Strafprozeßordnung - StPO | § 46 Zuständigkeit; Rechtsmittel

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Ordnungswidrigkeit: Filmaufnahmen mit dem Handy während der Fahrt können teuer werden

18.08.2019
Wer beim Vorbeifahren mit dem PKW ein Mobiltelefon (Smartphone) horizontal deutlich in Richtung eines verunfallten Fahrzeugs hält, kann damit nur eine Funktion des Mobiltelefons nutzen. Entweder filmt er das verunfallte Fahrzeug oder er fotografiert es. Einen anderen Sinn kann diese äußere Handlung nicht ergeben – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Strafrecht Berlin
Strafrecht: Zum Doppelverwertungsverbot bei der Strafzumessung
19.02.2012
Verbot, Umstände, die schon zum gesetzlichen Tatbestand gehören, bei Strafzumessung zulasten des Angeklagten zu berücksichtigen- OLG Hamm vom 18.10.11-Az:III-3 RVs 78/11

Referenzen - Gesetze | § 46 StPO
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Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - OWiG 1968 | § 52 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
(1) Für den befristeten Rechtsbehelf gegen den Bescheid der Verwaltungsbehörde gelten die §§ 44, 45, 46 Abs. 2 und 3 und § 47 der Strafprozeßordnung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entsprechend, soweit Absatz 2 nichts anderes bestimmt.

224 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 46 StPO.
Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Dez. 2018 - 5 StR 270/18
bei uns veröffentlicht am 10.12.2018
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 5 StR 270/18 vom 10. Dezember 2018 in der Strafsache gegen wegen schwerer Brandstiftung u.a. ECLI:DE:BGH:2018:101218B5STR270.18.0 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 10. Dezember 2018 gemäß § 46 Abs. 1 St
Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Juni 2018 - 5 StR 209/18
bei uns veröffentlicht am 05.06.2018
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 5 StR 209/18 vom 5. Juni 2018 in der Strafsache gegen wegen Mordes u.a. ECLI:DE:BGH:2018:050618B5STR209.18.0 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung der Bes
Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Feb. 2020 - 5 StR 637/19
bei uns veröffentlicht am 04.02.2020
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 5 StR 637/19 vom 4. Februar 2020 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. ECLI:DE:BGH:2020:040220B5STR637.19.0 Der 5. Strafsenat des
Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Feb. 2020 - 5 StR 597/19
bei uns veröffentlicht am 06.02.2020
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 5 StR 597/19 vom 6. Februar 2020 in der Strafsache gegen wegen Subventionsbetruges u.a. hier: Wiedereinsetzungsgesuch und Anhörungsrüge ECLI:DE:BGH:2020:060220B5STR597.19.0 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs h