veröffentlicht am 18.02.2014

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 9. Januar 2014 wird zurückgewiesen.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.Der S

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 27. Nov. 2013 - 16 B 1031/13

bei uns veröffentlicht am 27.11.2013

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 9. August 2013 wird zurückgewiesen.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.Der Stre

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 22. Okt. 2013 - 16 B 1124/13

bei uns veröffentlicht am 22.10.2013

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 29. August 2013 wird zurückgewiesen.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.Der Str

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 01. Aug. 2012 - L 3 AL 5066/11

bei uns veröffentlicht am 01.08.2012

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Ulm vom 12. Oktober 2011 aufgehoben und die Klage abgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Zwischen den Beteili

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 20. Jan. 2011 - I Ws 6/11

bei uns veröffentlicht am 20.01.2011

Tenor 1. Die Beschwerde wird als unbegründet verworfen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der dadurch entstandenen notwendigen Auslagen des Verurteilten fallen der Staatskasse zur Last. Gründe I. 1 Die Staatsa

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 11. Juni 2010 - 2 BvR 1046/08

bei uns veröffentlicht am 11.06.2010

Tenor Der Beschluss des Amtsgerichts Schwabach vom 12. März 2008 - 3 Cs 707 Js 61183/08 - und der Beschluss des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 28. April 2008 - 5 Qs 68/08 - verletzen, soweit

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 25. Feb. 2010 - 3 C 15/09

bei uns veröffentlicht am 25.02.2010

Tatbestand 1 Der Kläger, ein deutscher Staatsangehöriger, wendet sich gegen die Aberkennung des Rechts, von seiner in Polen erworbenen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gebr

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 25. Feb. 2010 - 3 C 16/09

bei uns veröffentlicht am 25.02.2010

Tatbestand 1 Die Klägerin, eine deutsche Staatsangehörige, wendet sich gegen die Aberkennung des Rechts, von ihrer in Polen erworbenen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gebr

Landgericht Heidelberg Beschluss, 13. Feb. 2006 - 2 Qs 9/06

bei uns veröffentlicht am 13.02.2006

Tenor Auf die Beschwerde des Beschuldigten wird der Beschluss des Amtsgerichts Heidelberg vom 16.01.2006 - 10 Gs 21/06 - aufgehoben. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 20. Nov. 2003 - 1 Ws 335/03

bei uns veröffentlicht am 20.11.2003

Tenor Auf die Beschwerde des Angeklagten wird der Beschluss des Landgerichts Hechingen vom 14. Oktober 2003 über die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis aufgehoben. Dem Angeklagten ist sein Führerschein zurückzugeben. Die Kosten des Besc

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 20. Feb. 2003 - 1 Ss 121/02

bei uns veröffentlicht am 20.02.2003

Tenor 1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts U. vom 23. Mai 2002 mit den dazugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 23. Jan. 2003 - 1 Ws 9/03

bei uns veröffentlicht am 23.01.2003

Tenor Die Sache wird zur Entscheidung über den Antrag der Arrestschuldnerin, den gegen sie mit Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart - Ermittlungsrichter - vom 25. Oktober 2002 (26 Gs 872/02) angeordneten Arrest aufzuheben, an die mit der Sache befas

Referenzen

(1) Der Zeuge ist zu veranlassen, das, was ihm von dem Gegenstand seiner Vernehmung bekannt ist, im Zusammenhang anzugeben. Vor seiner Vernehmung ist dem Zeugen der Gegenstand der Untersuchung und die Person des Beschuldigten, sofern ein solcher vorhanden ist, zu...
War jemand ohne Verschulden verhindert, eine Frist einzuhalten, so ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Die Versäumung einer Rechtsmittelfrist ist als unverschuldet anzusehen, wenn die Belehrung nach den § 35a Satz 1 und 2, § 319...
(1) Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können, sind in Verwahrung zu nehmen oder in anderer Weise sicherzustellen. (2) Befinden sich die Gegenstände in dem Gewahrsam einer Person und werden sie nicht freiwillig...
(1) Beschlagnahmen dürfen nur durch das Gericht, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) angeordnet werden. Die Beschlagnahme nach § 97 Abs. 5 Satz 2 in den Räumen einer Redaktion...