Strafprozeßordnung - StPO | § 38 Unmittelbare Ladung
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Strafprozeßordnung Inhaltsverzeichnis
Die bei dem Strafverfahren beteiligten Personen, denen die Befugnis beigelegt ist, Zeugen und Sachverständige unmittelbar zu laden, haben mit der Zustellung der Ladung den Gerichtsvollzieher zu beauftragen.
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6 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
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published on 04.09.2014 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 4 StR 473/13 vom 4. September 2014 BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja ––––––––––––––––––––––––––- StGB § 13 Abs. 1, § 222, § 239 Abs. 1 und Abs. 4 1. Hat es der h
published on 08.12.2011 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 430/11 vom 8. Dezember 2011 in der Strafsache gegen wegen gefährlicher Körperverletzung u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers
published on 30.01.2018 00:00
Tenor
1. Auf die Berufung der Klägerin wird Ziff. 1 das Urteil des Landgerichts Ellwangen (Jagst) vom 18.08.2017, Az. 3 O 77/17, abgeändert und wie folgt neu gefasst:(1) Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.256,33 EUR nebst Zinsen in Höhe
published on 04.09.2015 00:00
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.
1G r ü n d e:
2Die Beschwerde ist unbegründet.
3Die von dem Antr
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