Strafprozeßordnung - StPO | § 38 Unmittelbare Ladung

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Strafprozeßordnung Inhaltsverzeichnis

Die bei dem Strafverfahren beteiligten Personen, denen die Befugnis beigelegt ist, Zeugen und Sachverständige unmittelbar zu laden, haben mit der Zustellung der Ladung den Gerichtsvollzieher zu beauftragen.

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published on 04/09/2014 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 4 StR 473/13 vom 4. September 2014 BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja ––––––––––––––––––––––––––- StGB § 13 Abs. 1, § 222, § 239 Abs. 1 und Abs. 4 1. Hat es der h
published on 08/12/2011 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 430/11 vom 8. Dezember 2011 in der Strafsache gegen wegen gefährlicher Körperverletzung u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers
published on 30/01/2018 00:00

Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerin wird Ziff. 1 das Urteil des Landgerichts Ellwangen (Jagst) vom 18.08.2017, Az. 3 O 77/17, abgeändert und wie folgt neu gefasst:(1) Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.256,33 EUR nebst Zinsen in Höhe
published on 04/09/2015 00:00

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt. 1G r ü n d e: 2Die Beschwerde ist unbegründet. 3Die von dem Antr
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