Strafprozeßordnung - StPO | § 58 Vernehmung; Gegenüberstellung

(1) Die Zeugen sind einzeln und in Abwesenheit der später zu hörenden Zeugen zu vernehmen.

(2) Eine Gegenüberstellung mit anderen Zeugen oder mit dem Beschuldigten im Vorverfahren ist zulässig, wenn es für das weitere Verfahren geboten erscheint. Bei einer Gegenüberstellung mit dem Beschuldigten ist dem Verteidiger die Anwesenheit gestattet. Von dem Termin ist der Verteidiger vorher zu benachrichtigen. Auf die Verlegung eines Termins wegen Verhinderung hat er keinen Anspruch. Hat der Beschuldigte keinen Verteidiger, so ist er darauf hinzuweisen, dass er in den Fällen des § 140 die Bestellung eines Pflichtverteidigers nach Maßgabe des § 141 Absatz 1 und des § 142 Absatz 1 beantragen kann.

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wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Strafprozeßordnung - StPO | § 453 Nachträgliche Entscheidung über Strafaussetzung zur Bewährung oder Verwarnung mit Strafvorbehalt


(1) Die nachträglichen Entscheidungen, die sich auf eine Strafaussetzung zur Bewährung oder eine Verwarnung mit Strafvorbehalt beziehen (§§ 56a bis 56g, 58, 59a, 59b des Strafgesetzbuches), trifft das Gericht ohne mündliche Verhandlung durch Beschluß

Strafprozeßordnung - StPO | § 168b Protokoll über ermittlungsbehördliche Untersuchungshandlungen


(1) Das Ergebnis der Untersuchungshandlungen der Ermittlungsbehörden ist aktenkundig zu machen. (2) Über die Vernehmung des Beschuldigten, der Zeugen und Sachverständigen soll ein Protokoll nach § 168a aufgenommen werden, soweit dies ohne erhebli
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Strafprozeßordnung - StPO | § 140 Notwendige Verteidigung


(1) Ein Fall der notwendigen Verteidigung liegt vor, wenn 1. zu erwarten ist, dass die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Oberlandesgericht, dem Landgericht oder dem Schöffengericht stattfindet;2. dem Beschuldigten ein Verbrechen zur Last g

Strafprozeßordnung - StPO | § 141 Zeitpunkt der Bestellung eines Pflichtverteidigers


(1) In den Fällen der notwendigen Verteidigung wird dem Beschuldigten, dem der Tatvorwurf eröffnet worden ist und der noch keinen Verteidiger hat, unverzüglich ein Pflichtverteidiger bestellt, wenn der Beschuldigte dies nach Belehrung ausdrücklich be

Strafprozeßordnung - StPO | § 142 Zuständigkeit und Bestellungsverfahren


(1) Der Antrag des Beschuldigten nach § 141 Absatz 1 Satz 1 ist vor Erhebung der Anklage bei den Behörden oder Beamten des Polizeidienstes oder bei der Staatsanwaltschaft anzubringen. Die Staatsanwaltschaft legt ihn mit einer Stellungnahme unverzügli

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Bundesgerichtshof Beschluss, 04. März 2010 - StB 46/09

bei uns veröffentlicht am 04.03.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS _____________ StB 46/09 vom 4. März 2010 in dem Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt, wegen Mordes u. a. hier: Beschwerde des Zeugen E. gegen die Anordnung von Haft zur Erzwingung des Zeugnisses Der 3. Strafsenat de

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Sept. 2003 - 4 StR 173/03

bei uns veröffentlicht am 09.09.2003

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 173/03 vom 9. September 2003 in der Strafsache gegen wegen versuchten Totschlags u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführers am 9. September 2

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Nov. 2000 - 5 ARs 150/00

bei uns veröffentlicht am 07.11.2000

5 StR 150/00 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 7. November 2000 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. wegen Betruges Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 7. November 2000 beschlossen: 1. Auf die Revision des Angeklagten S wird das Urte

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Nov. 2000 - 5 StR 150/00

bei uns veröffentlicht am 07.11.2000

5 StR 150/00 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 7. November 2000 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. wegen Betruges Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 7. November 2000 beschlossen: 1. Auf die Revision des Angeklagten S wird das Urte

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 13. Juli 2017 - 20 Ws 146/17

bei uns veröffentlicht am 13.07.2017

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Angeklagten wird festgestellt, dass a) die Verfügungen des Vorsitzenden der Großen Strafkammer 2 des Landgerichts Schwerin vom 20. und 25.02.2015, mit denen den Akteneinsichtsgesuchen der Rechtsanwälte Dr. S... u

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 29. Juni 2015 - 13 L 1133/15

bei uns veröffentlicht am 29.06.2015

Tenor 1.              Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Staatsanwältin K.     I.        eine Aussagegenehmigung für eine Zeugenaussage in dem bei dem Landgericht E.          anhängigen Strafverfahren 00 KLs

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(1) Ein Fall der notwendigen Verteidigung liegt vor, wenn 1. zu erwarten ist, dass die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Oberlandesgericht, dem Landgericht oder dem Schöffengericht stattfindet;2. dem Beschuldigten ein Verbrechen zur Last gelegt wird;3...
(1) In den Fällen der notwendigen Verteidigung wird dem Beschuldigten, dem der Tatvorwurf eröffnet worden ist und der noch keinen Verteidiger hat, unverzüglich ein Pflichtverteidiger bestellt, wenn der Beschuldigte dies nach Belehrung ausdrücklich beantragt. Über...
(1) Der Antrag des Beschuldigten nach § 141 Absatz 1 Satz 1 ist vor Erhebung der Anklage bei den Behörden oder Beamten des Polizeidienstes oder bei der Staatsanwaltschaft anzubringen. Die Staatsanwaltschaft legt ihn mit einer Stellungnahme unverzüglich dem Gericht...